ACHTUNG: DIE KOSTEN FÜR DIE EINLAGEN WERDEN VON DER RENTENKASSE ÜBERNOMMEN
Nicht unbedingt......
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Neues Benutzerkonto erstellenACHTUNG: DIE KOSTEN FÜR DIE EINLAGEN WERDEN VON DER RENTENKASSE ÜBERNOMMEN
Nicht unbedingt......
Das mit der Rentenkasse...
Mittlerweile zahlen die recht wenig, auch keine Tische mehr.
Moin,
kurz und knapp: Quatsch. Die Aussage ist schlicht und einfach falsch.
Gruß Frank
Hier eine Übersicht der DGUV
https://www.dguv.de/medien/fb-…s/2015/info_orth_fuss.pdf
und von der BGHW ein Praxistipp zu Einlagen
Guten Miorgen alle miteinander.
Nicht unbedingt......
Stimmt! Bis zu dem Posting von TanzderHexen war ich aber dieser Meinung und hätte das auch unter Folter so ausgesagt.
Alles anzeigenHier eine Übersicht der DGUV
https://www.dguv.de/medien/fb-…s/2015/info_orth_fuss.pdf
und von der BGHW ein Praxistipp zu Einlagen
Vielen Dank dafür! Ich habe mir die PDF's gleich abgespeichert. Wer weiß, wann man es mal brauchen kann.
Moin,
kurz und knapp: Quatsch. Die Aussage ist schlicht und einfach falsch.
Gruß Frank
Na, dann haben die letzten zwei Unternehmen, wo das Tisch-Thema aufkam, Quatsch erzählt, und ich erzähle diesen Quatsch nach.
In dem Moment konnte mir das ohnehin egal sein, denn die haben die Tische für die Mitarbeiter ohnehin sukzessive umgestellt, also habe ich die Aussage nicht überprüft.
Hier eine Übersicht der DGUV FBPSA-007 „Orthopädischer Fußschutz“
Hier gibt es einen neue Version
Moin,
kurz und knapp: Quatsch. Die Aussage ist schlicht und einfach falsch.
Gruß Frank
Stimmt. Und wenn man was haben verlangen die eine sehr detaillierte Auskunft über deine bisherige berufliche Entwicklung, dass es einem die Hosen auszieht. Man fragt sich, was das Einkommen und die vorherigen Arbeitgeber mit Schuheinlagen zu tun haben. Folge dieses Gebarens ist, dass die Mitarbeiter die Einlagen in die Sicherheitsschuhe schieben, ohne dass wir überhaupt was davon mitbekommen. Ok bis zu dem Tag wo der Fall der Fälle eintritt und die BG fragt, warum da Ungeeignete Schuheinlagen im Sicherheitsschuh waren....
In meinem Unternehmen sind rund 350 Außendienst-Mitarbeiter, welche S3 Sicherheitsschuhe tragen, beschäftigt. Durch z.B. Neueinstellungen habe ich beinahe jeden Monat eine Anfrage bzgl. orthopädischem Fußschutz auf dem Tisch. Wir wenden uns hier fast immer an die DRV. In bisher 3 Jahren wurde keiner unserer Anträge auf Teilnahme am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) abgelehnt - alle MA haben zeitnah den Bescheid zur Kostenübernahme von der DRV bekommen. Egal ob Einlagen oder eine orthopädische Zurichtung des S3-Schuhs, ich habe diesbezüglich immer positive Erfahrungen gemacht.
Anders sieht es jedoch bei Thema höhenverstellbarer Schreibtisch aus. Egal welcher Argumentation sich man bedient, es wird immer plump auf die Fürsorgepflicht des AG hingewiesen -> Antrag abgelehnt. Das war früher wesentlich einfacher.
Ich erstelle gerade für unsere Mitarbeiter ein Handlungsanweisung zu diesem Thema.
Selbst unsere eigenen Kollegen bekommen keine orthopädischen Sicherheitsschuhe von der Reha "Teilhabe am Arbeitsleben".
Entscheidend ist der Gutachterarzt. Das ist letztendlich derjenige, der das "allein" entscheidet.
Wichtig ist, dass der verordnende Arzt eine Verordnung mit der ganz genauen Beschreibung der Anforderungen vom Schuh und einer genauen Diagnose der Erkrankung, sowie einem Kostenvoranschlag eines orthopädischen Schuhmachers.
Der Arzt hat im ersten Fall nur Papier vor sich liegen. Ist das alles nicht eindeutig, gibt es keine Schuhe etc.