Moin, moin,
ich habe eine spezielle Frage an die Kollegen die mit Metallschrott zu tun haben.
Laut DGUV Vorschrift 66 Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott müssen nach §4 Unterweisung:
(1) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Personen, die mit dem Schrott umgehen, bei Aufnahme ihrer Tätigkeit und mindestens halbjährlich über ihre Pflichten bei der Prüfung von Schrott unterwiesen werden.
(2) Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Unterweisung hat der Unternehmer einen schriftlichen Nachweis zu führen und aufzubewahren.
unterwiesen werden. Es geht dabei um das Auffinden vom Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott.
Wie habt Ihr das gelöst? Wer macht die Unterweisung? Kampfmittelräumdienst, Feuerwehr, ihr selbst? Was beinhaltet diese Unterweisung?