Hallo zusammen,
ist eine Notbefehlseinrichtung ein Arbeitsmittel oder ein Teil eines Arbeitsmittels?
und wie viel muss sie geprüft werden ?
Danke im Voraus und beste Grüße in die Runde.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
ist eine Notbefehlseinrichtung ein Arbeitsmittel oder ein Teil eines Arbeitsmittels?
und wie viel muss sie geprüft werden ?
Danke im Voraus und beste Grüße in die Runde.
Teil eines Arbeitsmittels
Aus meiner Sicht ist eine Notbefehlseinrichtung ein Teil eines kraftbetriebenen Arbeitsmittel.
Unter der Nr. 2.4 des Anhangs 1 BetrSichV wird gefordert, dass kraftbetriebene Arbeitsmittel mit mindestens einer Notbefehlseinrichtung versehen sein müssen, mit der gefahrbringende Bewegungen oder Prozesse möglichst schnell stillgesetzt werden, ohne zusätzliche Gefährdungen zu erzeugen.
Notbefehlseinrichtungen als Teil des Arbeitsmittels sind entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.
Schau hierzu in die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Hallo zusammen,
Ein kurze Vorstellung von Dir hier
EURE VORSTELLUNG im Sifapage Board
wäre wünschenswert.
Eine Notbefehlseinrichtung ist Teil eines Arbeitsmittels, ist aber zugleich eine Sicherheitsfunktion. Dementsprechend ist diese öfter als nur einmal im Jahr zu prüfen. Also muss da mal wieder die Gefährdungsbeurteilung ran........
Hier ein Auzzug aus der DIN EN ISO 13850: 2008
Folgende wichtige Anforderungen für die Not-Halt-Funktion werden erhoben:
Die Not-Halt-Funktion muss jederzeit verfügbar und funktionsfähig sein, sie muss leicht zu betätigen sein als Stellteile dürfen eingesetzt werden
- Pilztaster
- Drähte, Seile, Schienen
- Griffe
- in besonderen Anwendungsfällen Fußschalter ohne Schutzhaube
Mal eine kurze Frage,
ohne jetzt die "TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" zu durchforsten,
muß diese Notbefehlseinrichtung auch real wirklich mal ausgelöst und getestet werden ?
Frage nur, weil mir dies einmal passiert ist und mir schwere Vorwürfe gemacht wurden, da die Anlage danach für 1 1/2 Stunden wieder eingerichtet werden mußte..."am liebsten möchte ich jetzt jeden dieser "Knöpfe" drücken ! ! !
Grüße,
Heinz
Muss...
Aber vorher planen Am besten in Zeiten schwacher Auslastung, oder vor sonstigen Wartungen/Prüfungen.
Muss...
Aber vorher planen Am besten in Zeiten schwacher Auslastung, oder vor sonstigen Wartungen/Prüfungen.
Dein "Muss" basiert auf der TRBS 1201 ?
Wenn ja, dann wird ich mir den Inhalt mal gönnen müssen !
Danke dir !
Grüße,
Heinz
§8 Abs 6 BetrSichV. Die TRBS präzisiert Details, aber wenn Ihr etwas Besseres nachweisen könnt, wonach die Prüfung durch Auslösung nicht erforderlich wäre, z.B. eine ständige Selbstdiagnose des Systems (wie in modernen PKW über den CAN-Bus auslesbar), oder durch röntgen und Beurteilung des Bildes, dann ginge das auch.
Schade nur, dass ich die beiden alternativen "Methoden" gerade eben aus den Fingern gesaugt habe....
zzz,
danke dir für die Quelle !
Ja ja, das mit dem saugen aber ich lass das jetzt mal besser....
Grüße @all,
Heinz