Hallo Mitstreiter,
bei uns im Betrieb ist ein kleiner Streit über die Notwendigkeit von gebördelten Leitungen an hydraulischen Zylindern in einer Heizpresse aufgekommen. Konkret ist man der Meinung das bei unseren Oberkolbenmaschinen (Pressentisch fährt nach oben auf) lediglich die Aufreißzylinder (Arbeitsdruck 200bar) an der Druckseite gebördelt sein müssen, ich dagegen bin der Meinung (aus meiner Instandhaltungszeit) dass alle Druckleitungen, also auch die zu den Presszylindern die mir den Produktionsdruck (300-4040bar)aufbauen, gebördelt sein müssen.
Kann mir jemand eine BG-Druckschrift o.ä. nennen in der ich das nachlesen kann? DGUV Regel 113-020 behandelt nur Schlauchleitungen.
Danke derweil