Spülen von Not-/Augenspülanlagen

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  • Hallo liebe SiFa`s und Arbeitsschutzbegeisterte,


    folgende Frage ist bei uns aufgekommen:


    Laut TRGS 526 (und auch DGUV-Information "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - DGUV 213-850) müssen Notduschen mind. 1x monatlich gespült, bzw. geprüft werden. Kein Problem.


    Nun sagt die VDI/DVGW 6023 6.1 als Hinweis, dass gewährleistet sein muss dass Trinkwasserinstallationen alle 72 Stunden gespült werden müssen aufgrund von Verkeimung etc.


    An welche Rechtsvorschrift kann man sich nun orientieren?


    Sonst müsste man ja eine Bereitschaft einführen die an Wochenenden und Feiertagen die 1000 Hähne betätigt?!
    Macht in meinen Augen keinen Sinn...


    Ich hoffe dass jemand hier eine Orientierung geben kann bzw. welches Regelwerk hier über welchem steht usw.


    Danke! :thumbup:

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  • Eine rechtlich bindende Verordnung hierzu gibt es nicht und unterschiedliche Regelwerke liefern unterschuiedliche Richtwerte. So sieht die DIN 1988-100 für Leitungen zu selten genutzten Verbrauchern, beispielsweise Stichleitungen zu Außenentnahmestellen, erst eine vierwöchige Nutzungsunterbrechung als kritisch an.


    Du solltest ebenfalls auf dem SChirm haben, wie deine Installation ausgeführt ist. Liegen deine Notduschen an Ringleitungen oder Leitungen mit einem Frequenzverbraucher, z.B. WC, am Ende, sieht die Welt wieder anders aus.


    Also, mit ein bischen Mühe kannst Du das auswählen, was dir am besten in den Kram past.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke für deine Antwort.


    Wenn ich so argumentiere kommt jedoch unser TGA Fachmann und meint dass im Falle einer Erkrankung Regress gefordert werden könnte weil man sich ja an der Frist orientiert haben müsste die enger gesetzt ist.


    Wobei ich meine dass doch Trinkwasserinstallationen nach Stand der Technik gebaut werden müssen und die VDI Richtlinien nur aaRdT darstellen.
    Was noch hinzu kommt ist doch dass DGUV Regelwerk von staatlicher Seiter eher bindend ist wie eine DIN oder VDI?!

  • Trinkwasserinstallationen alle 72 Stunden gespült werden müssen

    Hallo Kollege,


    wie schon gesagt es kommt auf die Topologie an. Wir hatten 1/4 jährliche Spülungen und das hat bei der Beprobung gereicht. Aus Kostengründen wurde das eingestampft. Mit den bekannten Folgen und Kosten.
    72 h halte ich für zu intensiv. Aber einen Zeitraum solltest du festlegen, dokumentieren und umsetzen lassen.


    VG Reinhard

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  • Danke für deine Antwort.


    Wenn ich so argumentiere kommt jedoch unser TGA Fachmann und meint dass im Falle einer Erkrankung Regress gefordert werden könnte weil man sich ja an der Frist orientiert haben müsste die enger gesetzt ist.

    Ja, aber die Fristen auf die du dich beziehen kannst, sind ja auch in den Regelwerken differenziert, s.o. Wenn du also unbedingt die strengste wäheln willst - bitteschön.


    Zu guter Letzt steht aber auch hier, wie in fast allen anderen Bereichen auch, die Gefährdungsbeurteilung an erster Stelle.


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...und über die Totschlagargumente "Regress", "Strafverfolgung" etc. pp. sollte man immer zweimal nachdenken...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)