Gefahrstoffe in der Produktion

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  • Guten Tag,


    wie beurteile ich Gefahrstoffe, die in der Produktion genutzt werden.
    Wir haben z.B. Salpetersäure 52/53% welche wir für die CiP Reinigung benötigen. Diese wird in einem 1.200 kg IBC Container bereitgestellt werden.
    Der Container steht auf einer Auffangwanne und ist mit der CiP Anlage verbunden. Allerdings frei zugänglich.


    Da Salpetersäure "giftig bei Einatmen" H331 ist, sagt die TRGS 510 u. a. "Lagerung in einem geeigneten, abschließbarem Schrank". Aber der Container ist ja nicht "gelagert" sondern befindet sich im Verbrauch.
    Es ist auch schon vorgekommen, dass Mitarbeiter sich etwas Salpetersäure abgezwackt haben, um damit hartnäckige Flecken in der Produktion zu entfernen.


    Meine Empfehlung war und ist, den Container einzuhausen, damit nicht jeder da rankommt. Kann ich mich dabei auf irgendeine Rechtsgrundlage stützen?


    Und gleich noch eine zweite Frage hinterher.


    Im Produktionsbereich stehen auch Kanister mit Reinigungsmittel (angeblich ist das der Tagesbedarf :evil: ) müssen / sollten diese Kanister auch in Auffangbecken stehen?


    Danke für die Mithilfe.

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  • Hallo,


    also alles was über Tagesbedarf hinausgeht ist Lagern. Daher sollte das so nicht rumstehen.


    Reinigungsmittel sind bei uns auch in Schränken oder in Auffangwannen.


    Grüße
    Chris

  • Also wenn du produzierst, kannst du das i.d.R. nicht aus einem abgeschlossenen Schrank...


    Insofern alles gut. Die GefStoffV sagt:


    "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Stoffe und Gemische, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Tätigkeiten mit diesen Stoffen und Gemischen Zubereitungen sowie mit atemwegssensibilisierenden Stoffen und Zubereitungen dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausgeführt werden."


    Darauf könntest Du dich natürlich stützen. Allerdings kannst du dann in Produktionsbetrieben in mächtige Probleme rennen. Üblicherweise unterweise ich alle meine MA im Hinblick auf Verhaltensweisen mit Gefahrstoffen und alle wissen, das sie die Finger davon lassen, wenn sie nicht explizit beauftragt sind.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Salpetersäure ist kein Spielzeug, da gab es schon einige Todesfälle.
    Die Kennzeichnung ist ja umstritten, immer mal wieder kommt eine Kennzeichnung als akut toxisch auf, wobei man davon ausgeht, dass hier die nitrosen Gase die entsprechende Wirkung besitzen.
    Ich würde eine klare Regelung vorschlagen: "Entnahme zu anderen Zwecken ist untersagt". Bei giftigen Stoffen hat der AG Maßnahmen zu ergreifen, dass unbefugter Zugriff unterbunden wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde eine klare Regelung vorschlagen: "Entnahme zu anderen Zwecken ist untersagt". Bei giftigen Stoffen hat der AG Maßnahmen zu ergreifen, dass unbefugter Zugriff unterbunden wird.

    Ich könnte die Betriebsanweisung entsprechend ändern.


    Darauf könntest Du dich natürlich stützen. Allerdings kannst du dann in Produktionsbetrieben in mächtige Probleme rennen. Üblicherweise unterweise ich alle meine MA im Hinblick auf Verhaltensweisen mit Gefahrstoffen und alle wissen, das sie die Finger davon lassen, wenn sie nicht explizit beauftragt sind.

    Die Mitarbeiter sind unterwiesen. Bringt nur bei einigen nicht genug.
    Blöd nur, wenn anscheinend die Reinigung der Stellvertretende Abteilungsleiter angeordnet hat.


    Jetzt gibt es erst mal eine Rundmail an die Abteilungsleiter um sie an ihre Verantwortung zu erinnern.


    Danke schon mal für die Antworten :thumbup:

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