SiGe-Koordination auf Baustelle - Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen AN und Unterweisung

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  • Also die Firma gibt es seit bald 30 Jahren und das hier dürfte nicht die erste Baustelle sein mit SiGe-Betreuung. Er ist ein sehr spezieller Mensch und sehr anstrengend. Prinzipiell hat ER den Stahlbau erfunden und ist unfehlbar, wie schon geschrieben, laut seiner Aussage gibt es für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter keine Gefährdungen, weil er alles super organisiert und überhaupt...weißte bescheid :D

    Mein Chef steht voll hinter mir.

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  • Da sieht man doch, dass die sich noch NIE mit dem Thema beschäftigt haben. Erwähne doch das nächste Mal, er soll mal in die TRBS 1111 reinschauen. Da steht irgendwo was zum Thema "Zusammenfassen".... Wenn du nett bist, druck sie ihm aus und markier ihm den Absatz... ;)

    Hat er sich auch nicht. Ich habe ihn ja schon darauf hingewiesen, dass er vom Gesetz her ja sowieso dazu verpflichtet ist Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Heute sagte ich meinem Chef, sollte der Typ nächste Woche wieder anfangen zu maulen, biete ich ihm einen Crashkurs zum Thema Arbeitsschutz und Pflichten eines Unternehmers an :D wenn er lieb ist mit Kaffee. Fand mein Chef ganz witzig.

  • ......., laut seiner Aussage gibt es für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter keine Gefährdungen, .......

    Mein Chef steht voll hinter mir.

    Kann ja sein, trotzdem braucht er dann eine Gefährdungsbeurteilung aus der DAS als Ergebnis herauskommt. 8o8o:saint::saint:

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  • Hey Katharina,


    solche Firmen gibt es immer, besonders dann wenn sie wissen dass sie nichts wissen und diesbezüglich auch nichts haben. Ob nun GFA oder Prüfungen, Bestellungen, Beauftragungen etc.


    Ich war mir der Sache irgendwann leid und habe bei all meinen Kunden ein Kontraktorenmanagement durchgesetzt. Hier ist eine Präqualifizierung Grundlage um überhaupt einen Auftrag zu erhalten. Im Rahmen dieses CMS müssen sie genau die notwendigen Nachweise bringen (BG-Nummer, GFA, Orga, Nachweis Befähigungen etc.). Sie können das nur einfacher haben, wenn sie nachweislich ein zertifiziertes AMS haben. Dann nehme ich die Zertifizierung als Grundlage, dass alles im Reinen sein sollte. Unabhängig davon habe ich aber in die BO-Baustellenordnung stichprobenartige Kontrolle der Unterlagen eingebunden. Und die BO ist Teil der ZVB (zusätzlichen Vertragsbedingungen). Also wenn wer aktiv werden will, kommt er einfach nicht drum herum etwas vorzulegen.


    Damit habe ich auch all die Mauler erledigt. Am Ende wollen diese ja auch nur eins - Geld verdienen!

  • Ich war mir der Sache irgendwann leid und habe bei all meinen Kunden ein Kontraktorenmanagement durchgesetzt. Hier ist eine Präqualifizierung Grundlage um überhaupt einen Auftrag zu erhalten.

    Das klingt sehr gut! Wird sich hier aber denke ich nicht umsetzen lassen, da die Baustelle ja prinzipiell ne Ausnahme ist.

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  • Zur Ergänzung ein Auszug aus der VOB:


    (2) 1. Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die
    Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner
    Arbeitsstelle zu sorgen.
    2. Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es
    ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen,
    die sein Verhältnis zu den Arbeitnehmern regeln.

  • Auszug aus der Baustellenverordnung:

    Die Arbeitgeber haben die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.

  • Ja, das kenne ich auch aus vielen VOB Verträgen. (zum Gruseln). Die Verfasser wähnen sich in Sicherheit und wenn es vor Gericht geht sieht es dann ganz schlecht aus. Zwar ist man vertraglich der "Delegationsverpflichtung" nachgekommen aber im Ernstfall wird auch darauf geprüft was wurde getan für ein sicheres Arbeiten. Und vertraglich einfach nur festzulegen, "das ist dein Bier wenn Du den Job willst", bricht dir dann das unternehmerische Genick.