Augenduschen prüfen bei Nicht-Nutzung?

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  • Hallo liebe Community,


    ich habe hier einige Zeit im Forum gesucht, aber bin wegen meinem Problem nicht fündig geworden...


    Ich habe folgende Thematik auf meinem Tisch: Innerhalb unseres mittelständigen Unternehmens sind ehemalige Laborräume zweckentfremdet in z.B. Lagerstätten, Arbeitsbereiche zur Konfektionierung etc. umfunktioniert worden. Nun bringe ich die Prüfung der Augenduschen in ordnungsgemäße Bahnen von "mal Wasser laufen lassen" zu "wöchentlich 6l/min mit Einschätzung der Höhe des Wasserstrahls usw." - und weil ich die Facility Abteilung so lieb habe auch mit Einschätzung des Verkalkungsgrades und dem Bedarf an Wartung...


    Was mache ich mit den quasi stillgelegten Augenduschen? Rückbauen lassen bis zur Wasserleitung ohne eine Stichleitung zu hinterlassen? Ist das für ehemalige Laborräume zulässig oder müssen wir uns da an die Baugenehmigung/den Bauschein halten (als Labor geplant, dann ist es auch ein Labor)? Aktuell ist die Meinung der Geschäftsleitung: Wir belassen es so. Naja... mal Wasserlaufen lassen sollte reichen und den Mitarbeitern mitteilen, dass diese Augenduschen nicht geeignet sind. Meine Meinung dazu wäre: Man sieht den Prüfungsgrad der Augendusche direkt nicht an und wenn vorhanden, dann ist definitiv jede Augendusche in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.


    Wie wird sowas in anderen Unternehmen gehandhabt? Wie kann ich meiner Unternehmensleitung entweder den kompletten Rückbau mit den anfallenden Kosten bzw. die ordnungsgemäße Prüfung mit der erforderlichen man power näherbringen? Für weitere - andere - Lösungen und weitere Hinweise, auf was ich bei solchen Konstellationen achten muss bin ich dankbar, da ich noch nicht viel Erfahrung als FaSi vorzeigen kann und in meinem Laden auch ein Einzelkämpfer bin ||.


    Viele Grüße

    E.weline aus dem heute mal wieder sonnigen Mainz

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • … Noch was ist mir gerade bei einer Begehung mitgeteilt worden:

    Wir hatten hier vor Jahren den Fall (lange vor meiner Zeit in dieser Firma), bei dem zufällig aufgefallen ist, dass eine Augendusche nach einem Wasser-Absperrhahn installiert worden ist. Daraufhin hat man das so geändert/ändern müssen, dass trotz geschlossenem Absperrhahn die Wasserversorgung der betroffenen Augendusche garantiert war. Die betroffenen Absperrhähne befinden sich überwiegend unter den Spülbecken, die zeitgleich auch als Lagerstätte für diverse Materialien dienen. Daher nehme ich an, dass man so die Gefährdung durch ein unbeabsichtigtes Schließen des Absperrhahnes entschärfen wollte...

    Und nun stellen wir fest, das diese Sache im Nachgang nicht konsequent bearbeitet worden ist: Alle weiteren Augenduschen scheinen trotzdem hinter einem Absperrhahn angebracht zu sein.

    Bisher habe ich noch keine Vorschrift dazu gefunden - wie ist die Lage dazu? Unser Facility Manager ist der Meinung, das es so korrekt ist, damit man im Fall eines Wasserschadens die Wasserversorgung unterbrechen kann. Warum hat man dann aber bei der Einen so einen Aufwand getrieben?


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Was sagt denn eure Gefährdungsbeurteilung?

    Braucht ihr die Augenduschen für die in den Räumen durchgeführten Tätigkeiten?

    Wollt ihr die Räume irgendwann als Labor reaktivieren?

    Gehen von den Augenduschen Gefahren für die Mitarbeiter aus?


    Es gibt nicht imnmer für alles eine Vorschrift.

    Wenn ihr die Räume als Labor nutzt, müssen sie gewisse Anforderungen erfüllen (z.B. die der TRGS 526) dann dürft ihr vermuten, dass alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dort sicher ausgeführt werden können, wenn ihr sie als Lagerräume nutzt, müssen die Anforderungen an Lagerräume erfüllt werden.

    Wenn in "Lagerräumen" mit Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen technische Maßnahmen geschaffen werden, dass man das sicher tun kann....


    In der konkreten Situation würde ich sagen, dass es sich um Lagerräume (oder andere Räume) handelt, die zufällig wie ein Labor aussehen.

