Unterweisung für ein Vermessungsbüro

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  • Hallo zusammen,


    schon zum Ende des Monats bin ich dran eine jährliche Unterweisung in einem Vermessungsbüro zu machen. Die Mitarbeiter dort sind sehr "vielfältig" unterwegs: Straße, Bahn, Windkraftwerk, Baustelle... (Büro oder etwa Brandschutz interessiert den Unternehmer erstmal nicht).
    Nach einiger Recherche, musste ich feststellen, das dies doch sehr umfangreich ist. Andererseits habe ich zusammen mit zwei allgemeinen Themen insgesamt nur eine Stunde Zeitrahmen bekommen.


    Der Kunde möchte folgende Themen angesprochen haben:


    • Verhalten auf der Baustelle, Hochbau, Tiefbau
    • Verhalten bei Arbeiten auf Verkehrswegen (Radweg, Gehweg, Straße)
    • Sicherungspflicht, Verkehrsrechtliche Anordnung

    Da ich auf diesem Gebiet ziemlich ahnungslos bin, hoffe ich auf diesem Wege auf Hilfe.


    Hat vielleicht jemand eine übersichtliche Zusammenstellung von relevanten/wichtigen Punkten, die unterwiesen werden müssen, eine PDF oder sogar PowerPoint?
    Gibt es Unterschiede bei den Bestimmungen zwischen den Bundesländern? Wo finde ich, wenn nötig, was für MV?


    Das wäre ganz toll ...gerne auch per PN.


    VG E.



    PS: Ist die angehängte Regel noch verwendbar? ...wenn auch nicht mehr offiziell gültig.

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  • Moin Elena,


    bei der VBG gibt es einen Praxischeck für Vermessungsbüros zum Download. Da findest Du schon einiges. Das ganze kannst Du runterbrechen bis zur UV-Belastung und Zeckenbiss, falls das nicht bei Deinen allgemeinen Themen bereits Berücksichtigung findet. Mit der Zeit dürfte das mehr als sportlich werden. Alleine beim Arbeiten auf Straßen ist es für die vorgeschriebene PSA schon ein Unterschied, ob Du an einer Bundesstraße mit Tempolimit 80 agierst oder im innerstädtischen Bereich in einer 30er-Zone, ob Du bei vollem Tageslicht arbeitest oder in der Dämmerung usw. usw.


    Wind und Wetter, heiß und kalt, nass und trocken usw. usw.
    Hier dürftest Du noch einiges abgreifen können.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Verhalten auf Baustelle:
    - Vorgeschriebene PSA
    - Einweisung erhalten
    - Permit of work - falls erforderlich
    - gefangene Räume, Absturzgefahr, Verhalten im Notfall
    ...evtl. weitere, ALLGEMEINE Themen.


    Verkehrswege:
    - geschenkt


    Sicherungspflicht, Verkehrsrecht
    geschenkt


    Im Endeffekt müssen die Leute "nur" die Regeln der Baustelle einhalten, und ihre eigene Gefährdungsbeurteilung kennen. Daraus würde ich die Punkte, die am wahrscheinlichsten zur Geltung kommen, herauspicken, maximal 3.


    Dauer: 20 min
    Mit Kaffee: 30 min
    Mit Kaffee, Kuchen und Disney-Kurzfilm: 50 min
    Mit Kaffee, Kuchen, Disney-Kurzfilm und zwei Zigarettenpausen: 60 min


    Mehr als 20 min und die Unterweisung wird nicht mehr Ernst genommen. Meine Erfahrung... Vielleicht bin ich aber auch nur 20 min zum aushalten....

  • MOOOOMENT!


    Verkehrswege sind, wenn ICH verkehre, nicht wenn ich im Verkehr ARBEITE. Letzteres ist ein Arbeitssystem.


    Wenn die Vermesser auf der grünen Autobahn ankommen, und die Spurbreite der Mittelspur auf 500 m kontrollieren müssen, DANN haben sie die K*cke am dampfen...
    Das ist mit einer Unterweisung in 20-60 min nicht zu machen. Das ist außerdem eine Arbeitsanweisung.


    Die verlinkten Dokumente sind übrigens relevant, aber 99% mit allgemeinem Blabla aufgebläht, die restlichen 1% schwanken zwischen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsanweisung.


    Die Frage war also: Verhalten auf Baustellen (Hochbau Tiefbau)
    Die anderen zwei Fragen sind sehr allgemein. Soweit ich die Frage verstanden habe.

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  • Verkehrswege sind, wenn ICH verkehre, nicht wenn ich im Verkehr ARBEITE.

    Verhalten bei Arbeiten auf Verkehrswegen (Radweg, Gehweg, Straße)

    Vielleicht bin ich aber auch nur 20 min zum aushalten....

    Da könntest Du Recht haben, wobei ich 20 Minuten schon sehr hoch gegriffen finde :44:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Und lesen habe ich auch noch nicht gelernt. Ich gehe jetzt in die Strafecke.


    Zu meiner Entschuldigung: ich arbeite derzeit nachts an der Wiederherstellung eines arbeitsfähigen Notebooks und tagsüber normal... Soweit äh... :( Mein Arbeitgeber stellt mir nichts (schwierig über 1200 km Entfernung), aber bezahlt alles, was ich in Rechnung stelle... Also muss ich selbst ran... Tzätz Leif...


    OK, schlechte Entschuldigung. Egal.