Moin,
unsere Maschinen verarbeiten Beton und können nicht ohne weiteres abgeschaltet werden. Im Falle eines Defekts von bspw. einer Lichtschranke an der Maschine wird z.Z. so vorgegangen, dass die defekte Lichtschranke, mit Einwilligung vom Vorarbeiter/Meister, von einem Elektriker überbrückt wird. Der Elektriker Kennzeichnet den Gefahrenbereich mit Absperrband oder Schild. Zur Übergabe wird auf den Bereich hingewiesen und die Informationen bis zum Beheben des Fehler weiter gegeben.
Ist das soweit zulässig? Wie geht ihr in solch einem Fall vor?
Viele Grüße
Jo