Hi @ all,
Betrieb A stellt die Maschinen für Betrieb B zur Verfügung. Die Mitarbeiter von Betrieb B sollen die Maschine bedienen und Warten.
Betrieb A muss aus meiner Sicht, die Firma Betrieb B beauftragen und die Gefährdungen bekannt geben. Wenn es dazu jetzt Gefährdungsbeurteilungen gibt und Betriebsanweisungen für die Maschine gibt, kann dann Betrieb B diese nutzen (oder muss er sogar). Welches LOGO muss da auf den Betriebsanweisungen dann rauf?
Ich bin der Meinung, dass die Vorgesetzten von Betrieb B ihre Mitarbeiter unterweisen müssen mit den Vorgaben von Betrieb A.
Wie seht ihr das?
Gruß