Moin zusammen,
ich bin bei der Diskussion über die ‚neue‘ TRBS 2121 Teil 1 über den Begriff „qualifizierte Person“ gestolpert.
(s. 5.3 Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch
Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§4 Absatz5 Satz3 BetrSichV). Dabei kontrolliert die qualifizierte Person des jeweiligen Gerüstnutzers).
Wie ist dieser Begriff definiert?
Mann dankt
Gruss rotti
Noch immer am Deich.