Barrierefreiheit --> ungehinderter Zugang zur Speisenversorgung

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo und guten Morgen.


    Zum besseren Verständnis habe ich diesem thread ein Bild beigefügt. Wie sie sehen, sehen sie eine Tür. Dahinter ist noch eine Tür. Fast eine Schleuse das Ganze. Beide Türen sind F 30 - RS! Jaaaaa, das ist so.
    Hinter beiden Türen beginnt die Speisenversorgung. Also ein Speisensaal für <200 Personen (ca. 120 Personen). Man sieht ja links im Bild den Besteckkasten.
    Wenn man genau hinsieht, sieht man rechts an der Wand den Rollstuhl auf blauen Grund und eine Klingel. Kunde klingelt und ihm wird durch Küchenpersonal geholfen. Oder von Kollegen, die ebenfalls die Kantine besuchen. Das reicht dem SBV und den Gehandicapten nicht. Ich hör schon den Aufschrei der Gemeinde. Aber wartet bitte noch einen kleinen Augenblick damit. Ihr könnt gleich losblöcken. :D
    Jetzt entspinnt sich gerade ein Streit. Da prallen echt Entscheidungsträger aufeinander. Das Direktorium hat damals (vor 4 jahren) beim Umbau entschieden, keine automatische oder halbautomatische (mit Türöffnerschalter) zu installieren.
    "Brauchen wir nicht". [weiter ruhig bleiben, wartet noch].
    Jetzt wird es technisch --> wenn man hinter beiden Türen links in den Raum geht, landet man bei den Theken für die Selbstbedienung. Erst die Sättigungsbeilagen, dann der front-cooking-Bereich, wieder Sättigungsbeilagen und Gemüse, dann die Deserts, dann Kasse.
    Hinter der Theke entsteht Dampf --> wird über eine Lüftungsanlage abgesaugt. Hinter der Theke beginnt dann auch der große Kochbereich mit Kühlung, Salatküche und Spülküche. s. Skizze.
    Der Rest ist Speiseraum und Kaffeebar. Hier wird nur Luft eingeblasen.
    Die Ansage der Lüftungsingenieure war, die Tür zur Speisenversorgung muss zu bleiben, ansonsten funktioniert die Lüftungsanlage nicht. Verstehe ich aber nicht. Habe doch einen Luftvorhang im Bereich der Bedienungstheke (rote Linie). Und in dem Bereich der Tür wird auch gar nicht abgesaugt. Es gibt noch eine Tür zur Terasse, direkt gegenüber vom Eingang zur Speisenversorgung.


    Jetzt soll die Tür durch eine automatische Tür ersetzt werden. Aus Gründen der Barrierefreiheit!!!!!! Zu Stoßzeiten geht die Tür auf und zu, auf und zu. Bei der Frequentierung und dem Gewicht der Tür wird die wahrscheinlich ziemlich reparaturanfällig sein. Zuzuglich der Tatsache, das die Ultraschallleisten an den Türen ein geordnetes Öffnen und Schließen verhindern werden. Ich will rein und drinnen will einer raus. Dann bleibt die Tür wo sie ist, zu. Die GL will immer noch nicht, Bau und Technischer Dienst auch nicht, Verwaltungsleiter und SBV wollen. Jetzt dürft ihr losheulen, kratzen, beißen und treten.


    Nun dann gestern in einer der vielen Bausitzungen, (ich war dabei), die Aussage von mir. "Wir machen eine Gefährdungsbeurteilung und wägen alle Punkte gegeneinander ab". Wir lassen die Tür zu den Öffnungszeiten geöffnet (Feststelleinrichtung) und gucken wie die Lüftungsanlage reagiert. Jetzt meine Fragen--->

    • kann ich die Luftströmungen in einem Raum messen? Ich möchte erkennen können, wie sich die Luft im Raum verhält, wenn ich verschiedene Szenarien mit allen Türen veranstalte. Funktioniert dann die Lüftungsanlage noch?
    • Ich habe gehört die DIN EN 18065 wurde in die LBauO aufgenommen / integriert? Was heißt das? Ich muss die Barrierefreiheit auf jeden Fall umsetzen?
    • Wenn ich keine automatischen Türen einbaue, kann ich das über organisatorische Lösungen umsetzen? Persönlicher Betreuer. Ist das noch im Sinne der Barrierefreiheit?
    • Brandschutz und Barrierefreiheit beissen sich. Was passiert, wenn ich eine automatische Tür habe und der Strom fällt durch einen Brand aus? Der Rollstuhlfahrer/-in ist allein (warum auch immer?). Dann kann er diese Tür nicht öffnen. Alle anderen Wege sind mit Treppenabgängen. Und nu?

    Vorab vielen Dank.

