Hallo zusammen.
Heute hat uns eine Mail mit einer Nachricht erreicht, die die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien" verbreitet. Ich hatte bislang noch nichts damit zu tun und suche eine Interpretation der Nachricht (siehe Anhang). Wir sind nicht Hersteller von Batterien, sondern Käufer und Verwender.
Ich habe im aktuellen BattG nachgelesen und habe darin und in der Nachricht der Stiftung bisher folgendes verstanden:
Das BattG nennt die Möglichkeit, Altbatterien an das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS) oder stattdessen an ein herstellereigenes Rücknahmesystemen (hRS) abzugeben. Es besteht dabei aber Wahlfreiheit zwischen den beiden Möglichkeiten.
Die Stiftung erklärt in ihrer Nachricht, dass bisher nur wenige Verwender eine freiwillige Umstellung auf ein hRS vorgenommen haben und daher bei den Mitgliedern des GRS eine finanzielle Schieflage entstanden ist. Das BattG sollte diese Schieflage ausgleichen, aber die mangelnde Durchsetzung der Entsorgung über ein hRS hat das bislang verhindert.
Das BattG sagt, man müsse eine Umstellung hin zu einem hRS für einen Zeitraum von einem Jahr der Stiftung drei Monate vorher anzeigen. Die Stiftung bittet nun eindringlich, die Abholung durch das GRS zu kündigen und sich bei einem hRS anzumelden.
Ich verstehe das als Appell zur freiwilligen Umsetzung des Gesetzes, da die bisherige Umsetzung nach Ansicht der Stiftung nicht genügt.
Stimmt das?
Wären wir "die Guten", wenn wir den Schritt gehen würden?
Kämen weitere Kosten auf uns zu (ich denke, das wäre nicht der Fall)?
Gruß,
Thomas.