Sammeln leerer Spraydosen

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  • Hallo Zusammen,
    meine Kollegen haben sich mit dem Thema "Sammeln von Spraydosen" beschäftigt.
    Das Ergebnis: Die leeren Dosen müssen aufgestochen werden und danach kommen Sie in einen Kunststoffbehälter (sieht man auf dem Foto). Als Anweisung dient eine Art Bedienungsanleitung am Behälter.
    Natürlich redet keiner mit der Sicherheitsfachkraft vorher.
    Jetzt habe ich so meine Probleme mit dem Aufstechen der Spraydosen und bin der Meinung dass eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist und daraus entsteht dann z.B. eine BA/AA, aus der die Gefahren hervorgehen und eine PSA gefordert wird (Schutzbrille, Handschuhe) und Verbote (Rauchen, Feuer) ausgesprochen werden.
    Unser Geschäftsführer hat angeordnet, dass hier keine Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen notwendig sind.
    Was meint Ihr?
    Gruß
    Jörg

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  • Spraydosen sind üblicherweise auch nach Gebrauch nicht gewaltsam zu öffnen.


    Bei der Entsorgung spricht man i.d.R. über "restentleerte" Dosen, d.h. es kommt bei Betätigen des Ventils kein Produkt mehr heraus. Haben diese Dosen einen Grünen Punkt, können sie in den gelben Sack. Alle übrigen sind gem. Abfallrecht zu entsorgen. Entsorger stellen hierfü üblicherweise entsprechende Behältnisse zur Verfügung.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,


    die GGAV 20 (Ausnahme 20 (B, E, S): Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle; früher TR Abfälle 002) fordert:


    ...
    11. Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), bei denen die Schutzkappe fehlt oder die eingedrückt aber noch dicht sind, dürfen nur in Fässern, Kanistern oder Kisten aus Pappe (z. B. „4GW“) mit inerten Füllstoffen verpackt werden. Teilentleerte und nicht funktionsfähige Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), der Klasse 2 Ziffer 5F, die entzündbare Gase enthalten, können auch unter folgenden Bedingungen befördert werden:
    – Die Druckgaspackungen sind in Pappkisten einzusetzen, daß eine Bewegung der Druckgaspackungen und eine Belastung der Ventile vermieden wird.
    – Die Pappkisten müssen nach Anhang A.5 der Anlage A zum ADR bauartgeprüft, -zugelassen und gekennzeichnet sein. Es gelten die Anforderungen der Verpackungsgruppe II.
    ...
    TR Abfälle 002


    Und, wie Michael schon geschrieben hat, das Risiko bei einer gewaltsamen Öffnung der Druckgaspackung akzeptiere ich für unsere Betriebe nicht.
    Abgesehen davon, dass eine vollständige Entleerung damit auch nicht sicher gestellt werden kann.
    Was passiert bei euch mit der Restmenge an Druckgas und Inhaltstoffen?


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Unser Geschäftsführer hat angeordnet, dass hier keine Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen norwendig sind.


    Was meint Ihr?


    Offizielles Protokoll mit Unterschrift, dass Du dem widersprichst. Schön für Dich. GB ist Scheffsache. Er macht sich also vorsätzlich strafbar. Das musst Du ihm nicht sagen - Du bist SiFa, und kein Anwalt. Ich würde in etwa so verfassen:


    "Mit Bezug zu ArbSchG §5 und GefStoffV §6 hat SiFa festgelstellt, dass eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit XXX erforderlich ist. SiFa bietet einen Termin zum XX.XX hierfür beratend zur Verfügung zu stehen an". Anschließend stellt SiFa einen Entwurf für BA zur Verfügung, ebenso wie ein Konzept zur Unterweisung." CC Betriebsrat/Personalrat und alle anderen ASA-Mitglieder.


    Falls ASA anliegt, dann gleich dort einbringen.


    Und dann ist der Scheff dran.... Wenn er gegen Gesetze verstößt, sollte der Scheff selbst wissen, dass er sich strafbar macht.