  • ANZEIGE
  • Hallo Mick,


    ich denke mal, das die 2 F 30 RS Türen im Brandschutzkonzept gefordert sind (Brandabschnitte!?). Das sollte ja schnell zu recherchieren sein . Wenn dem so wäre, dann würde sich doch zum Beispiel anbieten wenigstens eine davon mit einer Feststellanlage auszurüsten, so kann diese dann zu den Stoßzeiten aufgestellt werden, wenn es das Konzept zulässt.

    kann ich die Luftströmungen in einem Raum messen? Ich möchte erkennen können, wie sich die Luft im Raum verhält, wenn ich verschiedene Szenarien mit allen Türen veranstalte. Funktioniert dann die Lüftungsanlage noch?

    Yep, Bappu hilft da!


    Ansonsten schau mal hier, da steht eine menge über Barrierefreiheit in Arbeitsstätten.


    https://nullbarriere.de/arbeitsplatzgestaltung.htm


    Gruß vom Altölgärtner ;)

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.


    Geduld, ist die Kunst, langsamer wütend zu werden!


    Sitzen ist das neue Rauchen :/!

  • Hallo @Julian 71,


    nochmal ganz genau. Die Türen sind gefordert und vorschriftsmäßig gestealtet. Ist auch nicht das Thema. Mir geht es nur um die Spiegelpunkte.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • hallo an alle Forumsteilnehmer,


    ich würde hier gern hier nochmal einsteigen.

    Wir hatten eine SV für barrierefreies Bauen im Haus. Ich war auf Grund Corona und der damit verbundenen Teilnehmerbergenzung ausgeladen. Ich war aber auch nicht ganz unfroh, dass ich nicht dabei war. Ich hätte die jg, Frau warscheinlich auseinandergerissen. Auf die Gesetzesthematik ist Sie gar nicht eingegangen (wahrscheinlich wurde Sie im Vorfeld geimpft.....). Sie hat gem. unserer SV direkt nach technischen Lösungen gesucht. Mehr nicht.

    Jetzt habe ich das Thema wieder auf dem Tisch.

    Frage 1: Ist ein neuer Anbau an ein bestehendes Gebäude eine wesentliche Änderung?
    Frage 2: die Barrierefreiheit aus der LBO bezieht sich nur auf den Besucher, nicht auf den AN? Dafür ist die ASV zuständig.

    Frage 3: Eine Freilaufeinrichtung für Brandschutztüren gibt es, wie schwer lässt sich die Tür mit Freilaufeinrichtung öffnen. Ist das für jeden Gehandikapten möglich?

    Frage 4: Wenn ich eine Freilaufeinrichtung installiert habe, funktioniert dann eine Tür auch noch mit elektrischem Antrieb? Gibt es das überhaupt?

    Frage 5: Darf ich eine Notausgangstür mit elektrischem Antrieb auch über die Notstromanlage betreiben, sofern bei einem Brand die normale SV nicht mehr funktioniert??


    So, ab jetzt bitte Antworten. Danke.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Hallo Mick,


    zum Zwecke der besseren Lesbarkeit habe ich im Zitat geantwortet...

    Gruß

    Stephan


    PS: GH = Gefährliches Halbwissen, mit anderen Worten: Da bin ich mir nicht sicher. Ist lediglich aus dem Bauch heraus geantwortet

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen Stephan,


    bei der wesentlichen Änderung bin ich bei Dir. Man hat am Erdgeschoss angebaut. Aus den ehemaligen Büros wurde ein Speisesaal und der neubau ist die Speisenzubereitung. Aus meiner Sicht hätten die Zugangstüren, die sich im Treppenhaus des Altbaus befinden, neu barrierefrei gestaltet werden müssen. Zumal die Gastronomie auch von gehandikapten MA genutzt wird. Und die müssen selbstständig ohne fremde Hilfe geöffnet werden können. Zurzeit müssen diese Klingeln!!!! Die SV sagt, muss nicht angepasst werden, weil keine wesentliche Änderung.


    Das Problem ist, dass unserer eigener von uns ext. beauftragter SV a. m. S. geschlafen hat. Die genehmigende Behörde hat für den Eingang (aus d. o. g. Treppenhaus) eine Schleuse verlangt. Also zwei BST hintereinander, aber nicht miteinander verriegelt. (?). Somit soll verhindert werden, dass es einen Flammenüberschlag ins Treppenhaus gibt. Wir haben im Bereich des Zugangs keine hohen Brandlasten. Einen Besteckständer und eine Salatbar. In einer Entfernung von ca. 2 m und mehr zur ersten inneren Schleusentür. Da ist nichts was ein Flammeninferno auslösen könnte. Die Schleuse insgesamt ist 4 - 5 m lang. Die Frequentierung durch Besucher der Gastronomie ist recht hoch. 250 - 300 verteilt auf 2 h.

    Eine automatische Tür kaum machbar. Ich hätte versucht die Schleuse zu verhindern.

    Ich befürchte, dass die betreff. Kollegin mit Ihrer Behinderung, die Barrierefreiheit einzuklagen. Und da verlieren wir. (mit Recht).

