Unterweisung Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott

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  • Moin, moin,


    ich habe eine spezielle Frage an die Kollegen die mit Metallschrott zu tun haben.


    Laut DGUV Vorschrift 66 Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott müssen nach §4 Unterweisung:


    (1) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Personen, die mit dem Schrott umgehen, bei Aufnahme ihrer Tätigkeit und mindestens halbjährlich über ihre Pflichten bei der Prüfung von Schrott unterwiesen werden.
    (2) Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Unterweisung hat der Unternehmer einen schriftlichen Nachweis zu führen und aufzubewahren.


    unterwiesen werden. Es geht dabei um das Auffinden vom Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott.


    Wie habt Ihr das gelöst? Wer macht die Unterweisung? Kampfmittelräumdienst, Feuerwehr, ihr selbst? Was beinhaltet diese Unterweisung?

    Viele Grüße

    DIMA

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  • Ich war früher im Recycling --> u. A. im Elektroschrott und Metallschrott. Wir hatten mehr Probleme mit radioaktiven Stoffen.


    Das kannst Du Dir aussuchen. Kannst Du es selbst? Wenn nicht, dann musst Du dir jemanden buchen, der das kann. Sofern der Kampfmittelräumdienst so etwas extern durchführt, ja auch den.


    Die Unterweisung dürfte nicht alzu groß sein. Woran erkennt man einen oder die unterschiedlichen Sprengkörper? Welche gibt es? Was ist dann zu tun?


    --> Wenn Du mich fragst --> Laufen und nochmals laufen, möglichst schnell und weit. :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Ja, laufen ist gut, vorausgesetzt man erkennt einen Sprengkörper als solchen.


    Es gab wohl mal vor Jahren jemanden von der Feuerwehr der diese Unterweisung durchgeführt hat, aber ich konnte den Herrn nicht erreichen. Es würde mich allgemein interessieren wie es in anderen Unternehmen damit umgegangen wird.
    Kampfmittelräumdienst oder Feuerwehr das sind halt auch meine Überlegungen.

    Viele Grüße

    DIMA

  • Hallo Dima
    als das Thema bei uns aufkam hatte ich über den TÜV ein Tagesseminar organisiert und alle betroffenen Mitarbeiter schulen lassen.
    Anschließend hatte ich das Verhalten beim Auffinden von Sprengkörper an Hand einer Betriebsanweisung festgelegt.
    Noch kein halbes Jahr später fanden unsere Mitarbeiter eine Handgranate im Schrottbehälter und konnten so richtig reagieren.
    Heute halte ich es so, dass ich einmal jährlich (1. Halbjahr) speziell zu dem Thema eine Unterweisung durchführe und bei der normalen jährlichen Sicherheitsunterweisung (2. Halbjahr) nochmals auf das Thema eingehe.
    Schwierig finde ich, dass das Thema lediglich aus 2 Blätter mit 7 Paragrafen und einer Betriebanweiung besteht und auch im Internet nur sehr wenig zu finden ist. Hier kann man halbjährlich nicht unbedingt Neuerungen oder Änderungen aufwarten.
    Gruß
    Jürgen

  • Ja das stimmt. Selbst die "neueste" Fassung ist von 1982. Welche Betriebsanweisung meinst du? Ich habe ausser der DGUV 66 nichts gefunden.

    Viele Grüße

    DIMA

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  • Ja, laufen ist gut, vorausgesetzt man erkennt einen Sprengkörper als solchen.


    Es gab wohl mal vor Jahren jemanden von der Feuerwehr der diese Unterweisung durchgeführt hat, aber ich konnte den Herrn nicht erreichen. Es würde mich allgemein interessieren wie es in anderen Unternehmen damit umgegangen wird.
    Kampfmittelräumdienst oder Feuerwehr das sind halt auch meine Überlegungen.

    Die Frage ist, ob die Feuerwehr sich in solchen Dingen auskennt. Unsere Firma war damals auf dem platten Land. Die Feuerwehr kam in einem alten Ford Transit zum Gelände.
    Ich denke, da muss man Unterschiede machen. BASF Werkfeuerwehr weiß alles, einfach alles.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ja das stimmt. Selbst die "neueste" Fassung ist von 1982. Welche Betriebsanweisung meinst du? Ich habe ausser der DGUV 66 nichts gefunden.

    Die Betriebsanweisung habe ich an Hand der V66 und der Informationen aus dem Lehrgang selbst geschrieben.
    In der Betriebsanweisung habe ich das Verhalten und Vorgehen beschrieben wenn ein Sprengkörper gefunden wird.
    Kurz: Wertstoffzentrum evakuieren, Fundstelle markieren, Polizei alarmieren und Vorgesetzten informieren.


    Gruß
    Jürgen

  • Na ja, viele Feuerwehren haben Kampfmittelräumdienst (in HH auch). Ich denke die werden sich etwas damit auskennen. ;)

    NEIN, nur die Feuerwehr in Hamburg hat in Deutschland einen KMRD. DIe meisten sind bei den Technischen Hundertschaftender Landespolizei oder LKA angegliedert.



    Die Frage ist, ob die Feuerwehr sich in solchen Dingen auskennt. Unsere Firma war damals auf dem platten Land. Die Feuerwehr kam in einem alten Ford Transit zum Gelände.Ich denke, da muss man Unterschiede machen. BASF Werkfeuerwehr weiß alles, einfach alles.

    Von den öffentlichen Feuerwehren kennen sich meines Erachtens nur die Berufsfeuerwehr Hamburg damit aus.

    Einmal editiert, zuletzt von FeuerSani ()

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  • Bei uns laufen eine Menge Hohlkörper rum. Muss ich jetzt das Bombenräumkomando anrufen? :D

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  • sowieso :44::Lach:

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