Morgen,
jedes Mal häng ich mit Auditoren aneinander.
Muss eine Unterweisung jährlich oder innerhalb eines Jahres erfolgen:
Unterweisung durchgeführt 8/2018. Auditor meint das die nächste Unterweisung dann bis 8/2019 erledigt sein muss.
Ich sage nein. Es reicht wenn bis 31.12.2019 durchgeführt ist.
§12ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 lese ich wie ich.
Wie ist das bei Euch? Wie seht ihr das.
Gruß