    Andere Türen in ihrem Arbeitsbereich möchte Sie auch angepasst haben. Ih möcht jetzt verstehen, wie so eine Freilaufeinrichtung funktioniert und ob diese allen gehandicapten MA eine Unterstützung ist.

    Des Weiteren sollen die Türen am besten zu jeder Zeit automatisch funktionieren oder mit Schalter aber angetrieben. Auch im Brandfall.

    Wir haben Rollstuhlfahrer, die Türen nicht öffnen können, weil sie nicht gleichzeitig die Tür entriegeln können und zum Zweck des Öffnens zurückfahren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • bauco

    Danke für die Antwort. Die anderen sind ja mit der Diskussion zum Thema Corona beschäftigt.

    Der Thread ausgedruckt ist jetzt dicker als die Bibel...

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Einen Besteckständer und eine Salatbar. In einer Entfernung von ca. 2 m und mehr zur ersten inneren Schleusentür. Da ist nichts was ein Flammeninferno auslösen könnte

    Diesen Denkfehler hatte ich auch. Bis ein kleiner technischer Defekt im Labor im Keller einen Schwelbrand auslöste und die offen stehende Brandschutztüre die Abgase durch den Kamineffekt im Treppenhaus bis in die oberste der 5 Etagen verteilte und einen immensen Schaden verursachte!

    Brandlasten befinden sich heute auch in der Deckenverkleidung / Zuluftverrohrung etc. Die "Brandschutztüren" sind eher Rauchschutztüren, die verhindern, dass sich (zündfähige) Abgase im Gebäude verteilen.

    Im Prinzip geht es hier ja um die Barrierefreiheit. In welchem Geschoss befindet sich das ganze? Auf dem Plan sehe ich nur Treppen im Bereich des Zugangs. Wer als Rollstuhlfahrer diese ganzen Treppen ohne Hilfe überwunden hat, für den sind solche Türen auch kein Hindernis mehr. Und die anderen haben ihre Hilfe ja schon dabei. Oder?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ich habe so gut wie keine Ahnung bei dem Thema. Ich finde es nur praktisch wenn es Schalter gibt die mir die Tür öffnen weil diese sind einfach zu schwer.


    Ich hatte auch keine Ahnung von Freilauftürschließung. Habe dann unter folgendem Link herausbekommen was das überhaupt ist. https://nullbarriere.de/geze-t…sser-fluchtwegsysteme.htm


    Ich kann dir nur aus Sicht des Rollifahrers sagen, es ist nicht leicht Türen die man auf sich zuziehen muss um sie zu öffnen, zu bedienen. Auch nicht wenn sie leicht zu öffnen sind.

    Warum ist eine Bedienung über einen Schalter, wie in Krankenhäusern, keine Lösung?

  • ANZEIGE
  • ich habe jetzt nicht den gesamten Thread verfolgt...zum Thema Schleuse mit BS Türen und Barrierefrei wurde bei einem Kunden bei einer Erweiterung ein ähnlicher Fehler gemacht. Die Behörde hat nur geprüft ob alle Unterlagen da sind, nicht was drin steht. Was sehr oft der Fall ist. Intern hatten die Fachverantwortlichen (BSB, Versicherer) geschlafen. Am Ende hat man hier mit automatischen Schließsystemen mit Meldern gearbeitet, Personen mit körperlicher Einschränkung erhielten diese um die Türen automatisch öffnen zu können. War nicht lange genug bei dem Kunden (da ich intern in einem anderen Projekt eingebunden war) um zu sehen ob und wie es umgesetzt wurde und ob es funktioniert hat.

  • Diesen Denkfehler hatte ich auch. Bis ein kleiner technischer Defekt im Labor im Keller einen Schwelbrand auslöste und die offen stehende Brandschutztüre die Abgase durch den Kamineffekt im Treppenhaus bis in die oberste der 5 Etagen verteilte und einen immensen Schaden verursachte!

    Brandlasten befinden sich heute auch in der Deckenverkleidung / Zuluftverrohrung etc. Die "Brandschutztüren" sind eher Rauchschutztüren, die verhindern, dass sich (zündfähige) Abgase im Gebäude verteilen.

    Im Prinzip geht es hier ja um die Barrierefreiheit. In welchem Geschoss befindet sich das ganze? Auf dem Plan sehe ich nur Treppen im Bereich des Zugangs. Wer als Rollstuhlfahrer diese ganzen Treppen ohne Hilfe überwunden hat, für den sind solche Türen auch kein Hindernis mehr. Und die anderen haben ihre Hilfe ja schon dabei. Oder?


    Gruß Frank

    Erdgeschoss.

    Fahrstuhl ist neben den Eingängen zur Betriebsgastronomie. Rollstuhlfahrer sitzen bei uns in den flachen Hierachien :)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick