Unfallanalyse Pflicht?

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  • Hallo Kollegen,


    ich recherchiere jetzt schon eine weile und finde aber keine Antwort. Deshalb die Frage:


    Ist die Durchführung bzw. die Dokumentation einer Unfallanalyse Pflicht? Wenn ja in welcher Vorschrift/Gesetz finde ich das?


    Dankeeeeee


    :moin:

    :87:

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  • Hallo,


    wenn das Unternehmen Interesse daran hat, dass dieser Unfall in der gleichen Weise vielleicht nicht mehr passiert, sollte dieser gründlich analysiert werde. Das steht im GMV, dazu braucht es keine Paragrafen.


    Gruss

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Wenn der Unternehmer verpflichtet ist, sich bei solchen Anlässen fachkundig beraten zu lassen, ist im Umkehrschluss klar, dass er es selbst machen muss, wenn er es nicht durch "Spezialisten" erledigen lässt. Damit hast Du dann Deine Rechtsgrundlage. Ansonsten greift natürlich immer der §3 (1) ArbSchG als Allzweckwaffe.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wäre interessant zu erfahren, warum Du nach einer vorgeschriebenen Pflicht suchst.

    Ich frage mich aber fern jeder Rechtsverordnung, wie Du nachhaltig weitere/ähnliche Unfälle vermeiden willst, wenn du nicht weißt, wie es dazu kam?

    Das Erklärungsmodell für Unfälle (BG) schreit förmlich nach einer Analyse.

    Manche Sachen müssen einfach nicht verpflichtend gefordert werden. Da bin ich bei

    Nullchecker: GMV.

    Ansonsten sehe ich es so:

    Das ArbSchG verlangt in §6 Absatz (1):

    "(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind."


    Ein Unfallanalyse ist ein Ergebnis dieser Überprüfung und also dokumentationspflichtig. Richtig?

    "Die reinste Form des Wahnsinns ist, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, das sich etwas ändert." A. Einstein

  • Ansonsten greift natürlich immer der §3 (1) ArbSchG als Allzweckwaffe.

    Das wäre für mich die Rechtsgrundlage, wobei ja die Ausgangsfrage lautete

    Ist die Durchführung bzw. die Dokumentation einer Unfallanalyse Pflicht

    Meine Antwort wäre, die Dokumentation der Unfallanalyse ist keine Pflicht, aber die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Denn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung soll ja dazu führen, dass es zu keinem oder eben nur einem akzeptablen Ereignis kommt. Jetzt muss man überprüfen ob der Unfall das akzeptierte Restrisiko darstellt, oder bei der ursprünglichen Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht richtig erkannt wurde. Die Gefährdungsbeurteilung ist ja zu dokumentieren und der Unfall ist der Anlass dazu, die Gefährdungsbeurteilung erneut zu überprüfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Servus zusammen,


    dem, was AxelS schreibt, kann ich nur zustimmen. Wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist hat der bestehende Arbeitsschutz versagt und man muss sich die Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entsprechende korrigierende Maßnahmen ergreifen bzw. festlegen. :rock2:

  • Die Sifa überprüft in der Gefährdungsbeurteilung, ob das Unfallgeschehen ausreichend berücksichtigt wurde.


    Gemäß ASIG § 6 Punkt 3c hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle fachlich zu beraten.

    Sie hat die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. Bei Bedarf ist die Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Erkenntnisse fortzuschreiben (kontinuierlicher Verbesserungsprozess).

    Ist die Durchführung bzw. die Dokumentation einer Unfallanalyse Pflicht? Wenn ja in welcher Vorschrift/Gesetz finde ich das?


    http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__6.html



    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die Sifa überprüft in der Gefährdungsbeurteilung, ob das Unfallgeschehen ausreichend berücksichtigt wurde.

    Einspruch Euer Ehren!


    Die Sifa trägt vielleicht ihren Teil zur Prüfung bei...allerdings liegt die orginäre Aufgabe hier bei den jeweils Verantwortlichen für die GB.


