Hubarbeitsbühne und PSAgA

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,


    ab wann muss ich in einer Hubarbeitsbühne die vorgeschriebene PSAgA (benutzen)?


    - Nur beim Hochfahren

    - oder auch bei bodennaher Fahrt? (bei Scheren-HAB mit grosser Arbeitsplattform ist Peitschen-Effekt nicht so ausgeprägt)


    Hat einer dazu einschlägige Rechtsvorschriften zur Hand?

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":


    "Willst du, dass wir sterben?"

  • ANZEIGE
  • Was sagt den deine GFB ? Es sind ja eine Menge Dinge zu beachten: Staplerverkehr, ebener Boden?, Windlasten, Herstellerbetriebsanleitung !!!! usw.


    https://www.bghm.de/arbeitssch…en-mit-hubarbeitsbuehnen/


    Sehe grundsächlich immer bei einer Auslegehubarbeitsbühne eine PSAgA Pflicht. Aber bitte mit dem dazugehörigen Helm (vergessen viele!). Bei Versetzfahren bei einer Scherenbühne in Grundstellung könnte man es auch ohne PSA machen. Hängt aber von den Gefährdungen ab. Beim Hochfahren und Arbeit wieder PSA-Pflicht.

  • Abend,


    du findest alles für die Beantwortung in der DGUV Information 208_019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen ab Seite 56.


    BG

    Sven

  • ab wann muss ich in einer Hubarbeitsbühne die vorgeschriebene PSAgA (benutzen)?

    Das ergibt sich aus Deiner GBU dabei kommt es auf verschiedene Punkte an wie z. B.

    - Betriebsanleitung vom Hersteller

    - welche Arbeiten

    - unter welchen Bedingungen durchgeführt werden.



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE