BA für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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  • ein praxisbewährte Ordnungssystem

    Ich kenne mehrere. ;)


    Nach dem Produktnamen bzw. der betriebsüblichen Bezeichnung.
    Nach dem Arbeitsbereich in dem Produkte eingesetzt werden.
    Nach Nummernkreisen die z.B. das QM vorgibt. (meiner Meinung nach eher nicht praktikabel).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    das könnte in "Praxi" wie aussehen?


    Nicht geordnet nach Gefahrensymbole sinnvoll ? GHS01 / GHS 02 usw. ?
    Was würde dann bei z.B. mehreren passieren?


    Bei mir sind die Gefahrstoffe alle Kleinmengen und nur Spray, Öle,Fette, Reinigungsmittel etc und alle in einem Arbeitsbereich.

  • In der Praxis sortierst Du am einfachsten mit dem Handelsnamen beginnend. Da diese Unterlagen für "die Praxis" gedacht sind, suchen die Anwender i.d.R. nach dem Produktnahmen. Was "hinten dran" für dich stehen kann, müsstest du sinnvollerweise in einem Gefahrstoffkatster erfassen. Hier kannst du dann z.B. Suchkriterien nach belieben definieren.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Welchen Zweck soll denn die Nummerierung haben und wer ist die Zielgruppe?


    Soll es der Dokumentenlenkung dienen, der leichten Auffindbarkeit?
    Wendet es sich an den Nutzer der BA, an Qualitätsmanager, an Auditoren?


    Bei uns ist das Gefhrstoffverzeichnis für jede Betriebsstätte in Form einer Excel-Tabelle mit verlinkten SDB und BAs, wobei wir Gruppenbetriebsanweisungen haben und nicht jedes Produkt eine eigene BA hat.


    Die Produkte in der Tabelle, die sich auf dieselbe BA beziehen (z.B. alle Spraydosen mit entzündlichen Treibgasen) sind gleichfarbig unterlegt, die Produktnamen in der BA nochmal aufgelistet.


    Die BAs haben keine Nummer (da sehen wir keine Notwendigkeit für, die Auditoren bisher auch nicht)


    Gruß
    Schmandhoff

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  • Gefahrstoffverzeichnis für jede Betriebsstätte in Form einer Excel-Tabelle mit verlinkten SDB und BAs

    Sehe ich auch so. Das Verzeichnis nach Produktnamen und dann das entsprechende SDB und die BA.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo
    darf ich nochmals nachfassen/ergänzen.


    Ich suche eine BA -allgemeine BA für den Umgang mit Gefahrstoffen. gemäß §14 GefSoffV
    Finde im Forum und Web nichts geeignetes.Gerne in Doc.
    Danke schonmals

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  • Nette BA, wobei einige Gefahrenklassen inzwischen geändert wurden bzw. sich gerade in Änderung befinden. Den EUH059 gibt es so auch nicht mehr, wurde durch VO 286/2011 geändert und durch H420 ersetzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • BA -allgemeine BA für den Umgang mit Gefahrstoffe

    Würde dann zumindest in Gruppen anlegen.



    - Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe
    - Giftige Gefahrstoffe
    - Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe
    - Ätzende Gefahrstoffe
    - Reizende Gefahrstoffe


    oder wie im Anhang

    Dateien

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Nette BA, wobei einige Gefahrenklassen inzwischen geändert wurden bzw. sich gerade in Änderung befinden. Den EUH059 gibt es so auch nicht mehr, wurde durch VO 286/2011 geändert und durch H420 ersetzt.

    Ist auch nicht meine...die find ich irgendwie nicht mehr..........


    Nur mal zum Thema: Ich find im Netz nichts: 23 sec

  • @Tanzderhexen eine Gefahrstoff-BA, für Stoffe, die kein Gefahrstoff sind? Versehen mit einem "Ätzend"-Symbol? Puh, da sträuben sich mir die Nackenhaare... abgesehen von inhaltlichen Mängeln, die Betriebsanweisung find ich spontan echt schlecht.


    Die Anweisungen zum Verhalten im Gefahrfall sind auch ein schlechter Witz für den "normalen" Beschäftigten. Das benötigte Material muss bereitstehen, da ist der Unternehmer in der Pflicht und kein anderer.


