Kontrolliertes Überbrücken von defekter Sicherheitsschranke, um die Maschine nicht abstellen zu müssen.

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  • Moin,

    unsere Maschinen verarbeiten Beton und können nicht ohne weiteres abgeschaltet werden. Im Falle eines Defekts von bspw. einer Lichtschranke an der Maschine wird z.Z. so vorgegangen, dass die defekte Lichtschranke, mit Einwilligung vom Vorarbeiter/Meister, von einem Elektriker überbrückt wird. Der Elektriker Kennzeichnet den Gefahrenbereich mit Absperrband oder Schild. Zur Übergabe wird auf den Bereich hingewiesen und die Informationen bis zum Beheben des Fehler weiter gegeben.

    Ist das soweit zulässig? Wie geht ihr in solch einem Fall vor?

    Viele Grüße

    Jo

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  • jcsn 13. September 2019 um 10:13

    Hat den Titel des Themas von „Kontrolliertes überbrücken von defekter Sicherheitsschranke, um die Maschine nicht abstellen zu müssen.“ zu „Kontrolliertes Überbrücken von defekter Sicherheitsschranke, um die Maschine nicht abstellen zu müssen.“ geändert.
  • Beheben des Fehler

    Wann erfolgt dieser ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Moin,

    Kurzantwort:

    Geht's noch?

    Natürlich ist das nicht ok. Punkt.

    Der bestimmungsgemäße Gebrauch der Maschine sagt .................., dazu gehört eine Risikobetrachtung. Gefahrenquellen werden durch ..............., und eine Lichtschranke, abgeschottet.

    Wer will jetzt alle Eventualitäten hinbekommen?

    Gibt ein Meister dazu seine Einwilligung, dann sollte dieser einen großen Nackenschlag bekommen. Vernünftiger wäre es den Zugang komplett zu blockieren.

    Sucht im Netz einmal nach "Schwarzer Freitag".

    Schönes Wochenende.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (13. September 2019 um 12:22)

  • Der Elektriker Kennzeichnet den Gefahrenbereich mit Absperrband oder Schild.

    Ein Absperrband ist keine Lösung. Schild auf alle Fälle alleine auch nicht. Es gibt im Fachhandel Zäune zum absperren. Oder ihr fertig selber feste mobile Zäune für sowas an.

    Grundsätzlich muss für diesen Fall auch eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es gibt auch Alternativen z.B. 2.Lichtschranke als Redundanz. Des weiteren muss sicher gestellt werden , dass niemand in Gefahrenbereich kommt. Kann auch durch ein anderes Unglück geschehen. Mitarbeiter rutscht aus( z,B feuchten Untergrund) und fällt in die laufende Maschine. Also Abstand weit genug absperren. Und dann die Leute schriftlich unterweisen.

  • Hallo jcsn,

    ich würde spontan sagen, dass eine erhebliche Anzahl von Unfallermittlungen mit der den Worten enden: "eine defekte Sicherungseinrichtung wurde vorrübergehend überbrückt."

    Die Lichtschranke wurde dort angebracht, weil die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, das diese Maßnahme notwendig ist. Wenn Absperrband oder Schild auch ausreichend wären, dann könnte man sich die Kosten einer Lichtschranke ersparen.

    Deswegen schließe ich mich den Vorrednern an. Da muss entweder die Maschine stehen bleiben, bis die Lichtschranke repariert ist oder eine andere wirksame Maßnahme ergriffen werden.

    MFG

    Robert

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  • Die Lichtschranke wurde dort angebracht, weil die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, das diese Maßnahme notwendig ist. Wenn Absperrband oder Schild auch ausreichend wären, dann könnte man sich die Kosten einer Lichtschranke ersparen.

    Würde ich jetzt nicht ganz unterschreiben, da eine Absperrung immer sehr aufwendig ist und ggf. nicht überall aufgestellt werden kann. Eine Lichtschranke ist einfach flexibler und zudem noch sicherer, sofern denn deren Ausfall zu einem Stillstand der Maschine führt.

    Aber grundsätzlich Zustimmung zum Grundtenor. Zeitdruck darf hier kein Argument für schnell erdachte Lösungen sein. Und Flatterband ist keine Absperrung, da zu einfach überwindbar. Und unbeachtete Schilder gibt es genug.

  • Wann erfolgt dieser ?

    Ich sage mal: zeitnah - meist den nächsten Tag.

    Natürlich sollte die Maschine abgeschaltet und in Standgesetzt werden. Nur wie bereits geschrieben, lässt sich dieses nicht ohne weiteres bewerkstelligen, weil der Beton ansonsten mit der Zeit aushärtet und sich dann gar nichts mehr tut.

    Da ich neu in der Firma bin, kannte ich den Fall bisher auch nicht und warte nun den nächsten Vorfall ab, um mir ein besseres Bild machen zu können

  • Wenn die Lichtschranke nicht mehr geht, muss aus dem Lösungspool des TRBS 2111 etwas Passendes angewendet werden.

    Jede andere Alternative mit weniger Schutzwirkung: nicht rechtskonform.

