Hallo liebe Community,
ich habe hier einige Zeit im Forum gesucht, aber bin wegen meinem Problem nicht fündig geworden...
Ich habe folgende Thematik auf meinem Tisch: Innerhalb unseres mittelständigen Unternehmens sind ehemalige Laborräume zweckentfremdet in z.B. Lagerstätten, Arbeitsbereiche zur Konfektionierung etc. umfunktioniert worden. Nun bringe ich die Prüfung der Augenduschen in ordnungsgemäße Bahnen von "mal Wasser laufen lassen" zu "wöchentlich 6l/min mit Einschätzung der Höhe des Wasserstrahls usw." - und weil ich die Facility Abteilung so lieb habe auch mit Einschätzung des Verkalkungsgrades und dem Bedarf an Wartung...
Was mache ich mit den quasi stillgelegten Augenduschen? Rückbauen lassen bis zur Wasserleitung ohne eine Stichleitung zu hinterlassen? Ist das für ehemalige Laborräume zulässig oder müssen wir uns da an die Baugenehmigung/den Bauschein halten (als Labor geplant, dann ist es auch ein Labor)? Aktuell ist die Meinung der Geschäftsleitung: Wir belassen es so. Naja... mal Wasserlaufen lassen sollte reichen und den Mitarbeitern mitteilen, dass diese Augenduschen nicht geeignet sind. Meine Meinung dazu wäre: Man sieht den Prüfungsgrad der Augendusche direkt nicht an und wenn vorhanden, dann ist definitiv jede Augendusche in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Wie wird sowas in anderen Unternehmen gehandhabt? Wie kann ich meiner Unternehmensleitung entweder den kompletten Rückbau mit den anfallenden Kosten bzw. die ordnungsgemäße Prüfung mit der erforderlichen man power näherbringen? Für weitere - andere - Lösungen und weitere Hinweise, auf was ich bei solchen Konstellationen achten muss bin ich dankbar, da ich noch nicht viel Erfahrung als FaSi vorzeigen kann und in meinem Laden auch ein Einzelkämpfer bin .
Viele Grüße
E.weline aus dem heute mal wieder sonnigen Mainz