    Eine Gefahr durch stillgelegte Not-/Augenduschen wäre die Verkeimung des stehendes Wasser, also muss durch Maßnahmen verhindert werden, dass MItarbeiter das Wasser als Trinkwasser (oder zum Duschen) nutzen.

    Außerdem besteht die Gefahr, dass Keime aus den stagnierenden Bereichen ins restliche Trinkwassersystem gelangen.


    Aus wasserhygienischer Sicht wäre eine Trennung der Stichleitungen vom Hauptstrang angezeigt, (Rückbau oder abschiebern); für den Mitarbeiterschutz wäre es ausreichend die Auslösevorrichtung zu blockieren (oder den Absperrhahn, wo vorhanden) zu verschließen, die grünen Schilder "Augendusche" abzumontieren und vielleicht noch das Piktogramm "kein Trinkwasser" an den Zapfstellen anzubringen.


    Schmandhoff

  • Ich stimme Schmandhoff zu!

    Grundsätzlich solltet ihr aber bei der Behörde die Nutzungsänderung vom Labor zum Lager anzeigen um Compliance-Konform zu sein!

    Wenn ihr aktuell Gefahrstoffe lagert sollte über die Gefährdungsbeurteilung das Risiko bewertet werden und dann entschieden werden ob ihr die Notbrausen dafür benötigt!


    Wenn nicht: Demontieren! Die Gefahr dass sich jemand mit verkeimtem Wasser in Kontakt kommt ist meiner Meinung nach durch aus gegeben!


    Grundsätzlich:

    Notbrausen dürfen schon eine Absperrarmatur verbaut haben, diese muss aber gegen Verschließen gesichert sein (z.B. Hebel abmontieren, so dass ein Werkzeug benötigt wird, die Armatur zu schließen). Denn: Wenn ihr eine Brause reparieren müsst, braucht ihr nicht alle anderen auch abzustellen, die vielleicht gerade dann benötigt werden (was ja nicht zu wünschen ist ;) )

    Krieg ist Verbrechen!

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  • vielleicht noch das Piktogramm "kein Trinkwasser" an den Zapfstellen anzubringen

    Da rollen sich bei unserer "Gesundheitsamtaufseherin" die Fußnägel hoch...Aus einem Trinkwassernetz muss Trinkwasser rauskommen. Nachlässige Installation/Wartung/Nutzung ist kein Argument dafür, dass dort kein Trinkwasser anliegt. Anders sieht es bei Brunnenwasser o.ä. aus.


    Variiante 1: Abklemmen bis zurm Hauptstrang

    Variante 2: als normale Entnahmestelle umbauen, Kennzeichnung entfernen, regelmäßig nutzen

    Variante 3 (Nutzung als Augendusche): Absperrhahn und Augendusche passen nicht zusammen. Es muss sichergestellt sein, dass im Notfall Wasser fließt und nicht erst noch weitere Hebel betätigt werden müssen. Wenn es unbedingt einer Vorschrift bedarf: " Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können." (TRGS 526, 6.6.2. (1)). Ansonsten einfach mal die Geldgeber fragen, was ihnen am liebsten wäre, wenn ihnen eine Chemikalie ins Auge gespritzt ist...

  • Hallo an Alle,


    danke für die Tipps... :thumbup:

    ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten (wer nimmt, sollte auch geben können...):

    In den Laborbereichen und den Produktionsstätten (Umgang mit größeren Mengen an Puffern und Lösungen) werden wir sogar aufrüsten - sprich da, wo kein Staubschutz nachrüstbar ist, gehen wir auf neue Augenduschen mit zwei Duschköpfen über. Bei den vielen Bereichen in denen wir weder Labortätigkeiten, noch Produktionstätigkeiten haben, bauen wir komplett zurück. Und bei Bereichen, in denen wir eine geringe Gefährdung haben - z.B. Etiketten-Druck mit nur geringen Mengen an Alkohol zum Reinigen der Druckköpfe bei Bedarf gehen wir auf Augenspülflaschen über... gemäß einer Ausnahmeregelung der BGW „…Die BGW verzichtet in Apotheken mit nicht überdurchschnittlicher Labortätigkeit (sehr geringer Gefährdung) auf eine Augendusche mit Wasseranschluss zugunsten einer stets einsatzbereiten Augenspülflasche…. (https://www.bgw-online.de/Shar…Apotheke-Augendusche.html)

    “ Da sich alles immer nur um Labortätigkeiten drehte, fand ich diese Aussage sehr hilfreich für andere vergleichbare Bereiche.

    Vielleicht hilft sie ja dem einen oder anderen auch weiter...

    Die Absperr-Hebel werden wir umbauen...


    Damit euch noch einen schönen Abend.

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker