Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 und wonach noch?

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  • Hallöchen,


    sofern es zu dieser Frage schon einen Beitrag gibt, lösche ich den hier gerne wieder.


    Fragen einer Nichtelektrofachkraft:


    Müssen elektrische Betriebsmittel regelmäßig noch anderen als der DGUV V3-Prüfung unterzogen werden und falls ja, welchen?


    Werden im Zuge dessen auch technische Sicherheitseinrichtungen geprüft?


    Ich denke dabei vor allem an ältere Maschinen ohne auffindbare Betriebsanleitung.


    LG und vielen Dank schonmal. :thumbup:
    Klaus

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  • Hallo aus dem Norden,


    1. DGUV V3 schreibt man nicht, immer DGUV Vorschrift....usw.
    2. Das was du fragst steht in der DGUV Vorschrift 3 drin.
    3. Werden im Zuge dessen auch technische Sicherheitseinrichtungen geprüft? was für Anlagen ?? Prüfpflichtige??, aufgrund einer GBU usw.
    4. Ich denke dabei vor allem an ältere Maschinen ohne auffindbare Betriebsanleitung. CE ???, Bedienungsanleitung gehört zur Maschine für Unterweisung, Betriebsanweisung, hier bitte die Betriebssicherheitsverordnung im Auge halten.
    5. Sicherheitseinrichtungen. Trennende? oder Lichtgitter?


    Da sind deine Infos was dünn für.



    Viele Grüße

  • Ich würde als erstes auf die Betriebssicherheitsverordnung und die zugehörigen TRBSen verweisen.
    Hier steht alles über die Prüfung drin.


    Nur zur Sicherheit:
    Auch den Abschnitt 3 mit den überwachungsbedürftigen Anlagen (Krane, Aufzüge,...) bitte nicht vergessen.

  • Hallo,
    in unserem Betrieb werden alle (auch privaten) Elektrogeräte nach DGUV-V3 geprüft. Allerdings geschieht das jährlich. Also bleiben die montagerelevanten Geräte zwar geprüft, aber leider nicht turnusgemäß alle 6 Monate bzw. 3....die sind nämlich immer mindestens 7 Monate unterwegs.
    Schwer zu realisieren.
    Gruß

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Die Prüffristen werden nicht mehr nach den Tabellen in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt.
    Dies ist nur eine "Empfehlung" der BG.
    Die Prüffristen werden gemäß der Betriebssicherheitsverordnung nach einer für das Arbeitsmittel durchgeführten Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.


    Link zur Seite der BG ETEM:
    Regelmäßige Prüfungen

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  • Danke JoVe,
    dessen bin ich mir schon bewusst, und unsere GB sieht das auch so vor. Nur sieht die Realität eben anders aus.
    Ich habe unsere Monteure dahingehend unterwiesen, dass sie täglich ihre Kabel, Maschinen etc. überprüfen.... doch letztendlich sind das keine Elektriker und die Toleranzgrenze recht hoch. Die Arbeit muss ja fertig werden.
    Insofern hoffe ich, das nix passiert. :D

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten. Mir ging es nicht um die Prüffrequenz, sondern um den Umfang. Werden im Zuge der Elektroprüfung immer auch die technischen Schutzeinrichtungen überprüft?


    Ich bin auf eine Palettenwickelmaschine gestoßen, die gerade die DGUV-V3-Prüfung bestanden hatte. Die Lichtschranke war jedoch defekt und auch nicht überprüft worden.


    Viele Grüße

    Klaus

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  • Erstmal muss Unterschieden werden zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.

    Bei den ortsveränderlichen Betriebsmitteln gehört der Funktionstest von Schutzeinrichtungen (z.B. Wiederanlaufschutz an einem Winkelschleifer) mit zum Prüfpunkt: Erprobung

    Bei ortsfesten stationären elektrischen Betriebsmitteln (deine Palettenwickelmaschine ist warscheinlich eine, da die am Boden angeschraubt sein wird) ist die Anleitung vom Hersteller und die GeBeu ausschlaggebend dafür. Denn es gibt Maschienen die regelmäßig einen Selbsttest durchführen, z.B. nach einem Neustart oder in zeitlichen Abständen.

