Druckleitungen bördeln

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  • Hallo Mitstreiter,


    bei uns im Betrieb ist ein kleiner Streit über die Notwendigkeit von gebördelten Leitungen an hydraulischen Zylindern in einer Heizpresse aufgekommen. Konkret ist man der Meinung das bei unseren Oberkolbenmaschinen (Pressentisch fährt nach oben auf) lediglich die Aufreißzylinder (Arbeitsdruck 200bar) an der Druckseite gebördelt sein müssen, ich dagegen bin der Meinung (aus meiner Instandhaltungszeit) dass alle Druckleitungen, also auch die zu den Presszylindern die mir den Produktionsdruck (300-4040bar)aufbauen, gebördelt sein müssen.
    Kann mir jemand eine BG-Druckschrift o.ä. nennen in der ich das nachlesen kann? DGUV Regel 113-020 behandelt nur Schlauchleitungen.


    Danke derweil

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  • Hallo Tunix,


    das ist eher eine Frage an das Produktsicherheitsrecht als an die Unfallverhütungsvorschriften.
    Die 6.oder 14. Verordnung zum ProdSG und die einschlägigen EU-Richtlinien über Druckgeräte könnten da hilfreich sein. "Gute Ingenieurspraxis" ist auf jeden Fall Pflicht.


    Gruß
    Schmandhoff

    Einmal editiert, zuletzt von Schmandhoff ()

  • Hallo Schmandhoff,


    danke für deine Antwort, die Maschinen sind ganz altes BJ und es geht um eine BG Empfehlung "Leitungsverbindungen auf der abstützenden Seite von Maschinen mit Oberkolbenantrieb sollten als formschlüssige Verbindungen, z. B. Bördelverschraubung, ausgeführt werden".
    Unsere bereffenden Maschinen sind BJ 69. Da haben wir immer ein wenig Schwierigkeiten neuere Rechtsnormen anzulegen.
    Einschlägige EU-Richtlinien könnten u. U. noch mehr Verwirrung stiften befürchte ich.


    Hast du es noch etwas konkreter?

  • Konkreter leider nicht, nur einen Vorschlag zur Methodik


    Mach eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, da sind grundlegende Anforderungen an Druckbehälter und -anlagen definiert.
    Wenn man die Anforderungen in einer Checkliste abfragt, dabei den Stand der Technik berücksichtigt und als Sicherheitsmaßnahme z.B. die formschlüssige Verbindung aufnimmt und regelmäßige Prüfungen mit definierten Kriterien festlegt, sollte man auf der sicheren Seite sein.


    Leider sind die Teile der BetrSichV über Druckanlagen ziemlich schwere Kost....

  • Konkreter leider nicht, nur einen Vorschlag zur Methodik


    Mach eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, da sind grundlegende Anforderungen an Druckbehälter und -anlagen definiert.
    Wenn man die Anforderungen in einer Checkliste abfragt, dabei den Stand der Technik berücksichtigt und als Sicherheitsmaßnahme z.B. die formschlüssige Verbindung aufnimmt und regelmäßige Prüfungen mit definierten Kriterien festlegt, sollte man auf der sicheren Seite sein.


    Leider sind die Teile der BetrSichV über Druckanlagen ziemlich schwere Kost....

    Nun, die meisten Regelwerke sind "schwere Kost". Wwerde mich da mal durcharbeiten. Danke für deine Antworten

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