Grenzwerte Schweißrauche

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  • Guten Tag,

    ich hätte wieder mal eine Frage..

    ich bin gerade auf der suche nach Grenzwerten für Gefahrstoffe die beim Schweißen entstehen.

    Es geht einmal, um Rauche die beim schweißen von normalem niedriglegierten Baustahl entstehen.

    Weiter und wichtiger, die Grenzwerte von Chrom VI, Nickel und Nickelverbindungen (Nickeloxid)

    Wo finde ich die Grenzwerte?

    Ich hab das Gefühl, jeden Tag erscheint eine neue Vorschrift.. Alles was ich finde ist nicht mehr gültig

    oder wurde ersetzt... und am Schluß stehe ich bei irgendeiner TRGS, in der irgendwie nichts steht..

    Gefunden habe ich zu CR VI die TRGS 910 - 0,001 mg/m3

    Aber auch die BGI 790-012 - 0,05mg/m3

    Zu Nickeloxiden in der BGI 790-012 - 0,05mg/m3

    die TRGS 900 zu Nickelverbindungen BGI 790-012 - 0,03mg/m3

    dann hab ich noch eine Unterlage aus der Präsenzphase, da sind es 0,05 zu CR VI

    und 0,5 zu Nickeloxiden..

    Und komnet.nrw schreibt , dass das es häufig keinen schwellenwert gibt...

    Kann mir irgendjemand helfen? Was sind die aktuellen und gültigen Werte und wo finde ich die?

    vielen dank,

    sacha

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  • Bei vielen krebserzeugenden Stoffen, gibt es keinen Wert, bei dem man sagen könnte, dass der Schaden (Krebs) nicht (bzw mit einer "akzeptablen" Wahrscheinlichkeit eintritt, deshalb gilt ein "Grenzwert" von =0=

    Wenn's nicht in der TRGS 900 oder (für die Akzepanzrisiken) in der TRGS 910 steht muss man es halt komplett vermeiden.

    Für Cr(VI) und Ni gilt ist der Akzeptanzwert übrigens in der Einheit µg/m³ nicht wie üblich mg/m³, da liegt ein Faktor von 1.000 zwischen.

  • In solchen Fällen schaue ich in der Regel in der GESTIS Stoffdatenbank. Dort ist für Cr(VI) Verbindungen zu finden:´

    EU- ARBEITSPLATZGRENZWERTE

    TRGS 910

    Richtlinie 2019/130/EU
    Verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert der Europäischen Union
    8-Stunden Mittelwert: 0,005 mg/m³
    Geltungsbereich: Chrom(VI)-verbindungen, karzinogen, als Chrom
    (Übergangsmaßnahmen: Grenzwert 0,010 mg/m³ bis zum 17.01.2025
    Grenzwert: 0,025 mg/m³ für Schweiß- oder Plasmaschneidearbeiten oder ähnliche raucherzeugende Arbeitsverfahren bis zum 17.01.2025)
    Stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen
    Toleranzkonzentration
    Gew-Konz.: 1 µg/m³ Einatembare Fraktion
    Überschreitungsfaktor: 8
    Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt des entsprechenden Metalls.
    Beurteilungsmaßstab, risikobasiert
    siehe TRGS 561
    Geltungsbereich: Chrom(VI)-verbindungen

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.