Sicherheit und Gesundheit und Betriebliche Interessenvertretung (BR-MAV-PR...)

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  • Moin,
    wie sind Eure Erfahrungen?

    Meine sehr unterschiedlich, was oft verwundert, denn Arbeitgeber und betriebl. Intessenvertretung haben doch eine Zielkongruenz:
    arbeitsfähige, gesunde und leistungsfähige Mitarbeitenden.
    Oft ist es hilfreich dieses nochmal in den Fokus zu nehmen.

    Wie ist hier eigentlich die Pflicht/Recht
    nur Info oder Vetorecht für die Bestellung Sicherheitsbeauftragte/r bzw. Ersthelfer, Brandschutzhelfer?
    Grundlage BetrVG § 80ff ? genauer und MAV oder Personalrat???
    Danke für eure Rückmeldung

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  • Moin,

    ich bin jetzt doch etwas irritiert: Beruf: [...] Dozent in der SiFa Ausbildung... [...] und dann eine solche Fragestellung?!?!?!?!?!

    Aber: Ja, grundsätzliche Mitbestimmungsrechte sind im §87 BetrVG hinterlegt. Das SGB VII hat allerdings auch noch das ein oder andere dazu zu sagen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Michael,

    Danke für dein Bestätigung zu den angesprochenen Gesetzesgrundlagen zzgl. Personalrat und kirchlichen Bestimmungen, etc.
    Meine Frage zielt auf konkrete Erfahrungen ab.
    Gibt es spezielle Erfahrungen mit Klagen oder Schlichtung bzgl. nicht ausreichendem Einbezug in diesen Bereich?
    Gibt es dazu Erkenntnisse hier im Board? Danke für alle Rückmeldungen.
    Danke!

  • Na hier ist es, wie man so schön sagt, "mal so und mal so".

    In erster Linie ist es eine Frage der Sicherheitskultur in Unternehmen. Dort wo diese gut ausgeprägt ist, gibt es I.d.R. selten Auseinandersetzungen. Der BR wird in Entscheidungsprozesse eingebunden und liefert seinerseits Impulse für eine Verbesserung.

    Wo dies nicht der Fall ist, oder wo generell Kommunikationsschwierigkeiten zwischen AG und BR herrschen, wird der Bereich Arbeitsschutz gerne mal als Munition verwendet.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Es gibt zwei Arten von Interessenvertretern: die Grabenkämpfer und die für Mitarbeiter engagierten.

    Alle Prozesse laufen über die internen Grabenkämpfe. Die Zielkongruenz ist zwischen Gewerkschaftlern und Konkurrenzgewerkschaftlern, sowie zwischen den Vertretern mit "gesundem Ego" nur rudimentär ausgeprägt.

    Insgesamt habe ich aber die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung positiv erlebt. Meist gewinnen die "Guten" - manchmal dauert es aber... Teilweise sogar bis zur nächsten Wahl....

    Was nicht gut ist: wo ein Tarifvertrag vorliegt, gibt es kein Jobrad mit Eigenbeteiligung - also auch keinen mündigen Arbeitnehmer.

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  • Also unser PR beruft sich in der Regel auf das LPVG. Er vertritt die Mitarbeiterinteressen, achtet dabei auf den Gesundheitsschutz, arbeitet mit uns Sifas kooperativ zusammen und wenn es notwendig ist wird auch der Rechtsweg beschritten

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.