    ...nur mal so am Rande... ;)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Sifa überprüft in der Gefährdungsbeurteilung, ob das Unfallgeschehen ausreichend berücksichtigt wurde

    Überprüfen heißt nicht dass die Sifa für die GB verantwortlich ist.

    allerdings liegt die orginäre Aufgabe hier bei den jeweils Verantwortlichen für die GB.

    100 % Zustimmung

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Ich hätte noch eine Frage dazu:


    wer muss auf dem Bogen zur Unfallanalyse alles unterschreiben, wenn überhaupt?


    Bei uns läuft es zZ so:


    Unfall wird verursacht


    Unfall wird Dokumentiert und eine Unfallanzeige geht ggf. an BG


    Unfallanalyse mit Verunfallten und entsprechender Führungskraft:

    - Unfallbogen/Checkliste (auf dem bisher keiner unterschreibt)


    Nachbesprechung mit GF, FK, Verunfallten, FaSi, ggf. BR, ggf. BA

    - kein Protokoll


    Den Vordruck vom Sifa Board verstehe ich auch so, dass jeder sein Kürzel drunter setzt. Wobei Ersteller in unserem Fall die FaSi wäre.

  • Eine händische Unterschrift ist auf einer internen Analyse nicht unbedingt erforderlich. In unseren Dokumenten sind allerdings der federführend Durchführende (immer die betriebliche FK) und die Teammitglieder aufgeführt.

    Das (elektronische) System ist so aufgesetzt, dass inhaltliche Veränderungen ausschließlich durch den Verantwortlichen vorgenommen werden können und die teammitglieder in einem solchen Fall automatisch benachrichtigt werden, so dass der Informationsfluß immer sichergestellt ist.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bei uns läuft es so....


    :300:Unfall



    - Unfall wird durch Führungskraft schriftlich der HR und Sifa gemeldet.

    - Bei Bedarf Unfallanzeige bei der BG.

    - Unfallanalyse Führungskraft, Verunfallter und / oder Zeugen, Sifa....Unterschrift alle

    - Maßnahmenkontrolle Unterschrift Verantwortlicher

    - Wirksamkeitskontrolle Unterschrift Sifa

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,


    ich habe jetzt hier mehrfach gelesen, dass ihr (richtigerweise) eine entsprechende Unfallmeldung (ab > 3 Tagen AU) an die BG macht.


    Aber was ist mit der Meldung bzw. Kopie an die Gewerbeaufsicht (o.ä. als staatliche Behörde) ??


    ********************************************

    Zitat aus SGB VII, § 193, Abs. 7:


    "Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S.1254)


    § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer


    (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.....
    .

    .

    (7) Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden."

    ***************************************************


    Ist das nicht bekannt dass Unfallmeldungen in Kopie auch immer an die Gewerbeaufsicht (o.ä.) gehen müssen oder macht ihr das einfach nur nicht ??


    Also ich bin zumindest bei der letzten Systemüberprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt explizit noch einmal darauf hingewiesen worden.


    Gruß

    Ralf

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  • Aber was ist mit der Meldung bzw. Kopie an die Gewerbeaufsicht (o.ä. als staatliche Behörde) ??

    Wurde nur nicht erwähnt .... sobald die Unfallanzeige an die BG raus geht ..... ist auch das Gewerbeaufsichtsamt mit dabei

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...Automatismus...


    Wenn Du die Anzeige elektronisch erstellst (Bereich BG RCI) geht das auf Knopfdruck. (In diesem Fall müssen die Anzeigen übrigens noch nicht mal mehr unterschrieben werden.) ...und: Der BR bekommt natürlich auch seine Kopie...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wenn Du die Anzeige elektronisch erstellst (Bereich BG RCI) geht das auf Knopfdruck. (In diesem Fall müssen die Anzeigen übrigens noch nicht mal mehr unterschrieben werden.) ...und: Der BR bekommt natürlich auch seine Kopie...

    Genau so ist es.... nicht zu vergessen die Sifa die auch eine bekommt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: