Lagerung von 300bar-Druckgasflaschen Stickstoff

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  • Hallo zusammen,
    stehe wohl auf dem Schlauch und kann nicht genug zwischen den Zeilen lesen:


    Ich bin auf der Suche nach der richtigen, eindeutigen Vorschrift, wie und wo 300bar Stickstoffflaschen gelagert werden müssen? Aus der TRGS 510 und diversen anderen Quellen lese ich immer nur "brennbare Gase". Ist eine Lagerung von 12 Flaschen in einem Gebäude (Lagerbereich ohne Keller) ohne Befüll- und Entleervorgänge möglich oder nicht?


    Vielen Dank für die Hinweise!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Frank,


    in der TRGS 510 findest Du unter 10. Lagerung von Gasen unter Druck - keinesfalls nur bezogen auf brennbare.


    Grundsätzlich ist eine solche Lagerung problemlos möglich.


    Gruß
    Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Abschnitt 10 der TRGS510 wurde ja schon aufgeführt.
    Eigentlich ist so ein Gaslager für inerte Gase relativ einfach zu gestalten. Wände in Feuerwiderstand 30 Minuten. Sollten in angrenzenden Räumen Brand- oder Explosionsgefahr bestehen, dann 90 Minuten.
    Natürliche Lüftung ins Freie mit 1/100 der Raumgrundfläche. Keine Gruben, Kanäle usw. ohne Flüssigkeitsverschluss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke danke an alle,


    22.7.19: .... war wohl der Vorbote der Hitzeorientierungslosigkeit beim lesen der TRGS... . Wichtig ist einfach zu verstehen, dass auch inerte Gase vor Hitze (im Brandfall) geschützt werden müssen, damt diese sich dann nicht mit 300bar "selbständig" machen. Nur eine "ausreichende Belüftung" ist hier einfach zu wenig.
    Bleibt für mich nur noch das Problem, das alle günstigen Stellen direkt neben ersten Flucht- und Rettungswegen liegen und damit ausscheiden.


    25.7.19: Mittlerweile haben wir einen Aussenstandort gefunden. Wird wohl ein Gasflaschencontainer werden, also allseits geschlossen.


    Danke für Eure Hilfe!
    Sollte mal eine Klimaanlage beantragen.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Wichtig ist einfach zu verstehen, dass auch inerte Gase vor Hitze (im Brandfall) geschützt werden müssen, damt diese sich dann nicht mit 300bar "selbständig" machen. Nur eine "ausreichende Belüftung" ist hier einfach zu wenig.

    Solange es sich um gängige Flaschen nach EU Norm handelt blasen diese bei Überdruck einfach ab. Die Feuerwehr macht im Brandfall eh einen großen Bogen um Gasflaschenlager.

    Wird wohl ein Gasflaschencontainer werden, also allseits geschlossen.

    Warum geschlossen und nicht einfach als Lager im Freien gebaut, also Gitterverschlag mit Blechdach gegen Funkenflug? Wie es genau aussehen muss oder kann steht auch in der TRGS 510.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Solange es sich um gängige Flaschen nach EU Norm handelt blasen diese bei Überdruck einfach ab. Die Feuerwehr macht im Brandfall eh einen großen Bogen um Gasflaschenlager.

    Warum geschlossen und nicht einfach als Lager im Freien gebaut, also Gitterverschlag mit Blechdach gegen Funkenflug? Wie es genau aussehen muss oder kann steht auch in der TRGS 510.

    Dort werden weiterhin keine brennbaren Gase sondern nur Stickstoff gelagert. Allerdings steht das Lager auf der Wetterseite und auf der schwäbischen Alb haben wir schon mitunter so viel Schnee, dass mir dann die Flaschen zuschneien und eineisen. Hat also weniger Sicherheitsgründe, mehr Praktische.

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  • Wegen Raumgröße und Gasmenge kannst meinen Rechner aus dem Download-Bereich verwenden.

    in welchem Unterordner oder unter welchem Namen ist der zu finden? hab leider nichts gefunden.

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  • Wegen Raumgröße und Gasmenge kannst meinen Rechner aus dem Download-Bereich verwenden.

    Wobei man diesen bei der hier geplanten passiven Lagerung nicht benötigt, die Vorgaben der TRGS 510 genügen.

    auf der schwäbischen Alb haben wir schon mitunter so viel Schnee, dass mir dann die Flaschen zuschneien und eineisen.

    Mal sehen wie lange noch. Den Flaschen macht Eis und Schnee in der Regel nichts aus, sie rosten evt. ein wenig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mal sehen wie lange noch. Den Flaschen macht Eis und Schnee in der Regel nichts aus, sie rosten evt. ein wenig.

    Ist schon klar das es den Flaschen nichts ausmacht. Aber stell Dir vor, wir lagern die nicht nur, wir haben die auch in Verwendung. Erklär Deinem Kunden die Verzögerung, weil die Flaschen leider alle zusammen einen Eisblock ergeben haben und man keinen Zugriff darauf hat. Und aussen bei Minusgraden jetzt schnell mal mit der Butangasflamme die Flaschen auftauen.... ok lassen wir diese Gedankenspiele. Wir wollen ja Gefährdungen vermeiden und nicht zusätzlich produzieren.


    Gruß Frank

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