    Bei deiner Lichtschranke handelt es sich ja wohl um ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, das Bedeutet bei Ausfall darf es zu keinem gefärlichen Zustand kommen.

  • technischen Schutzeinrichtungen überprüft

    siehe TRBS 1201


    2.4 Technische Prüfung
    Bei der technischen Prüfung werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale eines Arbeitsmittels auf Zustand, Vorhandensein und gegebenenfalls Funktionsfähigkeit am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören beispielsweise die folgenden Prüfarten: 

    • äußere oder innere Sichtprüfung
    • Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

    etc.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Guten Tag,


    müsste nach Kalibrierungsarbeiten an Messgeräten durch Fremdfirmen eine DGUV V3-Prüfung anlassbezogen und außerhalb der wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden?


    Danke und ein schönes WE.

  • Nun ja, ich würd's tun, wenn es der Kalibrierungsdienstlseister nicht mitmachen kann.


    Es könnte ja außerdem einen Transportschaden gegeben haben oder sonst ein Problem. Schaden kann es nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()

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  • Kalibrierungsarbeiten an Messgeräten durch Fremdfirmen

    Wenn ihr schon Fremdfirmen einsetzt dann würde ich solche beauftragen die die DGUV V3-Prüfung gleich mitmachen können.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wenn ihr schon Fremdfirmen einsetzt dann würde ich solche beauftragen die die DGUV V3-Prüfung gleich mitmachen können.

    Bedauerlicherweise ist das ausgeschlossen. Vlt etwas mehr Kontext von mir: Die wiederkehrende DGUV V3-Prüfung wird von uns gemacht. Die wesentliche Frage scheint mir zu sein, ob es sich bei Kalibrierungen von Messgeräten um prüfpflichtige Änderungen handeln kann, die gleichermaßen eine Prüfung durch eine befähigte Person nach sich zögen (§ 14 Abs. 3 BetrSichV)?

  • Hallo,


    ist denn ein Messmittel ein prüfungswürdiges Elektrogerät von dem eine Gefahr ausgeht?


    Mein Fieberthermometer mit der 1.5V Knopfzelle oder ein Datenlogger mit LiIon Batterie wohl eher nicht.

    Hier würde ich den Strich bei der Betriebsspannung ziehen. Bei 230V oder 400V Geräte, ja.

    Alles mit einer Kleinspannung eher nicht. Hier geht keine Gefahr von elektrischen Spannungen raus.

    Nicht ohne Grund sind z.B. Notebooks oder Tablets so gestaltet das das Netzteil mit der "bösen" Spannung ein Extragerät ist.


    Womit wir beim Thema wären: Gefährdungsbeurteilung. Was sagt die?

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wir reden in diesem Zusammenhang tatsächlich von 115 V Wechselspannung und 400 Hz. Mit Blick darauf, dass bereits 50 V WS als lebensgefährlich gilt, würde ich durchaus von einer (zumindest) Gefährdung sprechen. Liegt aber sicher auch im Auge des Betrachters...

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  • OK, Prüfung bei den Spannungen ja. (Es macht schon Sinn in der Fragestellung einige Fakten mit hineinzubringen.)


    Jetzt frage ich einmal:

    Ist die Kalibrierung ein Eingriff in das Gerät, wie z.B. eine Reparatur o.ä.?

    Dann kommt zumindest hier die Geschichte mit der VDE 701-702 ins Spiel. Da geht es um Prüfung nach bspw. Instandsetzung, Änderung. Eine Kalibrierung bei der ein Gerät geöffnet wird, ist eine Änderung.


    Wenn du dann weiter gehst:

    Das Messmittel ist ein Betriebsmittel (=Werkzeug) das ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt. Damit ist er dafür verantwortlich. Einen geprüften Zustand kann er mit der DGUV V3 nachweisen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Besten Dank... In welchem Umfang ein konkreter Eingriff in das Gerät vorliegt, kann ich leider nicht sagen. Wir haben unzählige Mess- und Prüfgeräte auf die es ankäme. Ich bin aber bzgl. der Öffnung des Gerätes und der damit einhergehenden "Änderung" durchaus mit dir da core.


    Danke