Wer muss Betriebsanweisung für Maschine stellen

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  • Hi @ all,

    Betrieb A stellt die Maschinen für Betrieb B zur Verfügung. Die Mitarbeiter von Betrieb B sollen die Maschine bedienen und Warten.

    Betrieb A muss aus meiner Sicht, die Firma Betrieb B beauftragen und die Gefährdungen bekannt geben. Wenn es dazu jetzt Gefährdungsbeurteilungen gibt und Betriebsanweisungen für die Maschine gibt, kann dann Betrieb B diese nutzen (oder muss er sogar). Welches LOGO muss da auf den Betriebsanweisungen dann rauf?

    Ich bin der Meinung, dass die Vorgesetzten von Betrieb B ihre Mitarbeiter unterweisen müssen mit den Vorgaben von Betrieb A.

    Wie seht ihr das?

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Ein ganz klares Jein....

    Aus meiner Sicht ist das erstellen der BA Aufgabe von B, die sich allerdings die Unterlagen von A heranziehen müssen.

    B muss die Gefährdungsbeurteilung machen, wie und wo sie die Maschine aufstellen und auch die Wechselwirkungen der umliegenden Maschinen und Einrichtungen mit einbeziehen.

    Beispiel:

    Drehbank 123 (Neustes Modell, topgepflegt, Sicherheitseinrichtungen intakt) steht bei A in der Halle 1 (Halle 1: Reinraum, abgesaugt, 100m², Einrichtung: Drehbank + ein Arbeitstisch+LED Beleuchtung) und wird nun zu B verbracht.

    B stellt sie in einer Halle 2 auf (10qm², dunkels Loch, keine Absaugung, Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich, Lagerregal, Schreibtisch, Büroarbeitsplatz noch mit drin, mit einer Schreibtischlampe beleuchtet),

    Das liegt aber nicht im Einflussbereich von A. Also ist B in der Verpflichtung eine GB durchzuführen und hier die Schutzmaßnahmen (Licht, ExSchutz, Aufräumen etc.) für die BS abzuleiten. Und diese muss B seinen Schäfchen näherbringen.... Für die Bedienung der Maschine würde ich allerdings die BA von A heranziehen...

    Und das Logo? Tja... B hat die GB erstellt und die BA auch. Und es ist dann auch ganz klar ersichtlich dass die BA für die Beschätigten von B gilt. Und überleg mal... wenn B ein Audit hat... Dokumentenlenkung. Das ist ein gefundenes Fressen für jeden Auditor. ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hach, SOWAS ist immer soooo schöööön!!!!

    MichaelH: Deine Darstellung läßt ja wieder eine Menge Interpretationsspielraum zu.

    "Betrieb A stellt die Maschinen für Betrieb B zur Verfügung. Die Mitarbeiter von Betrieb B sollen die Maschine bedienen und Warten." Werden die Maschinen dabei zu Betrieb B verbracht oder verbleiben sie an Ort und Stelle bei Betrieb A?

    Anyway, wenn ich MEINE Mitarbeiter unter MEINER alleinigen Verantwortung arbeiten lasse, bin ich erstmal für alles zuständig, egal ob mit eigenen oder überlassenen Gerätschaften. Wenn es für solche Gerätschaften technische Unterlagen gibt (Bedienungsanleitung, Gefahrenhinweise etc.) dann wäre ich mehr als dumm, diese zu ignorieren.

    Überlasse ich meine MA einem anderen Betrieb mit übertragenen Verantwortlichkeiten, mag die Welt schon wieder anders aussehen.

    Nur am Rand: Grundsätzlich erschließen sich mir solche Frage-/Problemstellungen nicht. Wenn ich möchte, dass meine MA sicher arbeiten, muss ich mich doch nicht fragen:" Wer muss den jetzt Anweisung A oder B erstellen?" Dann sehe ich zu, dass die MA alle benötigten Informationen bekommen - und zwar von mir.

    Schönes WE.

    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • A stellt eine Betriebsanleitung AKA Gebrauchsanleitung zur Verfügung (auf Deutsch). Darin stehen Dinge, wie die Maschine bissig ist, laut oder was auch immer. CE-Konformitätserklärung liegt auch bei, sonst können die ihren Krempel gleich wieder mitnehmen.

    Ihr kriegt die Maschine in die Hand, und was macht ihr damit? Gott und Ihr wissen es, sonst NIEMAND. Ihr könnt die Maschine kapseln, einem Roboter vorsetzen, zerlegen und eine eigene CE erstellen - was hat A damit zu tun? NICHTS.

    Ansonsten genau wie Mike144 schreibt. Ihr fängt mit der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 an, flanscht gleich die GB nach BetrSichV §3 an, macht die spezifischen Gefährdungsbeurteilungen für Lärm, Heben und Tragen, Körperhaltungen, Manuelle Arbeit, verwendete Gefahrstoffe (z.B. KSS) usw - und wenn das alles steht, DANN teilt Ihr dem Mitarbeiter mit, was er am Ende wissen MUSS - auch mündlich! Das ist also die Betriebsanweisung und die Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.

    Für den Instandhalter macht Ihr das alles noch mal, und er kriegt auch noch die Betriebsanleitung dazu :)

    Wahlweise: Ihr kopiert eine Betriebsanweisung zu solchen Maschinen aus dem Internet, hängt das ungeprüft neben die Maschine:

    - BG glücklich

    - Auditor glücklich

    - Scheff glücklich

    - Mitarbeiter glücklich

    - für'n A*sch...

