Guten Tag zusammen,
1- hat jemand schon Erfahrung bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für Krane bei nicht Einhaltung der Sicherheitsabstand von 0,5 m nach unten ?
2- Gefährdungsbeurteilung: brauche ich da eine spezielle ( muss ich da beachten ) Gefährdungsbeurteilung ?
3- Voraussetzung für Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der BG ?
ich bedanke mich im Voraus für Alle Rückmeldungen