Hallo Kollegen,
ich habe schon die Suchfunktion probiert aber keine Lösung gefunden.
Ich bin gerade dabei eine Gefährdungsburteilung für eine schwangere Gärtnerin zu erstellen. Die Dame möchte gerne noch weiter arbeiten, deshalb möchten wir Ihr die Arbeit auch nicht "verbieten".
Aber bei folgenden Punkten bin ich unsicher:
Gefährdungen durch Vibrationen, durch den Betrieb von Gartenmaschinen (Heckenschere, Rasenmäher usw) ist der Körper irgendwie immer durch Vibrationen Gefährdet. Ab wann wird es den eine unverantwortbare Gefährdung nach Mutterschutzgesetz?
Und wie sieht es mit der UV-Strahlung im freien aus? Laut der neuen Verordnung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung gibt es mittlerweile eine Angebotsvorsorge für Mitarbeiter die regelmäßig 1 Stunde oder mehr im freien Arbeiten. Wann haben wir hier eine unverantwortbare Gefährdung?
Wahrscheinlich denke ich im Moment nur zu kompliziert und stehe auf dem Schlauch.
Gruß Andre