Berechtigung zu Schalthandlungen an einer BMZ

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  • Guten Morgen,


    ich bin Elektriker und arbeite seit 1,5 Jahren als Instandhalter in einer großen Firma in Baden Würtemberg.
    Hier ist es so üblich, dass jeder Instandhalter nach kurzer Einweisung durch irgend einen Kollegen Schalthandlungen an den BMZ's vornimmt. Das bedeutet: Meldegruppen ab- und zuschalten, Melderauslösungen quittieren, Sprinklerproben durchführen u.s.w.
    Meine Fragen sind Folgende:
    1. Bin ich überhaupt ohne ordentliche Schulung berechtigt die BMZ zu bedienen?
    2. Wer darf diese Schulung durchführen?
    3. Wer ist für einen Schaden haftbar, der durch eine Fahlschaltung verursachten wurde? (z.Bsp. Materieller- bzw. Personenschaden)


    Bis jetzt ist zum Glück noch kein Schaden eingetreten.


    Ich möchte mich im Vorraus schon einmal für Eure Mühe bedanken.


    mit freundlichen Grüssen Paul

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  • Hallo,

    Maßgeblich sind hier u.a. die Aufschaltbedingungen der BMA,
    sofern das zutrifft. Generell zum Thema siehe Forensuche oder
    nachfolgend ein Merkblatt, da ist alles im Detail dargestellt:


    https://www.zvei.org/fileadmin…nen-im-Umgang-mit-BMA.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Hallo Herr Schmeisser,


    vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
    Das Dokoment von Ihrem Link hilft mir schon ein ganzes Stück weiter.
    Nur bei der Frage mit der Haftbarkeit werde ich mich wahrscheinlich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen müssen. In den Foren konnte ich leider nichts finden.


    mit freundlichen Grüßen
    Paul

  • Hallo,


    bei einer Aufschaltung können sie grundsätzlich nicht so einfach
    Melder/Linien rausnehmen. Das Bedarf der Abstimmung.
    Letztlich kommt es doch auf den Einzelfall an (z.B. Betrieb, Dauer der
    und Umfang der Abschaltung etc.). Je nachdem was sie da abschalten,
    muss man ggfs. eine Kompensation vornehmen. Sei es durch eine
    mobile BMA oder Brandwachen etc. Das muss man im Einzelfall
    beurteilen und ggfs. auch Rücksprache mit Bauamt/ Brandschutz-
    dienststelle (= nicht automatisch Feuerwehr) halten.


    Was aber die Haftung (zivil-und ggfs. strafrechtlich) im Einzelfall
    betrifft, kann man so pauschal nicht beantworten.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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