Absturzgefahr bei Bodenöffnungen?

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  • Hi,

    gibt es irgendwo Vorgaben oder empfohlene Werte, ab welcher Öffnungsweite (Durchmesser bei runden Öffnungen, Länge mal Breite bei eckigen Öffnungen) Absturzgefahr besteht, also eine erwachsene Person durch die Öffnung hindurchfallen und somit abstürzen kann?

    Danke schon mal und schöne Grüße

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  • Ich halte mich an die 20 cm 30 cm, die Gerüste von Gebäuden entfernt sein dürfen. Bei 20 cm sind wir klar unter der Marke, durch die unsere wohlgenährten Kollegen fallen können. Auch 21 cm wären unkritisch, aber die Verantwortung für diesen Wert will niemand übernehmen.

    Insgesamt möchte ich auch keine Bodenöffnungen entlang der Laufwege, in die man hineinstolpern kann. Abdecken muss man so oder so.

    Ab 20 cm PSAgA, wenn nicht abgedeckt wird.

    Das soll auch einen erzieherischen Effekt haben. Die alternativlose Notwendigkeit solcher Öffnungen in Laufwegen konnte ich in meinem Berufsleben noch nicht erkennen.

    Meist kann der Gerüstbauer das Problem kurzfristig lösen, oder eine unverrückbare Holzplatte hilft (Holzplatte mit drunter genagelten Holzblöcken).

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (5. September 2019 um 11:00)

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich schließe mich mal kurz der Frage an:

    Wir haben Pumpen in Schächten auf dem Gelände, Durchmesser eines Gullys. Normalerweise sind diese Abgedeckt, zu wartungszwecken müssen diese aber geöffnet werden und die Pumpen nach oben transportiert werden(Seilzugsystem).

    Jetzt die Frage, reicht ein Rückhaltesystem? Es sind schon viele (>10) Pumpeneinheiten auf dem Gelände? Oder gibt es vlt. eine andere Lösung die ich nicht kenne?

  • Gerüste dürfen bis 30 cm vom Gebäude entfernt sein. Im Hinblick auf die Vorgaben zu den Gerüsten wäre die Quintessenz, dass bei eckigen Öffnungen eine Kante höchstens 30 cm lang sein darf und die Länge der anderen Kante dann keine Rolle mehr spielt im Hinblick auf die Absturzgefahr.

    Wie sieht es bei runden Öffnungen aus?

    Die ASR A2.1 enthält keine Vorgaben, ab welcher Öffnungsweite von Absturzgefahr auszugehen ist. In den Bausteinen der BG Bau habe ich nur eine Vorgabe für Wandöffnungen gefunden. Da Wandöffnungen explizit benannt sind würde ich diese Werte nicht einfach für Bodenöffnungen verwenden. Mich wundert spontan, dass es für Wandöffnungen eine klare Vorgabe gibt, während für Bodenöffnungen keine Werte genannt werden.

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  • Mich wundert spontan, dass es für Wandöffnungen eine klare Vorgabe gibt, während für Bodenöffnungen keine Werte genannt werden.

    Welche Werte wären aus Deiner Sicht sinnvoll ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wenn ich als SiGeKo über die Baustellen gegangen bin hab ich einfach meinen gesunden Menschenverstand eingesetzt. Bodenöffnungen egal wie groß diese sind und eine Gefahr darstellen, werden gesichert. Das reicht von 10 cm in Verkehrswegen (Stolpergefahr) bis....man muss nicht unbedingt gleich abstürzen um sich schwer zu verletztzen. Vorgaben über eine minimale/maximale Bodenöffnung sind mir nicht bekannt und interessieren mich auch nur zweitrangig.

    Gefahr erkannt--Gefahr gebannt-sind meine Prämissen

    Gruß Martin

  • Bodenöffnungen egal wie groß diese sind und eine Gefahr darstellen, werden gesichert

    Sehe ich auch so . Ganz wichtig ist auch dass die Bodenöffnungen so gesichert sind dass keiner durchbrechen kann.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hi,

    gibt es irgendwo Vorgaben oder empfohlene Werte, ab welcher Öffnungsweite (Durchmesser bei runden Öffnungen, Länge mal Breite bei eckigen Öffnungen) Absturzgefahr besteht, also eine erwachsene Person durch die Öffnung hindurchfallen und somit abstürzen kann?

    Danke schon mal und schöne Grüße

    Moin,

    da gibt es tatsächlich wenig zu. Ich finde in dem Zusammenhang die

    DIN EN ISO 14122-2 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege 

    echt gut.

    Ist halt doof, dass man die nicht kostenfrei einsehen kann, aber vielleicht hast du ja irgendwie Zugang zu Normen...

    LG

    Moritz

  • Hi,

    nach Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsperson der BG Bau gilt:

    - in Fußböden, die als Verkehrswege genutzt werden, sind Öffnungen generell nicht tolerabel, sobald jemand hineintreten und stolpern bzw. stürzen kann. Bei Spaltenbreiten von mehr als 20 mm im Fußboden sowie bei der Verwendung von Rosten mit einer Maschenteilung von mehr als 35 x 51 mm liegen dabei Stolperstellen vor.

    - auf Dachflächen oder in Bereichen, in denen kein Verkehrsweg über die Öffnung führt (sich nur die Arbeiter aufhalten, die sich auch um das Loch, z.B. die Dachreparatur, kümmern), ist ein ausreichender Schutz gegen Absturz gegeben, wenn eine Kante höchstens 30 cm lang ist (hier können die Vorgaben an Gerüste herangezogen werden).

    schöne Grüße

  • Auf der Baustelle sind diese Werte weiter weg von der Realität, als die Besiedlung fremder Galaxien...

