Schrecklicher Unfall auf Münchner Baustelle: Arbeiter (37) stirbt

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  • https://www.abendzeitung-muenc…a3-8cdb-ca7322b1d247.html


    "Das Betonteil war vom Verunglückten selbst mit Halteseilen am Kran befestigt worden. Dabei hatte er einen fatalen Fehler begangen: "Diese Tragegurte waren für eine solche Beförderung nicht geeignet", stellte die Polizei fest, nachdem sich die Seile gelöst hatten und das Unglück seinen Lauf genommen hatte"


    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • "Ermittelt wird nun auch gegen 54-jährigen Kranführer wegen fahrlässiger Tötung"


    Das ist ein Punkt, der mich sehr interessiert....


    Es gibt ja die Sicherheitsmaßnahme, dass sich niemand unter schwebenden Lasten unnötig aufhalten soll, schon gar nicht Unbeteiligte. Den Gefahrenbereich muss man absperren. Nun passen die Arbeiter nicht auf, und schlagen alles völlig unorganisiert an, und dirigieren den Kranführer herum.


    Müsste der - auf Grund seiner Ausbildung - nicht selbst auch darauf bestehen, dass der Bereich gesichert ist, und darauf achten, soweit der Bereich einsehbar ist, dass er nicht über Leute schwenkt?


    Ansonsten... Das ist die Krux auf Baustellen - es ist nie jemand von den Sicherheitsleuten (SiFa, SiGeKo) Vollzeit anwesend, um solche Fehler im Vorfeld zu identifizieren....

  • https://www.tz.de/muenchen/sta…nn-37-stirbt-8641889.html


    https://www.merkur.de/lokales/…nn-37-stirbt-8641889.html


    Ermittelt wird nun auch gegen 54-jährigen Kranführer wegen fahrlässiger Tötung

    War Alkohol im Spiel ??



    Ansonsten... Das ist die Krux auf Baustellen - es ist nie jemand von den Sicherheitsleuten (SiFa, SiGeKo) Vollzeit anwesend, um solche Fehler im Vorfeld zu identifizieren....

    Wie willst du sowas sicherstellen ? Selbst auf Großbaustellen sind nicht ständig SiGeKo und Sifa ständig Vor-Ort.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • .... und genau sowas ist der Grund warum ich keinen Bau mehr mache!

    Die machen was sie wollen, es wird GRUNDSÄTZLICH improvisiert, es wird immer im Gefahrenbereich gearbeitet und wenn was passiert endet es meistens tragisch.


    Und das mit dem Kranführer... was soll man da sagen. GRUNDSÄTZLICH verständlich (Kranführer muss sich über den korrekten Sitz seiner Ladung versichern), aber wenn der Anschläger selbst Mist baut und es ist ersichtlich dass er das getan hat wieso dann so ein Aufriss.

    Einziger "Grund" den ich so sehe... WAHRSCHEINLICH ist das Ermittlungsverfahren "nur" pro forma. Der Staatsanwalt hat ein Verfahren aufgemacht um den Sachverhalt zu prüfen und einen "Prüfgrund" (Möglichkeit der Fahrlässigen Prüfung) gebraucht.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, mit was für einer Art Kran das Teil angehoben wurde. Beim klassischen Turmdrehkran auf der Baustelle sitzt der Kranführer verdammt weit weg vom Geschehen und steigt sicher nicht herunter, um das Anschlagen zu überprüfen. Verantwortlich für das richtige Anschlagen ist der Anschläger der Last. Dem Kranführer kann wenn überhaupt nur ein Vorwurf gemacht werden, wenn er am Anschlagvorgang beteiligt war. Bei der Ausbildung zum Kranführer wird den angehenden Kranführern empfohlen, das Anschlagen der Last zu überprüfen, wenn sie räumlich nah genug am Geschehen sind. Aber eine Verpflichtung dazu hat der Kranführer nicht! Die Verantwortung liegt beim Anschläger (und wenn mehrere Personen am Anschlagen der Last beteiligt waren muss aus dieser Gruppe ein verantwortlicher Anschläger bestimmt worden sein und dieser trägt die Hauptverantwortung).

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  • Wieder einmal ein Unfall mit einer Presse


    Quelle: Rosenheim 24.de

    "Nach ersten Erkenntnissen war der Mann gegen 16.50 Uhr gerade damit beschäftigt, Wartungsarbeiten an einer Müllpresse auf dem Gelände des Müllentsorgungsbetriebs in Obermeitingen bei Landsberg am Lech durchzuführen. Aus noch ungeklärter Ursache geriet der Arbeiter in die Maschine. Bei dem Unfall zog sich der 21 Jahre alte Mann so schwere Verletzungen zu, dass er noch an der Unfallstelle seinen Wunden erlag. Das teilte der Bereitschaftsdienst der deutschen Kriminalpolizei mit."

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe da eine Etwas andere Sichtweise, wir machen eigentlich nur Bau und Veranstaltungen wodurch ich das "Glück" habe sowas und Ähnliches leider Regelmäßig anzuschauen. Wir haben bei unseren Kunden (Wir sind Extern und sicher nur ab, also freiwillig) gibt es 2 Kran Firmen die nur ihr Hubzeug an ihren Kähnen zulassen, laut Aussage nach BG Auflage, welche genau das ist weiß aber keiner, daher glaube ich geht die Staatsanwaltschaft war. davon aus, da der Kranführer verantwortlich für das Hebezeug (was hier Scheinbar unzulässig war) als auch das Anschlagen Verantwortlich. Draußen auf den Baustellen Fahren eigentlich alle nur per Fernbedienung daher ist die Kontrolle vor Ort eigentlich möglich.