Fremdfirmenmanagement in Gemeinde organisieren

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,


    in unserer Gemeinde sind regelmäßig Fremdfirmen (mehr als 100) tätig, um Arbeiten kürzerer Dauer (z. B. Reparatur, Instandsetzung, Prüfung, Wartung, Fensterputzer, ...), als auch längerer Dauer (Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Kanalbau) durchzuführen. Theoretisch kann hier fast jedes Gewerk aufschlagen, die Arbeitsplätze erstrecken sich über ca. 250 Gebäude (Verwaltung, Werkstätten, Bauhöfe,...), können sich aber auch in Parks, Wald, an Straßen, usw. befinden, d. h. im gesamten Stadtgebiet. Manche Firmen kommen nur ein einziges Mal, andere wiederkehrend (von einmal pro Jahr bis mehrmals die Woche).


    Eine Fremdfirmenrichtlinie mit div. Erlaubnisscheinen (Feuererlaubnisschein, Einstieg in Behälter ...) sind vorhanden. Bei jeden Fremdfirmeneinsatz wird von der auftraggebenden Stelle ein Ansprechpartner benannt, dieser kann wiederum die Aufsicht an eine andere Person weitergeben. Der Personenkreis reicht von "ganz oben" bis zum Hausmeister hinunter.


    Es ist schon viel geregelt, aber teilweise ohne Systematik. Man kann unmöglich allen Belangen Herr werden. Die Forderungen aus der DGUV V1 (gegenseitige Gefährdungen, Arbeiten mit besonderen Gefahren, gefährliche Arbeiten) machen das ganze nicht einfacher. Vermeiden möchte ich eine ausufernde Bürokratie mit einem Wust an diversen Bestellungsschreiben, Einweisungsunterlagen und mehrseitigen "Informationen", die sich eh niemand durchliest und auch nur die Hälfte versteht. Aber Hauptsache wir haben alles irgendwo geregelt... Was allerdings gemacht werden muss das soll auch gemacht werden - keine Frage. Aber das ganze System muss handhabbar und praxistauglich sein.


    Die einschlägigen Informationen und Regeln der Unfallversicherungsträger sind bekannt.


    Fakt ist:
    - Die Fremdfirmenrichtlinie geht allen Fremdfirmen zu
    - Es ist für alle Fremdfirmen ein Ansprechpartner benannt
    - Der Ansprechpartner sieht, sofern er nicht eh vor Ort ist, auch regelmäßig nach dem Rechten


    Geplantes Vorgehen:
    - Einmalige schriftliche Bestätigung der Fremdfirma einholen (Fremdfirmenerklärung, ähnlich wie in BGI 865 Anhang 2, jedoch ohne Nennung des Ansprechpartners), dass die Fremdfirmenrichtlinie erhalten (kann auf der Website heruntergeladen werden) und gelesen wurde und in der Unterweisung der eigenen Mitarbeiter berücksichtigt wird.
    - In der Fremdfirmenerklärung würde dann auch nochmals stehen, dass der Ansprechpartner vor Ort weisungsbefugt ist und das vor Beginn der Arbeiten eine Absprache mit ihm zu erfolgen hat.
    - Die Einweisung (je nach Arbeitsaufgabe und -ort) würde dann vor Ort durch unseren Ansprechpartner erfolgen. Was muss darüber hinaus schriftlich festgehalten werden? Bei kleinen Aufträgen (Schloss austauschen, Raum streichen, Türblatt ersetzen) wäre es doch völlig überzogen, jedes Mal die Unterweisung zu dokumentieren.
    - Übernimmt bei Arbeiten gem. §§ 6 oder 8 DGUV V1 ein Mitarbeiter einer Fremdfirma die Koordination/Aufsicht, dann würde hierfür ein gesondertes Formblatt genutzt.


    Was vergessen? Ist das Vorgehen soweit OK?
    Je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.


    Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von blacksock ()

  • ANZEIGE
  • Hallo @blacksock


    eines meiner Lieblingsthemen. ;)


    Wenn es eine Fremdfirmenrichtlinie gibt, muss deren Einhaltung zunächst mit einem "Satz" in der Bestellung/Beaufttragung festgeschrieben sein.
    "Die Einhaltung der zugestellten Fremdfirmenrichtlinie der Gemeinde xyz mit den zugehörigen Unterlagen ist Vertragsbestandteil."
    Es handelt sich i.d.R. bei derartigen Bestimmungen ja um eine individuelle Zusammenstellung und nicht um allgemein gültiges Recht.