    Und "Tragen Sie je nach Erfordernis Schutzkleidung..." ist eine Floskel, die in einer Betriebsanweisung nichts verloren hat! Entweder ich brauche sie, dann gehört da eine klare Anweisung hinein was zu tragen ist, oder ich brauche sie nicht (dann muss ich nichts dazu schreiben). Es gibt nichts schlimmeres wie Betriebsanweisungen mit unklaren Anweisungen, da kann man die Anweisung gleich ganz weglassen.

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  • Und "Tragen Sie je nach Erfordernis Schutzkleidung..." ist eine Floskel, die in einer Betriebsanweisung nichts verloren hat!

    Bei einer allgemeinen BA wird man immer mal wieder solche Sätze einbauen müssen. Klar kann man jetzt super BA basteln, die 100% passen, aber dann musst Du für jeden Stoff und jede Tätigkeit eine eigene BA erstellen. Das dauert dann ewig lange, ergibt tausende BA, die sich alle ähnlich sind, aber eben nicht ganz gleich. Lesen wird die kaum jemand, die Unterschiede verstehen auch nicht und umsetzen eben so wenig.
    Da gestalte ich dann lieber weniger BA, die auch vom Nutzer noch ein wenig eigene Einschätzung abfordern, aber weitgehend umgesetzt werden.
    Im Prinzip muss man den Beschäftigten doch nur beibringen: Wir verschlucken keine Chemikalien, vermeiden Haut-, Augen- und Kleidungskontakt und die Dämpfe werden nicht inhaliert. Die Dinge, die ein Heimwerker oft ungeschützt anwendet, kann ich im gewerblichen Bereich ebenfalls relativ sicher einsetzen, wenn ich die industrieüblichen Hygienemaßnahmen beachte. Bei einzelnen potenteren Stoffen oder größeren Mengen sind dann weitere Maßnahmen notwendig, wobei ich hier in der Regel ja entsprechende technische Maßnahmen vorhalte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo;
    so richtig zielführend und verwertbar für einen "Anfänger" finde ich das nicht.
    Sogar m.e stark verwirrend.
    Gibt es keine die man /ich übenehmen kann?
    Sollte man nicht alle möglichen Gefahrensysmbole mit Bezeichung im Kapitel " Gefahren für Mensch und Umwelt" aufnehmen?
    Das gleiche im Kap Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln die Zeichen aufnehmen die als Gefährdung in der Gefahrstoffliste identifiziert wurden.


    Sollte man Sprays grundsätzlich in einer separaten Sammel BA definieren? Hier liegt bei uns der Schwerpunkt .


    Gerne Info und Grußß

  • Sollte man Sprays grundsätzlich in einer separaten Sammel BA definieren?

    Sprays in eine Sammel BA geht in der Regel, denn oft ist hier die Hauptgefahr das brennbare Treibgas Propan/Butan.
    Einige wenige Sprays haben Druckluft oder Stickstoff als Treibgas, aber das dürfte praktisch kaum vorkommen.
    Dann noch Lachgas, oft bei der Sprühsahne. :D


    "Nebengefahren" dürften dann oft augenreizende/ätzende Wirkung sein, evt. noch aquatische Toxizität, mehr eigentlich nicht


    Als Anfänger auf dem Gebiet würde ich eher zu mehr einzelnen BA tendieren und dann siehst Du schon bald, dass die Schutzmaßnahmen oft ähnlich sind. Siehe da, die kannst Du dann in Zukunft zusammenfassen. Es kommt auch darauf an wer mit den Stoffen umgeht, wo und in welchen Mengen. Bei häufigerem Umgang mit großen Mengen eher eine spezielle BA, bei vielen Kleinmengen und womöglich seltenem Umgang eher eine Sammel BA.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • brennbare Treibgas Propan/Butan.

    Am falschen Ort verwendet besteht Explosionsgefahr.
    Leica hat eine Warnmeldung für ihre Kryostaten (Gerät um bei -20°C Gewebeschnitte zu machen)herausgegeben und Gefriersprays darin verboten. Da ist wohl in den USA was explodiert- kann mir nicht so recht vorstellen warum.


    Wusste gar nicht, dass so was in unsere Patho verwendet wurde =O war jedenfalls nicht im Gefahrstoffverzeichnis.
    Muss mal bei Gelegenheit unseren alte Gefahrstoff-BA fragen ob er davon Kenntnis hatte.
    Und unseren Neuen kann ich nicht fragen, der ist einfach im Urlaub. :rolleyes: .


    Aber evtl weiss @AxelS auch mehr:
    Kann man Gefrierspray mit 20 % Propan/Butan gefahrlos im Kryostaten verwenden ?

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Bei einer allgemeinen BA wird man immer mal wieder solche Sätze einbauen müssen. Klar kann man jetzt super BA basteln, die 100% passen, aber dann musst Du für jeden Stoff und jede Tätigkeit eine eigene BA erstellen. Das dauert dann ewig lange, ergibt tausende BA, die sich alle ähnlich sind, aber eben nicht ganz gleich. Lesen wird die kaum jemand, die Unterschiede verstehen auch nicht und umsetzen eben so wenig.Da gestalte ich dann lieber weniger BA, die auch vom Nutzer noch ein wenig eigene Einschätzung abfordern, aber weitgehend umgesetzt werden.
    Im Prinzip muss man den Beschäftigten doch nur beibringen: Wir verschlucken keine Chemikalien, vermeiden Haut-, Augen- und Kleidungskontakt und die Dämpfe werden nicht inhaliert. Die Dinge, die ein Heimwerker oft ungeschützt anwendet, kann ich im gewerblichen Bereich ebenfalls relativ sicher einsetzen, wenn ich die industrieüblichen Hygienemaßnahmen beachte. Bei einzelnen potenteren Stoffen oder größeren Mengen sind dann weitere Maßnahmen notwendig, wobei ich hier in der Regel ja entsprechende technische Maßnahmen vorhalte.

    Axel,


    in diesem Fall muss ich MrH in vollem Umfang zustimmen. Eine solche Angabe ist eine orginäre Aufgabe in einer BA für den Anwender. Wenn du also allgemeingültige "Floskeln" einbaust, dann müssen sie das höchste anzunehmende Risiko abdecken und entsprechende Maßnahmen für alle berücksichtigten Stoffe gelten.


    Dies ist in der Praxis auch gar nicht so schwer und es ist i.d.R. auch kein Mehraufwand.


    Eine Anmerkung wie o.g. und deine dazu passenden Begründung wird dir ein Richter im Ernstfall böse um die Ohren hauen. Ja, ist jetzt wieder ein Totschlagargument aber in diesem Fall stimmig. Ich finde, gerade mit BA für den evtl. weniger versierten Anwender sollte man sich durchaus einige Mühe geben.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • die Betriebsanweisung find ich spontan echt schlecht.

    Ich gebe dir recht. War auch nur als Denkanstoß zu verstehen. Eine allgemeine BA für den Umgang mit Gefahrstoffen wie von Kollege Qualit gesucht macht für mich auch keinen Sinn.

    Lesen wird die kaum jemand, die Unterschiede verstehen auch nicht und umsetzen eben so wenig.

    Das ist doch eher der Punkt. Die in der BA beschriebene Gefahr zu unterweisen ist sinnvoller.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Kann man Gefrierspray mit 20 % Propan/Butan gefahrlos im Kryostaten verwenden ?

    Dein verlinktes Produkt hat Dimethylether als kritischen Stoff. Der hat einen Flammpunkt von -42°C. Das weiterhin verwendete Norfluran dürfte den Flammpunkt ein wenig anheben und die Zündwilligkeit heraufsetzen, aber darauf verlassen würde ich mich nicht, somit wäre hier ein Einsatz als kritisch anzusehen. Propan hat einen Flammpunkt von -104°C also noch kritischer, Butan -60°C und Isobutan -83°C. => Einsatz nicht sicher bei -20°C. Zusätzlich muss man bedenken, dass die Gase nach unten und seitlich wegkriechen. Ich vermute der Kryostat ist nicht gasdicht und irgendwo ein schön warmer Kompressor mit nicht Ex-geschütztem Elektromotor.

    Muss mal bei Gelegenheit unseren alte Gefahrstoff-BA fragen ob er davon Kenntnis hatte.

    Hatte er nicht, allerdings sind die Daten der Patho auch schon älter.

    Und unseren Neuen kann ich nicht fragen, der ist einfach im Urlaub. .

    Urlaub, was soll das, der soll gefälligst die Patho aufnehmen. ;)
    Wollte ihn eigentlich kommende Woche einmal spontan besuchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.