    Abfallrecht außen vor (aber mitgeltend).


    Langfristig hätte ich auf so jemanden als Scheff allerdings keine Lust. Mal überlegen...

  • Und, wie Michael schon geschrieben hat, das Risiko bei einer gewaltsamen Öffnung der Druckgaspackung akzeptiere ich für unsere Betriebe nicht.
    Abgesehen davon, dass eine vollständige Entleerung damit auch nicht sicher gestellt werden kann.
    Was passiert bei euch mit der Restmenge an Druckgas und Inhaltstoffen

    Die Dose sollten schon leer sein. Die Restmenge an Druckgas entweicht in der Halle. Mein Problem ist auch das gewaltsame Öffnen. Ich habe das selber mit einigen leeren Bremsenreiniger-Spraydosen getestet und es passiert beim Zerstören nicht viel, aber die Frage ist ja ob das immer so ist. Interessant ist auch, dass das unser Entsorger so empfohlen hat.

    "Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können."
    Abraham Lincoln

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  • So habe ich es gemacht. Es gibt ein offizielles Schreiben von mir. Mein Problem ist aber, dass ich gleichzeitig Leiter der QS mit 14 Mitarbeitern bin. Damit bin ich auch für meine Leute verantwortlich. Oder hebelt der GF mit seiner Aussage diese Verantwortung aus?

    "Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können."
    Abraham Lincoln

  • Die Dose sollten schon leer sein. Die Restmenge an Druckgas entweicht in der Halle. Mein Problem ist auch das gewaltsame Öffnen. Ich habe das selber mit einigen leeren Bremsenreiniger-Spraydosen getestet und es passiert beim Zerstören nicht viel, aber die Frage ist ja ob das immer so ist. Interessant ist auch, dass das unser Entsorger so empfohlen hat.

    Entsorger wechseln

  • Die Dose sollten schon leer sein. Die Restmenge an Druckgas entweicht in der Halle. Mein Problem ist auch das gewaltsame Öffnen. Ich habe das selber mit einigen leeren Bremsenreiniger-Spraydosen getestet und es passiert beim Zerstören nicht viel, aber die Frage ist ja ob das immer so ist. Interessant ist auch, dass das unser Entsorger so empfohlen hat.

    Vom Risiko bei der Zerstörung der Dosen mal abgesehen, je nach Hallengröße und Anzahl an Spraydosen hätte ich ein Problem damit Restmengen in die Halle entweichenzu lassen.
    Welcher Entsorger hat euch denn bloß erzählt ihr sollt die Dosen zerstören? Ich würde auch sagen Entsorger wechseln

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo,

    Die Dose sollten schon leer sein.

    Wie stellst du das sicher? Durch Zerstören sicherlich nicht.


    Die Dose sollten schon leer sein. Die Restmenge an Druckgas entweicht in der Halle.

    Das Gas ist u.U. (Flüssiggas) schwerer als Luft und verbleibt in Hohlräumen. Z.B. auch in den beliebten blauen Sammeltonnen.
    Und dann kommt noch der Zündfunke durch das Anstechen der Sprühdosen dazu... Eure Sachversicherung wird diese Vorgehensweise wahrscheinlich nicht mehr als Leichtsinn behandeln.


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Und dann kommt noch der Zündfunke durch das Anstechen der Sprühdosen dazu...

    Als Kinder / Jugendliche haben wir immer Spraydosen ins Lagerfeuer geschmissen ..... das war ein Heidenspaß... :015:


    Im Nachhinein zum Glück ist damals nichts passiert





    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • So habe ich es gemacht. Es gibt ein offizielles Schreiben von mir. Mein Problem ist aber, dass ich gleichzeitig Leiter der QS mit 14 Mitarbeitern bin. Damit bin ich auch für meine Leute verantwortlich. Oder hebelt der GF mit seiner Aussage diese Verantwortung aus?


    Und Deine Leute stechen die Dosen auf? Dann bist Du für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich (Delegieren von Pflichten - hoffentlich geregelt?).


    Wenn nicht: Thema abgehakt.


    Wenn ja: man darf Dir glasklar keine rechtswidrigen Arbeitsanweisungen geben. Du kannst Dich Verwiegern und trotzdem eine Gefährdungsbeurteilung schreiben (mit dem Abteilungsleiter-Hut aufgesetzt).


    Das Ergebnis kannst Du mit Deinem Budget umsetzen, oder Du musst Budget beantragen.


    ABER: ich würde die Dosen auch nicht aufstechen. Welchen wirtschaftlichen Gewinn bringt diese Aktion der Firma? Es ist doch wohl ein Minusgeschäft, Facharbeiter mit Dosenstechen zu beauftragen....?

  • Unser Geschäftsführer hat angeordnet, dass hier keine Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen norwendig sind.

    Gruß an den Geschäftsführer. Mit der Praxis die Dosen aufzustechen verstößt er gegen die Herstellervorgaben, die sich auf allen Aerosoldosen in Form des P251 befinden (P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch). Weiterhin generiert er eine Ex-Zone, muss diese definieren und natürlich auch ein entsprechendes Explosionsschutzdokument erstellen. Ohne entsprechende geeignete Anlage ist er da ganz schnell strafrechtlich dabei (§328, Abs. 3 StGB).

    Interessant ist auch, dass das unser Entsorger so empfohlen hat.

    Ist bestimmt ein Schrottverwerter, dem gefällt es natürlich nicht, wenn die Dosen im Ofen in die Luft gehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die hilfreichen Infos.
    Unterm Strich liege ich also mit meiner ablehnenden Haltung richtig.
    Ich werde also eine Gefährdungsbeurteilung zusammen mit unserem Produktionsleiter erstellen. Mal sehen was dabei rauskommt.
    Unsere Umweltbeauftragte wird unseren Entsorgungsfachbetrieb ?( kontaktieren und ihn mit dem Thema konfrontieren.
    Natürlich gibt es eine Pflichtenübertragung an uns Abteilungsleiter. Mit diesem damit verbunden Budget haben der Fertigungsleiter und ich auch Geld für die Umsetzung von Maßnahmen.
    Der GF wird von uns vorerst nicht informiert.


    P.S. Übrigens habe ich vor 3 Jahren schon mal meine SiFa-Tätigkeit hingeworfen. Dann ist der GF mir fast 1 Jahr nachgelaufen, dass ich wieder übernehme. Im Januar habe ich wieder meine Beauftragung unterschrieben. Fazit: Ich bin ein Depp.

    "Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können."
    Abraham Lincoln

  • Eine drucklose Dose enthält ja weiterhin Treibgas mit dem Nennvolumen der Dose. Eine 500ml Dose mit Propan/Butan als Treibgas genügt für ca. 30 Liter Ex-Atmosphäre.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin in die Runde,


    wir haben für Spraydosen einen speziellen Sammelbehälter vom Entsorger gestellt bekommen.


    Den Hinweis auf das Entsorgungssystem haben wir vom (TÜV-)Auditor bei der 14.001-Zertifizierung bekommen.


    Das Ganze sieht aus wie ein übergroßer Papierkorb und steht in einer großen, gut belüfteten Halle.


    Anbei ein Link zu einem, der sicher vielen Anbieter


    Spraydosen-Recycling



    Das Anstechen der Dosen halte ich auch für bedenklich, i.d.R werden die Dosen restentleert und dann in die Behälter getan. Der Hinweis auf GBU/Betriebsanweisung ist gut, da werde ich mit gleich drum kümmern.


    Gruß


    Kai

  • Die Prüfgasdosen enthalten in der Regel kein Propan/Butan als Treibgas. Das ist somit etwas ganz anderes und nicht vergleichbar mit Spraydosen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.