ADR Schein Innerbetrieblich ?

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  • Hallo Schwarmwissen,
    einige unserer Stapelfahrer müssen gelegentlich Gefahrstoffe (ätzent) abladen. Dieses geschiet auf dem Betriebsgelände. Eine Unterweisung bezüglich des Gefahrstoffes auch im Störfall (IBC fällt von der Gabel, oder so) hat es gegeben.
    Jetzt sagte Einer mit gefährlichem Halbwissen, dass der ADR Schein dazu erforderlich ist. Stimmt das ? Bisher konnte ich nichts finden. Bei Komnet geht gerade auch nichts..


    LG Detlev

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  • Hi,


    den ADR-Schein benötigt nur der Fahrer der Beförderungseinheit eines regulären (kennzeichnungspflichtigen) Gefahrguttransports.


    Aber: alle an der Gefahrgut-Transportkette beteiligten Personen müssen entsprechend ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung aus dem Gefahrgutrecht unterwiesen werden (GGVSEB, ADR 1.3).


    Die Staplerfahrer sind als Entlader (und in vielen Betrieben auch als Verlader beim Beladen) in der Gefahrgut-Transportkette mit beteiligt. Sie müssen somit gemäß den Vorgaben des ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden, was sie gefahrgutrechtlich beim Entladen alles beachten und machen müssen.


    schöne Grüße

  • Wenn das Betriebsgelände abgeschlossen ist, also eine Schranke oder ein Tor besitzt, dann dürfte man außerhalb des Regelungsbereiches des ADR sein.
    Gleiches gilt, wenn Dein Stapler keine Rennmaschine ist und die Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt.


    Wie von MrH bereits erwähnt benötigt der Staplerfahrer und noch einige andere am Transport beteiligte eine Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Aussage mit dem Betriebshof ist vollkommen richtig.


    Bei der Zuständigen Stelle(Stadt,LRA)nachfragen wie der Betriebshof von Ihnen gesehen wird.


    Wird er nicht als geschlossenes Betriebsgelände gesehen,sondern Teilöffentlich,dann wird der Teilöffentliche den öffentlichen Straßen gleichgesetzt, und dann hat man ganz schnell ein Problem bei einem Unfall.Unbedingt dann auch mit der Güterkraftverkehrsstelle im Amt klären.

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