Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze

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  • Aber jetzt nur damit ich es auch wirklich verstanden habe. Das Finanzamt will seine Büros mit Computern ausstatten und der PR will beim Abakus bleiben. Wenn er dann passende Rechtsgrundlagen liefert, bleibt es beim Abakus oder einem juristischen Streit?? ( zzz: Ich will das nicht unnötig in die Länge ziehen, das ist nur aus Interesse!!!!)

    Ob dieses Beispiel taugt, kann ich nicht sagen, aber im Prinzip ja. Im ÖD hast ja keinen Chef wie in der Privatwirtschaft. In der Privatwirtschaft kann Dich der Chef rassistisch, sexistisch, politisch und abstammungsmäßig zur Sau machen. Er wird einige Tausend EUR Strafe zahlen, eventuell, aber er bleibt Chef. Er kann auch deie Firmenkasse illegal plündern (danach ist er evtl. vorbestraft) und als Exhibitionist im Park auftreten (dann kriegt er eine Therapie). Er bleibt bei all dem Chef (seines eigenen Ladens), und seine Altersversorgung bleibt unangetastet.


    Der ÖD-Chef muss nur EIN MAL die Behindertenvertretung vergessen - dann kann es schon um seine Pension und um seine Beförderung/Höhergruppierung rudern.... Mal vereinfacht und polemisch dargestellt.... :)


    Von den anderen Dingen ganz zu schweigen - der fliegt dann im hohen Bogen.


    Und so muss man auch das Verhältnis zum PR sehen. Der ist - meine Meinung - ein Amt im Amt.

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  • ..ich bin so froh nicht mehr im ÖD zu sein ( Ist schon ziemlich lange her). Wie ich solche "Machtspielerein" gehasst habe! Ich danke jeden Morgen für meine Selbstständigkeit! :4:


    :15:
    Gruß
    Andy

    Für solche Machspiel muss man nicht im ÖD sein....


    Ich arbeite in einem Konzern mit unterschiedlichen Betriebsräten.....die meisten sind völlig an der Sache und am Punkt, klar meckern die auch mal aber halt Sinnhaft.


    Dann gibt es wiederum Betrisräte die fordern erst einmal nur....wenn etwas nicht passt wiurde die Mitbestimmung verletzte (was nicht immer so ganz klar ist, da wir als Auftragnehmer der öffentlichen Hand agieren und die Maßnahmen einleiten) hier haben wir als Diensleister aber nur bedingt Mitspreacherecht.
    Und wenn dennen das noweit nicht past wird erst einmnal der Anwalt kontaktiert.....oder mal das Landesamt für Arbeitsschutz...irgendwas zum querstellen finden sie eigentlich immer wenn sie wollen.
    Das ist oft einfach nur frustran......da will man etwas verbessern oder verändern....dann heißt es: Das hat auswirkungen auf die Mitarbeiter - Mitbestimmungspflicht - und dann wird erst einmal auf der kommenden Sitzung beraten...


    Wenn die BR´s es darauf anglenen, legen die einem den Betrieb quasi still bis eine externe Einigungsstelle eine Entscheidung herbeiführt...


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)