§145 StGB, Ausserkraftsetzung von Nothilfsmittel

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  • Im vermeintlichen Gebäude wurde mehrfach morgens immer wieder, Stolpern, leise Schritte und Poltern durch die Putzfrauen festgestellt.
    Hinzu kommt, dass die Brandmeldeanlage eine Kommunikationsstörung gemeldet hatte und der gesamt DG-Bereich nicht überwacht war. Somit war davon auszugehen, dass hier eine Sabotage einer Sicherheitseinrichtung stattfand.
    Nach Verifizierung des Tatortes und den angrenzenden baulichen Begebenheiten, konnte kein Täter aufgespürt oder festgesetzt werden.
    Dieser ist noch auf der Flucht.
    Jedoch ist festgestellt worden, dass sich eine nicht unerhebliche Menge an BioStoffmasse verteilt hat.
    Externe Hilfskräfte wurden beauftragt.
    Diese konnten den Täter aufgrund des Spurenmaterials und der BioMasse klar feststellen:
    Es ist ein verdammter Marder. :cursing:
    Schutzmaßnahmen gegen den Täter sind eingeleitet.
    Im Rahmen des Kontrollen der Verkabelung und der Leitungsführung, konnten 7 Beschädigungen festgestellt werden.
    Steinwolle und Folie werden bevorzugt zum Bau des Unterschlupfes genutzt.


    Der Marder steht unter Naturschutz und muss lebend gefangen werden. Des Weiteren haben Marder bis zu 8 verschiedene Unterschlüpfe.


    Schaut mal Euren Dachboden nach. Auch interessant |?


    Beste Grüße
    Thomas

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