Sicherheitsingenieur Sifa-Ausbildungstufe 3????

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  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage:

    Muss jemand, der Sicherheitstechnik studiert hat, Sicherheitsingenieur ist, die Sifa-Ausbildung bei einer BG absolviert hat und seid 18 Jahren bei einer anderen BG/Unfallkasse

    gearbeitet hat, auch die Ausbildungsstufe 3 in der seid 18 Jahren tätigen BG/Unfallkasse absolvieren?


    LG

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

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  • WENN sie das fordert. Anfangen kannst auch so, deren Fortbildungen standardmäßig besuchen - und dann sagen die nichts. Erfahrungswert - nicht Rechtslage.


    Ich: BGHM direkt in der Ausbildung und dann NIE WIEDER etwas belegen müssen, NIE... Aber ich habe die jährlichen Fortbildungen jeweils immer wahrgenommen - ist schließlich Pflicht nach ASiG ETWAS zu tun, und sinnvoll, dies bei der betreffenden BG zu tun.

  • SiFa seit über 18 Jahren?

    Wann war noch mal die Umstellung auf die "neue" Ausbildungsform?

    Als SiFa nach der alten Regelung war man doch für alle BG zugelassen und geniest Bestandsschutz.

    Ich würde prüfen, ob das hier vorliegt.

    Wobei Weiterbildung schadet nie.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich habe es schon von mehreren gehört das auch bei den Sifa's nach "alter Ausbildung"

    der BG spezifische Part gefordert wird.


    Ist evtl. von Bearbeiter zu Bearbeiter etwas unterschiedlich.....

  • Ist jemals gefordert wurden, den Part VOR Aufnahme der a Tätigkeit zu belegen, oder ist jemals eine "Sanktion" ausgesprochen worden, weil der BG-spezifische Part gefehlt hat?


    Mit ist nur bekannt, dass sich Aufsichtspersonen darüber freuen, dass endlich eine engagierte SiFa im Unternehmen tätig ist (damit meine ich nicht nur mich, sondern ALLE Kollegen, die solche Begegnungen hatten).


    Weiterhin sind mir nur freundliche Hinweise bekannt, den BG-spezifischen Part zu belegen. 100% dieser mir bekannten Hinweise sind wegen Kapazitätsmangels seitens der BG im Sande verlaufen. Die BGN hat mangels Kapazität für Teil 3 zu einem selbst organisiertem Kochkurs eingeladen, und damit das ganze System der Lächerlichkeit preisgegeben.


    Ich selbst bin immer nur eingeladen worden, die jährlichen Fortbildungen der jeweiligen BG zu besuchen, sprich, ich bin in die Gemeinschaft der bestehenden SiFas dieser BG eingereiht worden.

    Was "passiert" wäre, wenn ich so gnadenlos blöd wäre, da mit Ankündigung und aus purer Renitenz nicht hinzugehen, weiß ich nicht.

  • Ist jemals gefordert wurden, den Part VOR Aufnahme der a Tätigkeit zu belegen, oder ist jemals eine "Sanktion" ausgesprochen worden, weil der BG-spezifische Part gefehlt hat?


    Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Sifa vorliegt und nur der BG spezifische Teil nicht gemacht

    wurde.

    Geht mir im Moment auch so, hatte da ein recht angenehmes Gespräch mit der BG, ungefährer Wortlaut:

    "Sie sind ja ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit daher alles top aber es wäre gut wenn Sie den BG spezifischen Teil bei uns machen um

    mehr über die Eigenarten in unserer Sparte zu wissen."

  • Der Mustertext der DGUV V2 hat eine besondere Regelung für Ingenieure, welche aufgrund ihres Studiums bereits den Titel "Sicherheitsingenieur" tragen dürfen.

    Dort steht:


    (2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie

    1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bache-lor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erwor-ben haben,

    2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und

    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbil-dungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungs-lehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.


    Das bedeutet, dass eine Ausbildung bei der BG eigentlich gar nicht mehr notwendig ist, sobald ich durch mein Studium bereits den Titel "Sicherheitsingenieur" führen darf.


    Auch für mich trifft dies zu, ich habe allerdings trotzdem die Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG Bau gemacht und bin nun aber durchaus auch für Betriebe anderer Berufsgenossenschaften tätig. Habe damit auch noch nie Probleme gehabt.

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  • Die Diskussion ist müßig. Da sagt jeder was anderes und interpretiert die Regelung anders.


    Praxis: Ich bekomme einen Kunden bei einer "anderen" BG. Dann wird die zuständige Aufsichtsperson angerufen und ihr der Sachverhalt dargelegt. Dann wird grob umrissen welche "Zulassungen" und "Kurse" ich schon besucht habe, und was ich so mache. Bisher hat noch NIE irgendjemand wollen, dass ich den LEK Teil 3 besuche.


    Deswegen... ruf die Aufsichtsperson an.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike