Gefährdungsbeurteilung Europäisches Ausland / Tätigkeiten / Baustellen

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  • Moin zusammen.


    ich grüble grade über einem Konzept. Mein Chef hat mir (bzw. meinem FASI Azubi) ein europaweit tätiges Ingenieurbüro was auf Baustellen unterwegs ist angelacht. Sprich... Ich soll meinen Azubi anleiten das zu machen..... wo ich mich selbst auf Baustellen nicht wirklich auskenne. Und er (Chef) hat denen wohl wieder ALLES versprochen was den Arbeitsschutz angeht (ist mal wieder komplett neben dem was wir sonst so machen (Metallbetriebe). Jetzt sollen mein Azubi und ich am Donnerstag dort hinfahren und mal einen "Rundumschlag" durch den Betrieb machen und ich überlege grade was ich denen erzählen soll...


    Die Beproben Altlasten, machen Berechnungen für Böden, usw.
    Ein paar Sachen habe ich mir schon ausgedacht. Sehe aber noch den ein oder anderen Überprüfungsbedarf.


    Ich hab mal ein grobes Brainstorming gemacht. Was ich sofort hinbekomme ist:
    - Büro
    - Ladungssicherung
    - Fahrtätigkeiten mit diversen Autos
    - Laborbetrieb
    - Übernachtungen
    - Umgang mit Gefahrstoffen
    - Arbeitsschutzorganisationen usw.
    - Maschinensicherheit


    So. Und jetzt komme ich ins schwimmen bzw. sehe nicht unbedingt einen Ansatz....


    Wie gehe ich mit der Baustellensicherheit im Ausland um? Die sind dort "nur" Dienstleister", kein Baustellenbetreiber.
    Sprich: die kriegen den Auftrag auf der Baustelle in Südfrankreich eine Bodenprobe zu nehmen und die zu analysieren.


    Inwieweit beachtet ihr die ausländischen Arbeitssschutzgesetze? Baustelle an sich ist ja sowieso ein "Sonderthema"...
    Habt ihr vielleicht noch andere Themenblöcke?
    Habt ihr vielleicht noch Ideen was man dort einarbeiten könnte?


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Hallo Mike,


    da hast Du im Grunde schon fast alles auf dem Schirm. Ich würde noch ergänzen Wetter. Das ist in Südeuropa ja komplett anders als bei uns. Im Sommer viel heißer, trockener oder eben auch sehr schnell unwetterbehaftet. Ansonsten unterscheiden sich die grundsätzlichen Regelungen im Ausland nicht so sehr von unseren. Das bedeutet, dass die Kollegen an Wetterschutzkleidung, Sonnenschutzkleidung und so weiter denken müssen. Hüte oder Helme mit umlaufender Krempe oder mit Nackenschutztuch, ggf. früher anfangen.


    Was definitv anders ist, ist die Pflicht zur Erstellung eines Arbeitsschutzdokumentes. In Frankreich "Document Unique" in Italien "Documento Unico". Am besten übersetzbar mit Arbeitsschutzleitlinie. Darein gehören Daten zu allen Arbeitnehmern mit Qualifikationen und stattgefundnen Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsanweisungen usw.


    Viele Grüß
    Falco

    Einmal editiert, zuletzt von FalcoCGN ()

  • Was definitv anders ist, ist die Pflicht zur Erstellung eines Arbeitsschutzdokumentes. In Frankreich "Document Unique" in Italien "Documento Unico". Am besten übersetzbar mit Arbeitsschutzleitlinie. Darein gehören Daten zu allen Arbeitnehmern mit Qualifikationen und stattgefundnen Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsanweisungen usw.


    Viele Grüß
    Falco

    Allein dafür schulde ich dir schonmal Bier. Aber das klären wir in 16 Tagen.


    Wer ist für diese Dokumente zuständig? der Baustellenbetreiber oder das Unternehmen das dort vor Ort seine Dienste leistet? Ist das so ne Art Baustellenordnung für den Eigenbedarf?


    Gibts im Ausland auch sowas wie nen Sigeko?





    Wetter hab ich auf dem Schirm.

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    Mike

  • Nochmal ich. Ich habe das hier vorgefunden.

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    Mein Französisch ist zwar etwas eingerostet, aber wenn ich das richtig verstehe ist der Arbeitgeber verpflichtet vor dem ersten Arbeitstag ein Dokument zu erstellen dass die Risiken für den Beschäftigten auflistet und wie er sich dagegen schützen kann, welche PSA er tragen muss etc. Dieses ist durch den jeweiligen Arbeitgeber zu erstellen (für die entsprechende Arbeit) und dem Beschäftigten zu eröffnen...


    Komisch... ich glaube ich kenne den Ablauf von irgendwoher....

