Hallo zusammen,
ich habe verschieden Fragen zur ArbMedVV, ich muss es bei uns immer alles ganz genau beweisen, sonst gilt es als nicht existent bzw nicht gültig, also:
1. Sehe ich das richtig, dass in der aktuellen Fassung der ArbMedVV Höhenarbeiter oder Arbeiten mit Absturzgefahr gar nicht erwähnt werden? Also nicht existent sind?
2. Wo finde ich (in welchem Dokument genau) die Bezeichnung G41 usw.
Bei Wikipedia werden Arbeiten mit Absturzgefahr erwähnt und die G41 als Untersuchung angegeben, aber warum finde ich das nicht in der Verordnung?
Schöne Grüße
Cornelia