Hallo liebe Community,
Es geht um das Thema Explosionsschutz und um geeignete Messverfahren um festzustellen, ob man sich noch unterhalb der UEG oder schon zwischen UEG und OEG befindet.
Folgendes Szenario habe ich:
In mehreren Produktionsprozessen und -bereichen wird mit 1,2-Dimethoxyethan (CAS 110-71-4) in einer 48%igen wässrigen Lösung umgegangen. Beim Ansetzen gehen die Mitarbeiter sogar mit dem konzentrierten Gefahrsoff um... Eine Externe FaSi hat dazu die Frage gestellt, ob wir alles Mögliche zum Explosionsschutz unternommen haben. Der betroffene Produktionsschritt war eine Inkubation des Materials in einem geschlossenen System (Alu-Kiste), welches nach einer Zeit x für y min (Herkunft der Zeitspanne: "das haben wir immer schon so gemacht") abgesaugt und geöffnet wird. Die FaSi hat Vorschläge gemacht, wie die Kiste mit einer automatischen Freimessung und magnetischer Entriegelung sicher geöffnet werden könnte... letztendlich hat der Produktionsverantwortliche die Aussage von Dräger vorgelegt, dass man so ein System nicht präsentieren kann. Daraufhin hat die GL erst mal beschlossen bei diesem Schritt und auch bei weiteren Schritten (Arbeiten mit dem konzentrierten Gefahrstoff, Umfüllarbeiten zur Entsorgung) das mögliche Vorhandensein einer explosiven Atmosphäre anhand von Messungen nachzuweisen und zu dokumentieren, bevor kostspielige und eventuell unnötige Umbaumaßnahmen eingeleitet werden. Man hat sich folgendes System von Dräger zur Messung auserkoren: Gasmesspumpe accuro in Verbindung mit Kurzzeitröhrchen für n-Butanol (8103861).
Da ich nun für meinen SiFa-Praktikumsbericht in diesem Zusammenhang auf die Messungen verweisen möchte, habe ich mich bei Dräger doch genauer nach dem System und dem Messverfahren erkundigen wollen und heute die Antwort des Innendienstmitarbeiters für feste Gas-Mess-Anlagen erhalten, dass diese Kurzzeitröhrchen gar nicht geeignet wären, um eine Messung der explosiven Atmosphäre ordnungsgemäß machen zu können. Hier in meinem Unternehmen ist aber die verantwortliche Führungskraft von der Eignung nicht abzubringen oder nicht gewillt sich die Eignung durch den Außendienstmitarbeiter, der den Vorschlag zur Verwendung gemacht hat schriftlich geben zu lassen...
Nun habe ich zwei unterschiedliche Meinungen - daher meine Frage: Hat jemand sich mit dieser Thematik befasst (es wäre das Nonplusultra, wenn es sogar die gleiche Chemikalie ist) und kann mir seine Erfahrungen mit diesem Kurzzeitmessröhrchen mitteilen?
Viele Grüße aus dem mittlerweile trüb gewordenen Mainz
E.weline