    Die Richtlinie geht den Firmen zu, also müsste dann die "Allgemeine Verpflichtungserklärung" des AN, bezüglich deren Anerkennung, mit rechtsverbindlicher Unterschrift, folgen.


    Das ist mir eigentlich weniger knapper Zeit, zu umfangreich hier zu schreiben.


    Wenn Sie mir eine Nachricht mit EMail zukommen lassen, würde ich Ihnen beispielhaft die angesprochenen Vordrucke unsere Gemeinde (Landeshauptstadt) zukommenm lassen. :?:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • @AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern


    Interessanter Satz!


    Der Verfasser, denke ich mir seines Zeichens Prof. Dr. rer. cult. habil; Psychologe, Direktor des Zentralinstituts für Arbeitsschutz beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne der DDR (i.R., Prof (em.)für Arbeitspsychologie der THD.
    Ehrenpromoviert am 19.02.1987 auf Beschluss der Fakultät Gesellschaftswissenschaften. " In Anerkennung der hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen auf den Gebieten der Arbeitswissenschaften sowie der besonderen Verdienste bei der Entwicklung und Förderung des sozialistischen Arbeitsschutzes in der DDR."



    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ANZEIGE
  • .....Erwin (Franz), verstorben am 29.07.2006 in Dredsen

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Nach einigen Nachdenken bin ich mir nicht mehr ganz so sicher ob es ausreichend ist, einer Fremdfirma einmalig die Fremdfirmenerklärung zukommen zu lassen.
    Wie seht ihr das? Wäre ein jährliches Einfordern der Erklärung mit Unterschrift ein gangbarer Weg? Zusätzlich würde ich als Hilfestellungen für die Unterweisung der Fremdfirmenmitarbeiter durch ihren Vorgesetzten ein Merkblatt erstellen.

  • Bekommst du jedes Jahr von deiner Versicherung eine Rückfrage mit schriftlicher Erklärung, dass du die Vertragsbedingungen noch kennst und dich verpflichtest sie einzuhalten?!?!?!?!?


    Dein Engagement in allen Ehren, aber bleib auf dem Teppich. Eine Fremdfirmenrichtlinie ist i.d.R. expliziter Vertragsbestandteil und dementsprechend während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt gültig.
    Im Einsatz habt ihr ja bereits Koordinatoren. In meiner Welt werden durch diese in Zusammenarbeit mit dem Kontraktor Arbeitsvorbereitungsgespräche durchgeführt. Hier finden die Themen des Arbeitsschutzes immer Berücksichtigung. Dies passiert bei euch ja augenscheinlich auch. Dementsprechend - alles gut!!!


    Wenn ein Kontraktor ein Schloß austauscht und dies nicht gerade in der Tür des Oberbürgermeisters steckt, sehe ich hier weder Koordinations- oder Einweisungsbedarf.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Servus!


    Liest sich nach einer ähnlichen Problemstellung wie im Thread diskutiert.



    Unterweisung durch Auftraggeber. Doppelt gemoppelt hält besser?



    Hab zwar die Folien von dem Vortrag - und bei Bedarf/Wunsch kann ich gerne Fragen, ob ich die hier seitenweise posten darf - aber sind ohne die Erläuterungen ziemlich harter Stoff. Wie ich gerade beim Durchblättern selber feststellen musste ...


    Inzwischen hab ich mir das Buch von Dr.Wilrich besorgt und konnte einiges daraus umsetzen.
    Aber ist für einen Nicht-Juristen teilweise echt harter Tobak.
    Setze mal den Link hier rein, und hoffe das es nicht als Werbung verstanden wird.


    Aberle

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • Inzwischen hab ich mir das Buch von Dr.Wilrich besorgt und konnte einiges daraus umsetzen.
    Aber ist für einen Nicht-Juristen teilweise echt harter Tobak.

    ja da muss man sich gut einlesen.... nimmt man sich Zeit kann es unter Umständen helfen.


    Allerdings würde ich es mir nicht mehr kaufen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ist es so schwer verständlich?

    Nein ist es nicht.... es hat mir persönlich nichts gebracht
    Ja, es sind ein Paar nette Beispiele darin .... man kann vielleicht Nachvollziehen wie Juristen das ganze sehen,
    bringt mir bei meiner Arbeit allerdings nicht viel.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE