Entscheidungshilfe Krankenwagen oder nicht !

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  • Hallo Kollegen,

    unsere Ersthelfer haben, zum Glück nicht oft, dass Problem einzuschätzen ob sie einen Krankenwagen rufen sollen oder nicht wenn etwas passiert.

    Dies bezieht sich dann nicht nur auf die Erstversorgung sondern auf den anschließenden Transport zum D Arzt.


    Eine Masterlösung wird es da wohl nicht geben aber vielleicht habt ihr einen Rat wie ich den Kollegen helfen kann.



    Grüße Aus Aachen


    Stephan

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  • Gesunder Menschenverstand!!!


    Mit einer Schnittwunde am Finger, auch wenn sie so aussieht als müsste sie mit 4 Stichen genäht werden, muss ich nicht unbedingt in einen RTW. Ist der MA bleich wie ein Stück Mozarella, hat kalten Schweiß auf der Stirn und zittert, würde ich auch ohne Blut einen rufen...


    Solche Fragen kann und sollte man im Rahmen der Ersthelfer Aus- und Fortbildung ruhig mal an den "Fachmann" stellen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin.


    Unserer Ersthelfer sprechen mit der Notruf-Leitstelle und dort wird dann anhand der Beschreibung der Verletzung entschieden, was geschieht. Einmal kam ein RTW wegen eines Kreislaufzusammenbruchs, bei einer anderen Gelegenheit wurde ein Sanitäter im Arztwagen losgeschickt, um eine kritische Schnittwunde zu versorgen.


    Gruß,

    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo Michael,


    ist es rechtlich denn wie bei der Alamierung der Feuerwehr dass den EH oder der Firma keine Kosten entstehen wenn die Besatzung des RTW den Einsatz für vermeidbar hält ?



    Gruß


    Stephan

  • Solche Fragen kann und sollte man im Rahmen der Ersthelfer Aus- und Fortbildung ruhig mal an den "Fachmann" stellen.

    Habe ich gemacht, von der Fachfrau bekam ich die Antwort immer den Krankenwagen zu rufen.


    Bei uns ist das trotzdem so geregelt, ein MA bringt bei "leichten" Verletzungen den Verunglückten zum Arzt. Ob er fährt oder nicht, liegt alleine an dem Mitarbeiter. Die Fahrt kann ihm nicht aufgezwungen werden. Das ganze wird auch in der jährlichen Sicherheitsunterweisung so kommuniziert.


    Im BGN Magazin Akzente 02/2019 ist ein Artikel, der es genauso sieht.

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  • Hallo Stephan,


    soweit ich das weiß, entstehen den Ersthelfern sowieso keine Kosten (außer bei "Unfug")

    Die Kosten bei einem Arbeitsunfall übernimmt die zuständige BG und bei einer Erkrankung die Krankenkasse des Erkrankten.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Richtig. Grundsätzlich kann ich nichts verkehrt machen, wenn ich einen RTW rufe. Allerdings ist der Hinweis "...immer einen RTW rufen.." auch Blödsinn.


    Denkt immer dran, in der Zeit in der der RTW mit einem blutenden Zeigefinger belegt ist, kann er nicht zum Herzinfarktpatienten...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    Hallo Kollegen,

    unsere Ersthelfer haben, zum Glück nicht oft, dass Problem einzuschätzen ob sie einen Krankenwagen rufen sollen oder nicht wenn etwas passiert.

    Dies bezieht sich dann nicht nur auf die Erstversorgung sondern auf den anschließenden Transport zum D Arzt.


    Eine Masterlösung wird es da wohl nicht geben aber vielleicht habt ihr einen Rat wie ich den Kollegen helfen kann.

    Um ehrlich zu sein, ich verstehe die Problematik nicht?

    Wenn ein Ersthelfer mit seinen Mitteln keine ausreichende

    Versorung gewährleisten kann, ist der Notruf zu wählen.

