Massive Fußprobleme

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  • kommt auf die Diagnose des Orthopäden und sein Rezept an....

    und damit ist auch die Kostenfrage noch nicht geklärt...

    Wohl wahr. Meine Erfahrung ist halt die, wenn man die Meldekette einhält und sich an die Regeln hält, kann es so einfach sein.

    Manche glauben aber halt, trotz der Tatsache das sie im Betriesrat sind, sich nicht an die Regeln halten zu müssen und es außenrum schneller oder einfacher geht, und sich dann wundern das der Schuss nach hinten los geht und es nur ärger gibt.

    Ich fand die reaktion von ihm (diesem johann0125) sehr interessant, das er doch (so vermute ich) hier wirklich einen Tip erwartet hat mit dem er heute noch alles über die Bühne bekommt, ohne etwas dafür zu tun.

    Aber gut, jeder wie er meint :)

  • dem er heute noch alles über die Bühne bekommt, ohne etwas dafür zu tun.

    Ich glaube er wollt nur wieder einen Punkt finden um sagen zu können....

    Du du pöser Arbeitgeber...


    Das es aber an ihm liegt das seine Sicherheitsschuhe zu eng sind er noch keine orthopädischen Einlagen trägt (Beruf und Privat) das kommt ihm nicht in den Sinn.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Meine Erfahrung ist halt die, wenn man die Meldekette einhält und sich an die Regeln hält, kann es so einfach sein.

    Moin,

    kann ich nur bestätigen. Mit offenen Karten spielen - miteinander reden statt übereinander, und dann läufts. Ich kann nur schildern, wie solche Fälle bei uns abgewickelt werden. Wenn Beschäftigte kommen und die Info setzen, dass sie keine normalen Sicherheitsschuhe tragen können, spezielle Schuhe benötigen oder Einlagen oder was auch immer, schicke ich diese zu einem Orhtopädiemeister ihres Vertrauens. Danach schlagen die Kollegen mit einem Kostenvoranschlag bei mir wieder auf, und falls da nicht zwingend Gucci-Schuhe draufstehen, erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung von mir und gehen damit wieder in den Laden und lassen sich die Schuhe richten, die Einlagen anfertigen etc..

    Ein Kollege, der den ganzen Tag mit Sicherheitsschuhen rumlaufen muss, hat einen Teil des Fußes verloren. Der ist der Rekordhalter mit 784,83 EUR für ein paar Schuhe, die extra für ihn gefertigt wurden. Natürlich hätte ich das auch über die Rentenversicherung laufen lassen können, aber das hätte mir einfach zu lange gedauert. Bis die Schuhe fertig waren, war der Kollege krank geschrieben.

    Gruß Frank

    P.S. Man muss nur miteinander reden, dann kommt man auch ins Gespräch. :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Vorab: ich finde nicht gut, dass Ihr persönliche Angriffe/Unterstellungen gepostet habt. Das war keine Meisterleistung.

    Mir kam das Anliegen auch komisch vor, aber gleich das Negative schlechthin zu unterstellen finde ich nicht fair.

    Und ja, Betriebsräte sind oft politische Wolfsgruben, mit Grabenkämpfen zwischen allen politischen Strömungen, inkl. Maulwürfen von Arbeitgebern. Und ja, Arbeitgeber versuchen sie oft zu beeinflussen/kaufen oder zu sabotieren, auch ohne persönlichen Verfehlungen der BR-Mitglieder. Bei Kärcher wurden sie aufgelöst wegen tun nix. Ein Arbeitgeber kann aber NIE so toll sein, dass ein Betriebsrat Null Mehrwert hätte. Alle Varianten existieren, und werden bei den einschlägigen Veranstaltungen der Betriebstäte kontrovers diskutiert.

    Diese Meinung habe ich aus zweiter Hand: rein private Gespräche mit Betriebs- und Personalräten. Insofern deutet mir bei Johann nichts auf einen negativen Ausreißer.

    Zu den Kosten der Schuhe: mit der BG, die in meinem obigen Post die Arbeit ohne Sicherheitsschuhe hingenommen hat, hatte das Vorspiel, dass die Dame ihre 700 EUR++ Schuhe am ersten Tag nach Erhalt sofort per Mülleimer entsorgt hat. Es handelte sich also um maximale Renitenz.