    Dann kann man nur hoffen, dass nix passiert - bis der Krug in den Brunnen gefallen ist....

  • Ich sage mal: zeitnah - meist den nächsten Tag.

    Natürlich sollte die Maschine abgeschaltet und in Standgesetzt werden. Nur wie bereits geschrieben, lässt sich dieses nicht ohne weiteres bewerkstelligen, weil der Beton ansonsten mit der Zeit aushärtet und sich dann gar nichts mehr tut.

    Da ich neu in der Firma bin, kannte ich den Fall bisher auch nicht und warte nun den nächsten Vorfall ab, um mir ein besseres Bild machen zu können

    wozu dient diese Lichtschranke wenn man die Maschine nicht ohne weiteres abschalten kann. Denn das soll eine Lichtschranke doch tun. Oder?

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  • wozu dient diese Lichtschranke wenn man die Maschine nicht ohne weiteres abschalten kann. Denn das soll eine Lichtschranke doch tun. Oder?

    Wenn ich richtig es richtig verstanden habe, geht es nicht darum die Maschine ausschalten zu können. Viele Firmen können halt Ihre Maschinen nicht stillsetzen und erst die Fehler der Maschinen beheben. Es geht um Chargen, die dann verderben. Zum Beispiel Milch oder in diesem Fall Beton. Und die Produktion einer ganzen Schicht kann verderben. Bestes Beispiel hierfür ist eine Tageszeitung. Wenn die Zeitung statt morgens erst am Mittag erscheint,kauft Sie keiner mehr. Deshalb wird in diesem Fall. mit einen Sicherheitsrisiko weiter produziert (mit einer überbrückten Sicherheitseinrichtung). Aber dieses ist Aufgabe eines vernünftigen Notfall -und Krisenmanagementsystem, im Vorwege solche Gefährdungen auszuschließen

  • Wenn ich richtig es richtig verstanden habe, geht es nicht darum die Maschine ausschalten zu können. Viele Firmen können halt Ihre Maschinen nicht stillsetzen und erst die Fehler der Maschinen beheben. Es geht um Chargen, die dann verderben. Zum Beispiel Milch oder in diesem Fall Beton. Und die Produktion einer ganzen Schicht kann verderben. Bestes Beispiel hierfür ist eine Tageszeitung. Wenn die Zeitung statt morgens erst am Mittag erscheint,kauft Sie keiner mehr. Deshalb wird in diesem Fall. mit einen Sicherheitsrisiko weiter produziert (mit einer überbrückten Sicherheitseinrichtung). Aber dieses ist Aufgabe eines vernünftigen Notfall -und Krisenmanagementsystem, im Vorwege solche Gefährdungen auszuschließen

    Das habe ich schon verstanden, aber wozu setze ich dann überhaupt ein Sicherheitssystem ein das eine Abschaltung verursachen würde?

    Also, ich kenne Lichtschranken ja aus ganz normalen Produktionen. Wenn hier ein Mitarbeiter versehentlich in die Lichtschranke greift wird der Produktionsprozess unterbrochen. Je nachdem um was es sich handelt mit Abbremsung, also langsam, oder abrupt mit sofortigem Stopp.

    Also noch mal die Frage, was passiert wenn ein Mitarbeiter die (funktionierende) Lichtschranke bei laufender Produktion auslöst?

  • Hallo zusammen.

    Ich möchte einmal einen anderen, zukunftsorientierten Ansatz bringen:

    Es hört sich ja so an, als ob dieses schon des öfteren passiert sei. IMHO ist dann schon konstruktiv etwas nicht in Ordnung, denn aus meinem Erfahrungsschatz heraus "halten die Dinger ewig". Irgendetwas muß auf die LS einwirken, z.B. Vibrationen.

    Wenn man diesen, die Störung verursachenden, Faktor konstruktiv ausschließt, erhöht sich zwangsläufig die Lebensdauer. Auf Dauer betrachtet sinken dadurch auch die Kosten für Handwerker, Ersatzteile, Produktionsausfall etc.

    Ein zweiter (von der ersten Idee unabhängiger aber kombinierbarer) Gedankengang ist es, die LS so zu montieren, das sie schnell gewechselt werden kann. So schnell, daß das Topfzeitfenster groß genug bleibt.
    Da spielen dann aber Faktoren rein, die mir nicht bekannt sind: Wie schnell ist der Elektriker verfügbar? Wie schnell sind die Ersatzteile verfügbar? Wie groß ist das Zeitfenster? ......

    Warum bei der nächsten Reparatur nicht ein wenig mehr Zeit/Geld investieren und auf Dauer sparen und sicherer arbeiten?

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (15. September 2019 um 09:49)

  • dass die defekte Lichtschranke, mit Einwilligung vom Vorarbeiter/Meister, von einem Elektriker überbrückt

    Wenn es sich um eine Sicherheitseinrichtung handelt dann wie vom Waldmann schon erwähnt

    https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/schw…_0915ec62e.html

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin.

    Verstehe ich das richtig....

