Brandschutztüren

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  • Moin!


    Bei der letzten Begehung habe ich in unserem Produktionsbetrieb festgestellt, dass die Türen als Informationstafeln missbraucht werden.
    Da es eine BRandschutztür ist, beabsichtigen wir diese als solche mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Jetzt drängte sich mir die Frage auf, was darf auf so einer Tür überhaupt stehen (auch auf nicht-Brandschutztüren) und was sollte auf keinen Fall darauf? Gibt es irgendwo niedergeschriebene Informationen? Die Flut an Zetteln und Aufklebern zur Zeit werden wir bekämpfen nach allen Umbauten. Ich wollte das gerne bei der nächsten ASA mit unserer externen FaSi besprechen und wäre gerne etwas vorbereitet. Danke!

    Sonnige Grüße, Daschafisch



    :ola:

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  • Hallo,


    ein ähnliches Thema hatten wir schon, schauen Sie mal hier:


    Aufkleber an Brandschutztüren


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Das Thema habe ich gelesen, aber es beantwortet meine Fragen nicht. Und kein Link funktioniert...

    Doch beantwortet es....vielleicht nochmal lesen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    Nicht ganz. Das hat nur seine Gültigkeit, sofern man keine Veränderungen
    an der BS-Tür vornimmt, die nicht erlaubt sind.


    Wie aber schon gesagt, es ist eigentlich schon alles ausführlich diskutiert
    und erklärt worden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo zusammen,

    passt zum Thema aber zu gewollter Beschriftung:


    Ist es gestattet an Außentüren, die als Flucht und Rettungsweg dienen, also keine Brandschutztüren sind, das Schild "Fluchtweg freihalten" anzuschrauben? Habe versucht es mit Silikon zu befestigen, war aber erfolglos, da der Türlack durch UV-Versprödung pulverartig geworden ist.


    Danke.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Die ASR A 2.3 zielt sehr auf die Kennzeichnung der Türen und Fluchtwege ab und schreibt explizit in Abschnitt 7 (3):

    Notausgänge und Notausstiege sind, sofern diese von der Außenseite zugänglich sind, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen „P023 Abstellen oder Lagern verboten“ zu kennzeichnen und ggf. gemäß Punkt 4 (3) zu sichern.


    Abschnitt 4 (3): Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, sind auch von außen gem. Punkt 7 (3) zu kennzeichnen und durch weitere Maßnahmen zu sichern, z.B. durch die Anbringung von Abstandsbügeln für Kraftfahrzeuge.


    Verschrauben ist hier also nicht explizit verboten. Evtl. sagt die jeweilige Landesbauordnung etwas anderes.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hi,


    welche Gefahr besteht? Dass Feuchtigkeit, Wasser, Schmutz in die Türe eindringen und diese beschädigen. Die Landesbauordnungen behandeln dieses Thema nicht. Entscheidend ist, was der Hersteller der Türe dazu sagt (was seine Türe aushält bzw. ohne zu erwartenden Schaden mitmacht). Alternativ kann man einen Fachmann für Türen fragen, ob das angeschraubte Schild der Türe etwas anhaben kann oder einfach das Schild anschrauben und abwarten, was passiert (ob die Türe den Eingriff unbeschadet übersteht oder eben nicht).


    schöne Grüße

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  • Warum die Tür nicht gleich ganz neu lackieren?
    Sie wird (besser) geschützt, macht optisch mehr her, das Silikon hält auch und die Welt kostet es auch nicht.

    Ja klar so denke ich auch. Aber kennst ja Unternehmer die fragen ob es den sein müsse nur wegen des Schildchens so einen Aufwand zu betreiben. Ob nicht auch anschrauben ginge....

    Frag doch mal beim Eigentümer an, ob er was dagegen hat.

    Es geht nicht um das "fragen" sondern um die korrekte Auslegung von Vorschriften. Die Behörde schaut bei uns mitunter sehr genau hin.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,


    man kann es auch kompliziert machen...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Leute,

    nix anschrauben Türen verlieren Ihre Zulassung wenn sich um Brandschutztüren oder Rauchschutztüren handelt. Des Weiteren werden alle Türen oder ähnliches Baumuster geprüft, dass heißt ohne Beklebung und ohne aufgeschraubte...........


    Hierzu gab es schon einen Hinweis im Bereich Brandschutzglas bekleben (Baumusterprüfung)


    TIPP:

    Wenn das Türblatt seitlich an der Innenfalz eine Kennzeichnung hat und dazu noch eine umlaufende Dichtung samt absenkbarer Bodendichtung (Schallex), dann Finger weg von der Türe.

    Ist dann auch noch die Türzarge für das Türblatt in Kombination mit geprüft und vom DIBT zugelassen auch die Finger weg.

    Als Brandschützer schaut doch kurz ins BSK, darin steht welche Qualifikation die Türe bauaufsichtlich haben muss und wenn es gar nur um eine Rauchschutztüre geht, dann ist erheblich einfacher.

    Aufkleber auf Glasfüllungen in Brandschutztüren oder Rauchschutztüren, heben die Zulassung der Glasfüllung auf, da dies nicht mit im Prüfumfang des DIBT liegt.

    Für Befestigungen Nach Türen mit Sicherheitsanforderungen ergeben sich aus den Unterlagen, nur gewisse Bohrungs- oder Montagemöglichkeiten wie z.B. Türoberschließer oder Haftmagnete.


    Einige Kommunen legen drauf sehr großen Wert. Als positives Beispiel möge das Bekleidungshaus P&.. genannt sein, diese haben doppelflügelige Brandschutztüren mit Schließfolgeregelung in Gänze mit Brandschutzlack bearbeitet und aus dieser großen Türe, ein großes Fluchtwegsymbol gemacht.


    Vielleicht konnte ich ein bisschen helfen.


    Beste Grüße

    Thomas

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  • Ist es gestattet an Außentüren, die als Flucht und Rettungsweg dienen, also keine Brandschutztüren sind


    Hallo Leute,

    nix anschrauben Türen verlieren Ihre Zulassung wenn sich um Brandschutztüren oder Rauchschutztüren handelt.

    Ich bin bei der Frage davon ausgegangen das es keine Brandschutztüre ist, so wie Frank Fasibe es geschrieben hat.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Doch Vorsicht, auch Außentüren können diese Quali aufweisen, daher mein Hinweis mit dem BSK und der seitlichen Kennzeichnung.

    Wie oft sieht man die eigentlichen herkömmlichen Stahltüren in Außenwänden, selbst dafür gibt es baumustergeprüfte Türen für diesen Fall.

    Daschafisch: schicke doch mal ein Foto vom Tatort