    Alleine, wenn ich an die Durchbrüche für SML-Rohre denke. Die gehen dann auch mal über 5 Etagen oder mehr. Aussage ist dann meist: "Die sind doch direkt an der Wand, da geht doch keiner lang." :(

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  • Auf der Baustelle sind diese Werte weiter weg von der Realität

    Nicht mehr generell so. Es gibt auch positive Beispiele.

    Da müssen wir als Arbeitsschützer ständig dran arbeiten.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Auf der Baustelle sind diese Werte weiter weg von der Realität, als die Besiedlung fremder Galaxien...

    Guten Morgen.

    Absolut richtig. Wenn ich mich an die Werte dieser Aufsichtsperson der BG Bau richten würde, kann ich so gut wie jede Baustelle dicht machen. Die 20 mm gelten nämlich nicht nur für Öffnungen, sondern sind auch Allgemeinwerte für Stolperstellen zur Fußbodenbeschaffenheit. Wie ich schon oben geschrieben habe. Gesunder Menschenverstand und Risiko abschätzen.

    Gruß Martin

  • Wenn ich hier in Belgien Stolperstellen bekämpfen würde, hätte ich bis zu 60 m Höhe (ca. 8 Etagen) und ca. 300 m Länge, je Quadratmeter und auf JEDEM Gerüst (ca. 2,3 m Höhe zu den Ebenen) drei bis vier Sachen zu tun. Ich schätze einige 1000 qm verteilt und verwinkelt - Stolperstellensuchen und beseitigen schafft man nur mit einer U-Boot-Ladung voll Cruise Missiles. Alle auf die Baustelle abfeuern - danach sind alle Stolperstellen weg (und zwar in der erweiterten Nachbarschaft - aber nicht mehr auf der Baustelle).

    Allein schon die Kabel und Schläuche, die herumliegen - die Meisten sind zusammengefasst und verlegt, aber 20% sind mobil eingesetzt, und die sind auf jedem Schritt.... Von Gerüstböden, die nicht eben aufliegen (weil: geht nicht) ganz zu schweigen.

    Was ich beseitigen lasse: unnötige Gräben und unnötiges Material. Gräben: klappt 100%, Material: klappt zu 80%.

    Kern der Arbeit: potentiell tödliche Gefahren. Begleitung von Umbauten, Check der richtigen PSA und ihrer richtigen Anwendung, Identifizierung von potentiellen Absturzgefährdungen bei vorgesehenen Arbeiten usw...

    Manche sind kooperativ und beschaffen binnen 2-3 Stunden sogar neue PSA, manche sind beratungsresistent. Der Weltrekordler mit PSAgA hatte den Auffanggurt, falsch angeschlossenes Verbindungsmittel mit Falldämpfer (ca. 2 m), seriell geschaltet NOCH ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer.

    Die Frage, wenn er auf Knöchelhöhe angeschlagen ist, abstürzt, bei wie viel m hält er an - konnte er nicht beantworten. Wir wären bei 7 m, dass er anhalten würde - zumindest einige seiner Körperteile - vielleicht.

    Gab eine Schulung für alle.

    Da wurde es den Leuten es klar, dass ein 2 m Verbindungsmittel mit Falldämpfer auf Knöchelhöhe angeschlossen einen Absturz über 4 m bedeutet.

    NULL Schulung, NULL Unterweisung - Leute irgendwo aus Steinzeitdörfern eingesammelt und auf die Baustelle geschickt. Die eingereichten Papiere der Subs, inkl. Unterweisungsnachweise usw. sind natürlich picobello.

    IMO muss man eine kriminelle Ader haben, um DAS zu akzeptieren (beginnt beim Bauherren), oder durchgehen zu lassen (Behörden). Da stimmt ja GAR nichts bei den Leuten mit dem überein, was eine "Befähigung" ausmachen würde.

    Positiv: 90% der Jungs (arbeitende Mädels haben wir nicht) reagieren lernwillig. 10% sind renitent, einige fliegen von der Baustelle.

    Auch positiv: ich bin in der geringsten Verantwortung. Offiziell ist jemand anders verantwortlich. ich bin "nur" Kindermädchen und gehe die Sache entspannt an - mit dem Hauptziel (persönlich) Leute zu befähigen, und ihre Ausrüstung (Werkzeuge, Arbeitsabläufe(*), PSA) anzupassen.

    Zu (*): Eine SiFa kümmert sich nicht um die Prozesse bei Arbeitsabläufen - das müssen die Konstrukteure vorher ausbaldovern. Aber wenn Leute auf dem Stahlbau herumkraxeln, und Giterroste kreuz und quer verlegen, fragt man sich, was da los ist.... Antwort: wir verlegen die Giterroste wie sie kommen. Maßnahme: die oben legen fest, Welche sie brauchen, und nicht die unten schicken hoch, was sie finden. Erst werden Handläufe montiert (aus der Arbeitsbühne), dann wird sich am Handlauf angeschlagen und die Giterroste werden der Reihe aus einem sicheren Stand heraus nach verlegt. Klappt mittlerweile - halbwegs. Ist das aber SiFa-Job? Sehe ich nicht so. Egal - wird trotzdem erledigt.

    Für "Stolperstellen" bleibt da wenig Raum. In Endeffekt müsste ich die Baustelle sperren. Weil die Qualität der Böden/Giterroste/Treppen garantiert Stolperstellen im gesamten Gebäude. Aber das ist Thema der Revision....