    Die Maschine ist ausgerüstet mit einer Lichtschranke. Diese "spinnt" immer mal wieder oder fällt aus. Deswegen überbrückt der Instandhalter bis zum Ersatz/Reparatur der Lichtschranke die Sicherheitssteuerung und sperrt den Bereich, so dass keiner reinlaufen kann. (Kompliment an den Instandhalter, dass er überhaupt soweit denkt....)


    Ich schließe mich, wenn dem so ist, meinen Kollegen oben an, gehe aber noch einen Schritt weiter.

    WIESO produziert die Lichtschranke dauernd Fehler? Wenn ich da von Beton lese, dann liegt für mich der Schluss nahe, dass es staubt. Setzt vielleicht der Staub der Lichtschranke zu und "spinnt" die deswegen dauernd? Hat der Hersteller der Maschine oder vielleicht der der die Sicherheitseinrichtung nachgerüstet hat die falsche Art der Sicherheitseinrichtung verwendet?

    Vielleicht wäre es sinnvoll das Lichtgitter gegen etwas festes, flexibles (z.B. ein "schwebendes" Gittertor über einem Förderband mit einem manipulationssicheren Positionsschalter oder ein mit Positionsschalter gesichertem Kipptor oder xxx. ) auszutauschen?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (16. September 2019 um 08:45)

  • An den ganzen Mutmaßungen zu möglichen Ursachen, zur Situation und daraus mutmaßlichen Maßnahmen möchte ich mich an dieser Stelle nicht beteiligen, aber:

    Grundsätzlich kann ich Sicherheitseinrichtungen, gleich welcher Art, ausser Kraft setzen und trotzdem weiterarbeiten. Das Zauberwort heißt hier "Kompensationsmaßnahme".

    Bei der Wartung einer Brandmeldeanlage werden Linien ausser Betrieb genommen. Ist der Brandschutz weiterhin gegeben? Ja sicher. Die Feuerwehr oder andere Verantwortliche legen entsprechende Maßnahmen fest , z.B. Brandwachen.

    Für eine Arbeit muß eine fest montierte Absturzsicherung demontiert werden. Dürfen MA im Bereich mit Absturzgefahr arbeiten? Ja sicher. Beispielsweise unter Verwendung von PSAgA.

    Also, auch wenn eine Lichtschranke ausser Betrieb gesetzt werden muß, heißt das nicht, dass ich die Maschine abstellen muß. Die Kompensationsmaßnahme muß nur den gleichen Sicherheitsstandard bieten. In diesem Beispiel wäre ein Absperrband sicher nicht geeignet. Hier würde ich, ohne jetzt die genauen Örtlichkeiten zu kennen, beispielsweise eine feste, schlüsselgesicherte, temporäre Absperrung sehen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich schließe mich hier Michael an.

    Und noch ein wichtiges Deail - BETREIBERHAFTUNG -

    Wenn ein Kollege was an der Anlage "Manipuliert oder außer Kraft setzt" ist er bei einem Ereignis immer mit dabei. Ebenso der Betreiber sprich Abteilungsleiter.

    Mahne diesen Zustand an und gib es in der Eskalationsstufe doch an den Abteilungsleiter weiter. Mach ein Protokoll dazu. Denn der AL kann den Zustand ändern .......

    Bei uns im Hause geht es dann meißtens ziehmlich schnell - weil wer will schon schuld sein ..


    Grüße

    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldungen und Anmerkungen.

    Unser größtes Problem ist wirklich der Staub, der den Lichtschranken zusetzt. Einhausung, Schiebegitter etc. sind vorhanden. Außerdem wird in der Firma z.Z. viel optimiert (die vorherigen FaSi, waren - naja). Genau an solchen Beispielen zeigt sich aber wie sehr optimiert und investiert werden muss.

    Der Rat mit Kompensationsmaßnahmen werde ich weiter verfolgen. Es sind (meist) keine direkten Arbeitsplätze sondern Lichtschranken im Bereich von Förderbändern die ausfallen. Wenn diese auslösen, dann wird ein Teilbereich der Maschine gestoppt. Für einen kurzen Moment ist dies iO. Dauerhaft leider keine Möglichkeit.

    Die Antworten haben mir sehr geholfen, vielen Dank.

    Jo

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  • Unser größtes Problem ist wirklich der Staub, der den Lichtschranken zusetzt

    Es gibt auch noch eine Menge Alternativen. Schau mal hier rein.

    https://publikationen.dguv.de/regelwerk/rege…gseinrichtungen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich hatte ein ähnliches "Problem" in einem Kompstwerk. Der Hersteller hat sich eine WUNDERBARE Absackanlage einfallen lassen, konstruiert und hingestellt... und ein halbes Jahr später alle Lichtgitter wegen Staub wieder rausgerupft und durch fest/flexible mit unanfälligen Positionsschaltern gesicherte Tore ersetzt.

    Das gibts halt mal; soll es nicht, passiert aber trotzdem.

    Falls es Fragen gibt; du weisst ja wo du uns findest. ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike