Mann ging fremd & starb - Gericht urteilt: Arbeitsunfall

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  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

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  • Meine Frau hatte mir darüber berichtet - die ungarische Presse war auch belustigt.


    Aber ich habe sie beruhigt, das kann in Deutschland nicht passieren. Frankreich ist ja bekannt für die excessiven Arbeitnehmerrechte, die, wenn sie auf ein logisches Maß beschnitten werden sollen, "Gelbwesten" und sonstige gewalttätige Proteste auslösen.


    So gesehen scheint es in Frankreich auf einer Dienstreise KEINE freie Minute zu geben.


    In Deutschland wäre das privatwirtschaftlich und Ende Gelände (außer vielleicht als Angestellter im Porno oder als Pufftester für eine Sex-Publikation).

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  • Zumindest ist die Ehefrau jetzt besser versorgt !

    Was jetzt nicht gleichbedeutend ist mit, "Fremdgehen ist Nachhaltig" :)

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Also wenn er auf Dienstreise beim Duschen verstirbt oder ihm der Hummer im Hals stecken bleibt, wäre es auch ein Arbeitsunfall? Wäre er im Schlafwagenabteil zu Tode gekommen, hätte man es noch als Arbeit beim testen von konzerneigenen Betten werten können, aber so ists ja noch "gut" für die Familie.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Vor allem sieht man mal, das die Definition von "Unfall" (...ein plötzlich von aussen einwirkendes Ereignis...") in anderen Gegenden durchaus weitreichender gefasst wird...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • In der tat ist die Frage auch bei uns, ob der Vorfall intrinsische Gründe hat. Nicht alles, was während der Arbeit passiert, ist tatsächlich ein Arbeitsunfall oder eine arbeitsbedingte Erkrankung. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.


    Im Franz-Fall müsste man sich fragen, ob Sex prinzipiell eine Gefährdung für die Funktion des Herzes darstellt (wie z.B. eine Ganzkörperdurchströmung).


    Wie bereits ausführlich ausgelacht - solcherlei Urteile sind ausschließlich mit Arbeitnehmerrechten zu erklären, die bar jeder Logik einfach nur erpresserisch (Gewalt, Generalstreik) durchgesetzt sind. In der Bundesrepublik stehen wir diesbezüglich tatsächlich besser, da sind Gewerkschaften auch besser reguliert.


    Und TROTZ allem - in der Bundesrepublik sehe ich eine größere Identifikation mit dem Arbeitgeber als in Frankreich (oder in vielen anderen Ländern). Kärcher möchte ich als ausdrückliches Negativbeispiel bezeichnen - da ist die Enge zwischen Belegschaft und Führung IMO zu sehr ausgeprägt.

  • Andere Länder- andere Rechtsprechung. Hat jemand eine Begründung zum Urteil. Für mich sind Herzinfarkt als auch GV schwer mit einem Arbeitsunfall zu begründen. Danke vorweg

    Mit Sicherheit.....|?