    Trotzdem durfte die Dame in Schlappen weiter arbeiten, wo alle anderen Sicherheitsschuhe tragen MUSSTEN.

    Alles geht.

    LEIDER.

  • Vorab: ich finde nicht gut, dass Ihr persönliche Angriffe/Unterstellungen gepostet habt. Das war keine Meisterleistung.

    Er hätte sich ja dazu äußern können ...das hat er nur in der mir bekannten Betriebsratsform gemacht.....

    und ganz ehrlich meine Meinung werde ich immer sagen..... zum Thema "Meisterleistung" ich habe seine Aussagen reagiert mehr nicht.

    Aber mal ganz ehrlich .... das ist ein Thema darüber brauchen wir nicht streiten ....da es zu viele Meinungen gibt und keine Lösung

    das Negative schlechthin zu unterstellen finde ich nicht fair.

    Deine Meinung.....:whistling:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Du warst nicht alleiniger Adressat meines Postings :) Und in der Tat geht es mir nur darum, dass nicht gestritten und nicht (vor)verurteilt wird. Meine Meinung - und damit soll (meinerseits) auch gut sein.

    Betriebsrat ist ein vielschichtiges Thema. Vielleicht wäre ein Thread "SiFa im Spannungsfeld zwischen FK und Personalvertretung" interessant.

  • Da hat Einer billigste Opfer eingesetzt, die glasklar dem Job nicht gewachsen waren, wahrscheinlich auch noch versklavt (sonst hätte es keine Probleme mit der Zeugenaussage gegeben, und ich bezweifle zu 100%, dass es Rumänen waren), und kommt mit 18.000 EUR davon.

    Dieser GF hat mit höchst krimineller Energie gehandelt. Nicht vorbestraft: weil nicht erwischt. Seine Arbeitsweise wäre geeignet gewesen, rechtlich belangt zu werden.

    Spekulationen, Angriffe und Unterstellung sind wahrhaftig keine Meisterleistung!

    100% Zustimmung!

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Werde hier mal auf meinen Arbeitsvertrag pochen

    Na hoffentlich auch das Kleingedruckte gelesen. In fast allen Arbeitsverträgen finden sich Passagen, die auch die Zuweisung von anderen Tätigkeiten erlauben.

    Und als engagierter BR hast es schwer. Natürlich wartet ein AG auf schwächen ||

    Für Betriebsräte gibt es doch einen besonderen Kündigungsschutz.

    Ich habe allerdings das Gefühl, die Fußproblematik wird hier nur vorgeschoben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In meinem Wirkungsbereich gab es eine solche Fußproblematik. Die Betroffene war kein BR. Der Ablauf war aber identisch. Wie ich oben schrieb,hat die Problematik so geendet, dass die Dame BG-toleriert ohne Sicherheitsschuhe arbeiten durfte. Die Alternative wäre die Kündigung gewesen.

    Der Arbeitsbereich ist klassisch notwendigerweise mit Sicherheitsschuhen zu betreten. Näheres möchte ich nicht verraten, um keine Rückschlüsse auf das Unternehmen zu ermöglichen.

    An dem Posting kam mir nichts verdächtig Abweichendes von meiner Erfahrung mit dem Thema vor. In unserem Fall war allerdings die Dame renitent, und alle wollten ihr helfen.

  • Hallo johann.Hirsch,

    ich hoffe, das Du vielleicht noch mitliest.

    Alle vorherigen Postings, aus dem Threadstart, ignorierend, erzähle ich Dir meine vorgehensweise, da ich ein ähnliches Problem habe und orth. Einlagen tragen muß.

    So habe ICH es gemacht:

    1) Rezept vom Doc für "orth. Einlagen für Sichertheitsschuhe" besorgen. - Das wird nicht benötigt, ist aber eine Art Dokument/Argumentationshilfe.

    2) Mein AG stellt Sicherheitsschuhe zur Verfügung, die KEINE freigabe nach BGR 191 haben. Das bedeutet, das diese so zu tragen sind, wie sie ausgeliefert werden. (Uneruiertes Hörensagen:) Sie verlieren die Zulassung, wenn ich die Originaleinlagen herausnehme und andere benutze.
    Dieses habe ich meinem AG vorgetragen, der mir dann die Kostenübernahme für die Sicherheitsschuhe zusagte.

