E Roller im Lager/Produktion

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  • Hallo, ein Kunde von mir benutzt neuerdings (ungefragt) E Scooter im Lager und in einigen Bereichen Produktion. Problem: hier gibts auch FFZ und Fußgänger. Die Roller sind ungedrosselt 20km/h schnell. Wer hat da Erfahrung?`Behandeln wie Dienstfahrräder? mfg sattelhopser ?(

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  • Hallo sattelhopser,

    das Thema gab es hier schon mal als ähnliches Thema

    Gefährdungsbeurteilung E-Bikes, Segway, Elektroroller

    Eine kleine Vorstellung hier

    EURE VORSTELLUNG im Sifapage Board

    gehört zum guten Stil.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Da bringt jemand sein privates Arbeitsmittel ein - erste Reaktion: RAUS! (Gefährdungsbeurteilung, E-Check, Befähigung, Beauftragung - alles fehlt)

    Falls danach noch Diskussionsbedarf besteht:

    • Gefährdungsbeurteilung
    • E-Check
    • Befähigung
    • Beauftragung


    Also Fahrrad geht ja noch - aber im Lager fährt man damit MEINES Wissens nicht.

  • Scooter im Lager und in einigen Bereichen Produktion. Problem: hier gibts auch FFZ und Fußgänger

    Fachlich folgendes.
    E-Roller gehören zu den "Elektrokleinstfahrzeugen" und fallen somit unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) und sind somit auch regelmäßig zu prüfen. Unternehmer haben die Elektrokleinstfahrzeuge in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch die Überlegung, ob bei betrieblicher Nutzung PSA das heißt z.BSP. Helm, reflektierende Kleidung und Sicherheitsschuhe getragen werden müssen.
    Die Mitarbeiter sind in der Bedienung zu unterweisen.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Also Fahrrad geht ja noch - aber im Lager fährt man damit MEINES Wissens nicht.

    Es gibt Großlager da wird damit gefahren

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Also ich hatte eine Spedition unter den Kunden - als externe SiFa - da wäre Radfahren Selbstmord gewesen. Die FFZ und die Fußgänger haben wir wirksam getrennt, ansonsten hat das gesamte Gebiet den FFZ gehört.

    Wie auch immer - allein wegen des gesamten Aufwandes würde ich E-Roller nicht empfehlen. Fahrräder sind deutlich einfacher zu handhaben (und sicherer).

  • Vielen Dank für die Informationen, hat mir sehr geholfen. In diesem Zuge möchte ich mich auch noch kurz im sifaboard vorstellen. Grüsse O. Reichenwallner

  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • @ Aberle

    Ging deine Fragestellung zur Diskussion nicht in eine andere Richtung? WEGEUNFALL

    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!