    Genau so viel wert wäre auch die BA von Firma A.

    Man hat's nicht leicht, aber leicht hat's einen....

  • Nur am Rand: Grundsätzlich erschließen sich mir solche Frage-/Problemstellungen nicht.

    Mal etwas tief in die Verallgemeinerungsschublade gegriffen.

    Nehmen wir an A ist ein Premiumhersteller von Metallerzeugnissen und B ist dessen 100%ige verlängerte Werkbank und unterliegt einem mächtigen Preisdruck von A.

    A braucht verschiedene Kleinteile die mit alten Maschinen hergestellt werden müssen. Diese werden von B mit den Altmaschinen von A(und ich meine jetzt "Alt" sowohl Alt= Bei A rausgeschmissen weil nicht mehr profitabel; und Alt = keine Sicherheitseinrichtungen) hergestellt.

    A schmeißt also seinen Schrott bei sich raus und bei B rein und sagt sie sollen damit produzieren. Somit muss A die Maschinen nicht mehr betreuen, nachrüsten etc. bekommt aber die Teile schnell (eine klassiche Win-Win Situation für A)

    Die (Alibi)FASI von B sagt nun jetzt: Die Maschinen müssen einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden und eine BA geschrieben, unterwiesen und veröffentlicht werden.

    Das bringt B in die Bredoullie etwas zu unternehmen. Also will er sich möglichst wenig Arbeit machen und versucht sich damit herauszuwinden dass er das "Zeug" von A "organisiert" (er kennt dort den Werksleiter ganz gut) sich die Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Damit will er die pedantische (Alibi)FASI beschwichtigen und er hat nen schlanken Weg gefunden die Pflichten der Dokumentation zu erfüllen....


    Aus solchen Konstrukten kommen auch solche Fragen.

    Sagt die Alibi FASI ;)

    .. und jetzt wieder zurück zum Thema.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Hallo,

    sowohl § 9 ArbSchG, als auch § 12 BetrSichV sprechen von: "Der Arbeitgeber hat ..." Wenn also ein Mitarbeiter von B die Maschiene bedienen soll, dann muss auch der Unternehmer B die Anweisung erstellen. Allerdings kann er seine Unternehmerpflichten jederzeit auf eine andere, geeignete Person übertragen. Somit ist es auch möglich, dass Unternehmen A als Beauftragter diese Betriebsanwweisung erstellt. Diese Beauftragung sollte allerdings auch schriflich erfolgen und der B sollte natürlich auch prüfen, ob A "geeignet" ist.

    Beste GrüßeRobert

  • Die (Alibi)FASI von B sagt nun jetzt: Die Maschinen müssen einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden und eine BA geschrieben, unterwiesen und veröffentlicht werden.

    Das bringt B in die Bredoullie etwas zu unternehmen. Also will er sich möglichst wenig Arbeit machen und versucht sich damit herauszuwinden dass er das "Zeug" von A "organisiert" (er kennt dort den Werksleiter ganz gut) sich die Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Damit will er die pedantische (Alibi)FASI beschwichtigen und er hat nen schlanken Weg gefunden die Pflichten der Dokumentation zu erfüllen....

    Somit ist leider genau das gekommen was ich vermutet habe, ich kann mich da nicht rauswinden. Trotzdem sehe ich mich nicht als (Alibi)SIFA. Ihr kennt es ja vielleicht selber wie es ist, man probiert erstmal die Arbeit von sich zu schieben, ist ja nicht so als ob man nich genug zu tun hat. Egal dann werde ich mich mal an die Arbeit machen, ist vielleicht besser als sich Stundenlang zu überlegen wie man sich da raus windet.


    Danke euch allen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Nur Aufgaben, die man selbst abarbeitet, sind erledigt.

    Alles andere ist ein Glückspiel.

    Natürlich hat man selbst nicht unendlich viel Zeit. Insofern ist TEAMwork (Toll Ein Anderer Machts) und Delegieren wichtig.

    Am Ende, wenn die Renitenz nicht mehr kompensierbar wird, zählt für mich als SiFa "nur" noch, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen "sauber" bin.

    Die Renitenten müssen sich im Fall des Falles dann selbst aus der Jauchegrube ziehen.

    Bei der Erstellung der BA helfen Vorlagen natürlich sehr gut. Vielen Maschinen liegt so eine Vorlage auch bei. Am Ende ist ohnehin der Arbeitgeber für die Inhalte zuständig, Du als SiFa steuerst nur die spezifischen Infos bei - spart Zeit.

    Ich denke, ohne Praktikanten/Sekretariat läuft's sowieso nicht, wenn man auch noch die BA liefern muss.

  • Ich denke, ohne Praktikanten/Sekretariat läuft's sowieso nicht, wenn man auch noch die BA liefern muss.

    davon nehme ich dann je zwei bitte. Zum mitnehmen und eingepackt.

    danke ;)

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Firma B hat definitiv die GefBu und damit auch die BA für seine Mitarbeiter zu erstellen und zu schulen, wie bereits erwähnt, müssen die Wechselwirkungen aus dem Arbeitsumfeld mit einbezogen werden. Die Unterlagen (Bedienungsanleitung/Risikoanalyse von Firma A) sollten mit berücksichtigt werden.