    Zudem gibt es doch genug Fälle, bei denen der Notruf ohne

    zeitlichen Verzug zwingend ist. Angefangen vom Herzinfarkt,

    Atemnot, Bewusstlosigkeit, stark blutende Wunde usw.


    Was dann letztlich kommt, obliegt anhand der Notrufabfrage der

    Leitstelle. Das kann ein RTW (Rettungswagen) und/oder ein NEF

    (Notarzteinsatzfahrzeug) sein. Wobei ein NEF nicht transportiert,

    sondern ausschließlich den Notarzt und seine Ausrüstung

    befördert. Selbst aber ein RTW ist kein Mittel, was lediglich als

    "Taxi" zu missbrauchen ist. Auch hier sollte schon ein konkreter

    Grund vorliegen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hi,


    Praxistipp für Ersthelfer: Wenn ich darüber nachdenke, ob ich einen Notruf absetzen soll, dann ist die Situation i.d.R. so, dass der Einsatz eines Rettungsmittels erforderlich ist.


    Der Leitstelle als Notruf-Annahmestelle obliegt die Einstufung der Dringlichkeit und die Auswahl des Rettungsmittels. Dabei gibt es nicht nur Notarzteinsatzwagen (NAW) und Rettungswagen (RTW), sondern auch Krankentransportwagen (KTW), die gezielt für unkritische Transporte vorgehalten werden. Es muss also nicht zwangsläufig ein NAW oder RTW mit dem Transport "blockiert" werden. Ebenso kann der Disponent den Anrufer abweisen und auf Alternativen verweisen, wenn seiner Ansicht nach der Einsatz eines Rettungsmittels nicht gerechtfertigt ist. Den Notruf absetzen ist also nie verkehrt, wenn man nicht mehr weiter weiß. Die Leitstellen haben explizit auch die Aufgabe, den Ersthelfer bzw. Anrufer zu beraten, wie er sich weiter verhalten soll, falls er sich diesbezüglich eben nicht mehr sicher ist.


    schöne Grüße vom u.a. Erste-Hilfe-Ausbilder

  • Hallo Zusammen,


    bei uns entscheiden die Ersthelfer ob die 112 angerufen wird. Wenn ein Anruf erfolgt entscheidet die Leitstelle über weitere geeignete Schritte.


    Ersthelfer oder Mitarbeiter dürfen bei uns keine Transporte zum DA oder Krankenhaus durchführen. Es kann ja sein das der verletzten Person schlecht wird oder kollabiert. Ist alles schon passiert! Verletzte Person wird ohnmächtig, Fahrer bekommt Panik und verursacht einen Unfall!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Ersthelfer oder Mitarbeiter dürfen bei uns keine Transporte zum DA oder Krankenhaus durchführen. Es kann ja sein das der verletzten Person schlecht wird oder kollabiert. Ist alles schon passiert! Verletzte Person wird ohnmächtig, Fahrer bekommt Panik und verursacht einen Unfall!

    Ist bei uns auch so.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Ersthelfer oder Mitarbeiter dürfen bei uns keine Transporte zum DA oder Krankenhaus durchführen. Es kann ja sein das der verletzten Person schlecht wird oder kollabiert. Ist alles schon passiert! Verletzte Person wird ohnmächtig, Fahrer bekommt Panik und verursacht einen Unfall!

    Ja, das kann alles passieren. Flugzeuge können auch abstürzen, ist auch schon vorgekommen, aber die Wahrscheinlichkeit ist einfach sehr gering.


    Anyway, hat sicher auch einen philosophischen Aspekt. Wir rufen nicht bei jeder Kleinigkeit einen Krankenwagen oder die Leitstelle. Wir haben ausgebildete Sanitäter bei uns am Standort, die in Abtimmung mit der verletzten Person eine Entscheidung treffen. Dazu gehört eben auch, dass diese Person von Kollegen oder per Taxi zum Arzt gefahren wird.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)