Wasserrecht - Wassergefährdungsklassen - Reiniger und Entfetter

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  • Hallo zusammen,


    wer ist fit im Wasserrecht?


    Wir haben ein Gemisch, das wir zum Reinigen und Entfetten einsetzen. Grundsätzlich ist der Stoff in Gefahrenklasse 3.3, Eye Irrit. 2 , H319 eingestuft.


    Laut SDB wird das Gemisch ab einer 12,5%igen Lösung nicht mehr als reizend klassifiziert. Wir verwenden ihn in der Produktion nur als Lösung.


    Nun zum Wasserrecht:


    Im SDB finde ich die Angabe: Deutschland – Klassifizierung der Wasserqualität: Gefahrenklasse 1, selbst bewertet


    Verlieren Stoffe auch eine WGK wenn man sie verdünnt?
    Ich würde eher zu "Nein" tendieren, aber bin auf verschiedene Meinungen gespannt!


    DANKE!

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  • Hi,


    wenn es keine "offizielle", im Bundesanzeiger veröffentlichte Einstufung des Gemischs gibt, dann regelt Anlage 1 der AwSV unter 2.2 die Einstufung des Gemischs:


    Gemische sind nicht wassergefährdend, wenn sie alle im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen:
    a)Der Gehalt an Stoffen der WGK 1 ist geringer als 3 Prozent Massenanteil.
    b)Der Gehalt an Stoffen der WGK 2 ist geringer als 0,2 Prozent Massenanteil.
    c)Der Gehalt an Stoffen der WGK 3 ist geringer als 0,2 Prozent Massenanteil.
    d)Der Gehalt an nicht identifizierten Stoffen ist geringer als 0,2 Prozent Massenanteil.
    e)Dem Gemisch wurden keine krebserzeugenden Stoffe nach Nummer 1.2 gezielt zugesetzt.
    f)Dem Gemisch wurden keine Stoffe der WGK 3 gezielt zugesetzt.
    g)Dem Gemisch wurden keine Stoffe gezielt zugesetzt, deren wassergefährdende Eigenschaften nicht bekannt sind.
    h)Dem Gemisch wurden keine Dispergatoren oder Emulgatoren gezielt zugesetzt.
    i)Das Gemisch schwimmt in oberirdischen Gewässern nicht auf.
    Muss bei einem Stoff der WGK 2 oder WGK 3 wegen seiner hohen aquatischen Toxizität ein M-Faktor nach Nummer 1.4 berücksichtigt werden, wird der prozentuale Gehalt dieses Stoffes mit diesem Faktor multipliziert. Das sich daraus ergebende Produkt wird zur Ermittlung des Massenanteils im Sinne von Satz 1 Buchstabe b und c verwendet.


    schöne Grüße

  • Nun zum Wasserrecht:


    Im SDB finde ich die Angabe: Deutschland – Klassifizierung der Wasserqualität: Gefahrenklasse 1, selbst bewertet

    Moin,


    die Einstufung habe ich noch nie gesehen.
    Unter Punkt 15 muss im SiDaBl die Wassergefährdungsklasse zu finden sein. Wenn es aktuell ist, bezogen auf den Anhang in der AwSV, wie in der ersten Antwort schon beschrieben.



    Verlieren Stoffe auch eine WGK wenn man sie verdünnt?

    Beides ist möglich. Wenn mit dem Reiniger z.B. ölverschmutzte Böden oder Anlagen gereinigt werden, kann die WGK auch mehr werden. (Beim Abfall, wenn das Medium entsorgt werden soll)

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Verlieren Stoffe auch eine WGK wenn man sie verdünnt?

    Wenn sie mit einem Stoff der als nicht wassergefährdend eingestuft ist verdünnt werden und dabei keine chemische Reaktion stattfindet, dann kann durch die Verdünnung evt. die WGK auch geringer werden.


    Details kann man Anlage 1 der AwSV entnehmen. Dort unter Punkt 5 nachsehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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