    Das lief dann so ab, daß ich mir die BGR191-konformen Sicherheitsschuhe bestellt und selbst bezahlt habe. Die Rechnung habe ich bei meinem AG vorgelegt und wurde mit der nächsten abrechnung erstattet.

    ACHTUNG: DIE KOSTEN FÜR DIE EINLAGEN WERDEN VON DER RENTENKASSE ÜBERNOMMEN

    3) Mit den Sicherheitsschuhen und den Herstellerspezifikationen (damit das SH kalkulieren kann) in Dein Sanitätshaus gehen und einen verbindlichen Kostenvoranschlag schritflich erstellen lassen.

    4) Lesen und Papierkrieg:
    4a: Infoseite meiner Rentenkasse zum Präventionsantrag besuchen und lesen
    4b: Antrag auf Leistungen zur Prävention ausfüllen (G0180): Hier zum PDF

    4c: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Prävention (G0185) ausfüllen: Hier zum PDF

    4d: Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Prävention (G0190) ausdrucken: Hier zum PDF

    4e: Honorarabrechung zum ärztlichen Befundbericht (G0600) ausdrucken: Hier zum PDF

    5) Mit den Formularen G0190 und G0600 gehst Du nun zum ausfüllen zu Deinem Doc. (Meiner hat mir das G0600 mitgegeben. Andere reichen dieses selber ein)

    6) Alle Unterlagen (4a bis 4d (bzw. 4e, wenn ausgehändigt) an deine Rentenkasse senden. Den Kostenvoranschlag unbedingt beilegen, sonst fordern die einen an und die Zeitverzögerung hast Du zu verantworten.
    Empfehlung: Einwurfeinschreiben

    7) Mit der Kostenübernahmezusage, den Sicherheitsschuhen und den Herstellerspezifikationen zu Deinem SH gehen und den Auftrag erteilen.

    (Mein SH hat damls direkt mit der RK abgerechnet)

    8) Abholen, anprobieren, tragen und genießen

    Der Zeitraum betrug bei mir etwa 1,5 Monate.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Liebe Grüße
    Micha

    ACHTUNG: DIE EINLAGEN MÜSSEN NACH ANGABEN DES SCHUHERSTELLERS GEFERTIGT WERDEN, DENN NUR DIE SCHUHE SIND NUR FÜR DIESE EINLAGEN GEFERTIGT WREDEN!
    WENN "PRIVATE" EINLAGEN GENÜTZT WERDEN, PASSEN DIESE ZWAR; ENTSPRECHEN ABER NICHT DEN VORGABEN UND DIE ZULASSUNG ERLISCHT.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (13. Oktober 2019 um 12:29)

  • Wie kann/ muss ich mich als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verhalten? Wie weit reicht das Direktionsrecht um mir andere Arbeit zu zuweisen?

    Was muss ich beachten um den Job nicht zu riskieren?

    Hallo Micha,

    die Fragen von Johann betrafen nicht den Vorgang passende Arbeitsschuhe für sein Problem zu beantragen, sondern viel dringlicher ist sein Problem was er bis zum Erhalt der Schuhe "arbeiten" darf, kann oder muss!

    Vielleicht hast auch hier hilfreiche Erfahrung für Johann.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hallo Andy,

    Ich konnte damals die nowmalen Schuhe weitertragen, denn die Schmerzen kamen erst nach ca. 6 Stunden. - Privat hatte ich schon länger Einlagen. Als die Schmerzen dann auch auf der Arbeit auftraten, habe ich entsprechend schnell reagiert.

    Man muß meiteinander reden, und zwar auf Augenhöhe. Das winken mit dem Gesetzbuch halte ich für den falschen Ansatz und die Tatsache, das es einen BR gibt sagt ja "nur", das es mind. 5 ständig Beschäftigte AN gibt.
    Ein Ansprechpartner im Betrieb, und das wäre(n) meine erste(n) Anlaufstelle(n), wäre z.B. die zuständige Betriebsarzt und/oderSiFa/FASi.
    Mittelfristig, das hilft bei seinem aktutem Problem nicht weiter, ist das natürlich ein Thema für die nächste Sitzung des (eventuell vorhanden) ASA.
    Wenn es den ASA nicht gibt, sollte der BR eine Firmeneinheitliche Regelung anstreben, um für die Zukunf Sicherheit zu schaffen

    AB HIER ALLES PERSÖNLICHE MEINUNG, KEINE RECHTSBERATUNG:
    1) Ob er arbeiten darf? - Na klar! Das liegt im Rahmen der persönlichen Entscheidungs- und Leidensfähigkeit.

    2) Ob er arbeiten kann? - Wenn er es nicht kann, ist dieses über eine AU zu belegen.

    3) Ob er arbeiten muss? - Wenn keine AU vorliegt: Ja, das ist die Hauptflicht des Arbeitnehmers.

    Das ist/war reine S/W-Malerei. Und es gibt jede Menge Grau!
    - Man kann sich über einen vorrübergehenden Schonarbeitsplatz unterhalten, in dem er privates Schuhwerk tragen darf.
    - Man kann sich über eine vorrübergehende (vielleicht sogar flexible) Stundenreduzierung unterhalten, die ihn berechtigt Feierabend zu machen, wenn die Schmerzen zu groß werden.

    - Er kann es wie ich machen und mit dem AG über die Kostenübernahm reden. (BTW: Auch wir lieben uns nicht grade)
    Anekdote am Rande: Meine Sicherheitsschuhe waren sogar günstiger wie die Standard-Sicherheitsschuhe des AG, und das MIT BGR191-Zulassung)

    - Er kann, auf eigene Kosten zugelassene Sicherheitsschuhe mit Einlagen anschaffen. (Innerhalb von 7-10 Tagen machbar)

    Die Tatsache das der AG die PSA zu stellen und die Kosten dafür zu tragen hat, bedeutet nicht, das der AN eigene (zugelassene) PSA anschafft und nutzt.

    - ... und vieles mehr ...

    Es gibt also mehre Möglichkeiten, von denen - ausser 1) & 2) - alle das "miteinander Reden" gemeinsam haben.
    Sollte man sich dieses nicht zutrauen weil man sich gegenseitig so ein Dorn im Auge ist, dann würde ich ultima ratio einen Firmenwechsel in Betracht ziehen.

    JM2C

    Liebe Grüße
    Micha

    Nachtrag: Das wurde aber auch eigentlich alles schon gesagt.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (13. Oktober 2019 um 13:23)

  • Das mit der Rentenkasse...

    Mittlerweile zahlen die recht wenig, auch keine Tische mehr. Einlagen ("Pfennigartikel") zahlen die noch?

    Alle Firmen, wo ich tätig war, haben den Papierkrieg mit der Rentenkasse selbst (nicht) geführt. Heißt: entweder sie taten es, oder haben es gut sein lassen. Mit den Tischen haben sie an einem bestimmten Punkt (Tische wurden relativ billig) IMMER selbst gezahlt: sie wollten zum einen den Typen festlegen (optisch), zum anderen wollten sie nicht riskieren, dass der MA den Tisch mitnimmt (logistische Gründe).

    Ist es also nicht Aufgabe des Arbeitgebers mit der Rentenkasse abzurechnen? War das echt über alle Betriebe hinweg immer nur "Kulanz", dass sie das getan haben? Ich hab's nie hinterfragt, in meiner Welt ist alles, was ein Anderer für mich tut, gut. :)

  • zzz:
    Ich habe 2016 das erste mal die Kostenübernahme beantragt. Wurde problemlos abgewickelt.

    Beim Folgeantrag 2017 habe ich alle Unterlagen, wie gelistet, wieder eingereicht und Bezug auf den Bewilligungsbescheid von 2016 genommen. Problemlos.

    Den Folgeantrag 2018 - wie gehabt - und Bezug auf den Bewilligungsbescheid von2 017 genommen. Problemlos.

    In diesem Jahr werde ich keinen Antrag stellen, weil ich die Schuhe nicht tragen muß.
    Im nächsten Jahr werde ich dies aber wieder machen unter Bezug auf den Bewilligungsbescheid von 2018. Schaumama.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!