Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

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  • Moin zusammen!

    Folgende Lage: Das Unternehmen hat den Hauptsitz in Hamburg, es gibt Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern. Die Personalabteilung sitzt im Hauptsitz (Hamburg)

    Frage: An welche Behörde erfolgt die Meldung bei Beschäftigung einer werdenden Mutter ? Hamburg, weil Hauptverwaltung, oder jeweiliges Bundesland?

    Danke schon mal ....

    LG Thorsten

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  • ..an das jeweilige Bundesland, aus dem Bauch heraus! Ruf einfach mal bei der Behörde an, die wissen es bekanntlich genau!

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • An das jeweilige zuständige Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt Landratsamt etc. des jeweiligen Bundeslandes. Schwangerschaftz in Kassel --> dann Kassel....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass die Behörden dies auch an das entsprechende Amt weiterleiten. Da kommt es aber bestimmt sehr auf den entsprechenden Sachbearbeiter an :)

    Generell schliße ich mich meinen Vorrednern an kann aber auch sagn dass es bei uns auch im Hauptsitz funktioniert mit der Weiterleitung.

    Lachen ist die beste Medizin - Außer man hat Durchfall.....

  • Mutterschutzgesetz §27:

    (1) Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen,........

    Wir melden das an die Bezirksregierung

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

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