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    Mike

  • Grundsätzlich ist, unabhängig vom individuellen Umfeld, eine Baustelle erstmal eine Baustelle! Für die Betroffenen können daher die grundlegenden Gefährdungen und daraus resultierende Maßnahmen allgemein abgeleitet werden. Hier vermisse ich in Deiner Aufstellung so etwas wie: "Allgemeines Verhalten auf Baustellen". (Arbeitsumfeld, viele Gewerke, unterschiedliche Kontraktoren, Materialbewegungen etc.pp)


    Bei Tätigkeiten im Ausland ist jedoch immer der Umstand zu berücksichtigen, dass länderspezifische Anforderungen zu beachten sind. Sagt also das französische Recht: "Bei der Entnahme von Bodenproben sind grüne Badelatschen zu tragen!" - dann ist das so und als Betroffener muß ich dies wissen. Also gehört in die GB auf jeden Fall der Hinweis, dass solche Spezifika zu beachten und entsprechende Informationen im Vorfeld einzuholen sind. Was sich zugegebenermaßen in der Praxis manchmal problematisch darstellt...


    Bei häufigen Tätigkeiten im Ausland ist die Anschaffung und Mitführung eines "Personal Safety Logbooks" https://www.esv.info/lp/sicherheitspass eine erfahrungsgemäß sehr gute Maßnahme, um vielen Eventualitäten zu begegnen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Allgemeines Verhalten auf Baustellen

    Sorry... das habe ich im Hinterkopf; hab es nur vergessen aufzuschreiben.
    Ich hab in grauer Vorzeit mal Baustellen betreut. Mir geht es hier hauptsächlich um das Thema Baustellen im Ausland.


    Ich hab deswegen grade auch mit der BG telefoniert.
    Die Erste Reaktion: Das sollen die lassen.


    Grundsätzlich gilt wohl für "unsere" Arbeitnehmer das BG Recht so wie hier. Nur muss man aber auch das (teilweise SEHR schärfere) Arbeitsschutzrecht des Auslandes mit einbeziehen. Wie, was und wo, konnte er mir natürlich nicht genau sagen.

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    Mike

  • Also: "Das sollen die lassen!" ist ja mal eine Aussage...unglaublich!


    Das Arbeiten im Ausland ist kein Hexenwerk, bringt dich nicht in Lebensgefahr, sichert deinen Lebensunterhalt und kann auch noch mächtig Spass machen. Dies sag' einer, der lange im Ausland tätig war. Ich sehe keinen Grund, dies nicht zu tun. Ich muß halt nur das ein oder andere beachten. Und ganz im Ernst: Bodenproben ziehen ist jetzt nicht vergleichbar mit dem Aufbau eines Atomreaktors...


    "Bangemachen" aufgrund der deutschen Arbeitsschutzvorschriften halte ich für ziemlich überzogen und daneben. Denn, auch wenn es immer schöne Beispiele dagegen gibt, auf den Bäumen schläft bezüglich Arbeitsschutz in anderen Ländern auch keiner oder andersherum, wenn ich manchmal auf Baustellen in Deutschland gucke, wird mir auch Angst und Bange.


    In diesem Sinne
    Der Michael

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  • Nochmal ich. Ich habe das hier vorgefunden.

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    Mein Französisch ist zwar etwas eingerostet, aber wenn ich das richtig verstehe ist der Arbeitgeber verpflichtet vor dem ersten Arbeitstag ein Dokument zu erstellen dass die Risiken für den Beschäftigten auflistet und wie er sich dagegen schützen kann, welche PSA er tragen muss etc. Dieses ist durch den jeweiligen Arbeitgeber zu erstellen (für die entsprechende Arbeit) und dem Beschäftigten zu eröffnen...


    Komisch... ich glaube ich kenne den Ablauf von irgendwoher....

    So sieht es aus. Wobei im Gegensatz zu Deutschland diese Dokumente durchaus vom Auftraggeber abgefragt werden und es wird erwartet, dass die auch vorliegen. Für Frankreich gibt es gute Infos hier: http://www.cmb-sante.fr Dort bei "Espace pratique" und dann "Fiches" kommst Du zu Handlungshilfen. Der Staat: https://travail-emploi.gouv.fr/

  • Mir gehts auch noch um ein bisschen was anderes.
    "Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit"
    Sorry, das klingt im ersten Moment "spaßig" ist es aber nicht.


    Der ein oder andere hat vielleicht schonmal mitbekommen dass mein Chef gerne übers Ziel hinausschießt und Aufträge zusammenrafft (anders kann man es nicht sagen) die WEIT außerhalb unserer Kompetenz liegen. Das ist auch einer der Gründe warum ich hier... sehr unglücklich bin... sagen wir mal so.


    Er meint jedem und allem die Beratung Arbeitsschutz verkaufen zu können. Und so wird aus einem "kleinen Ingenieurbüro" mit Bürobetrieb was in einer größen Stadt in unserem Umkreis sitzt, ein spezielisiertes Ingenieurbüro dass in ganz Europa unterwegs ist, Bodenproben nimmt, Tunnel plant, Baustellenleitungen übernimmt etc.
    Den Auftrag habe ich ihm schonmal vor die Füße geschmissen; jetzt versucht er es hintenrum über meinen "Azubi" der sich nicht wirklich wehren kann (neuer Mann im Unternehmen)


    Jetzt hat er mir den Auftrag wieder über die "Hintertüre" aufgehalst und wir sollen das mal eben schnell machen; gleichzeitig hat er einen Termin beim Kunden ausgemacht, mir das gestern mitgeteilt und ist jetzt drei Tage unterwegs.
    So...
    Jetzt sitze ich da. Ich habe heute morgen mit denen telefoniert und mal ein bisschen gehört was die so alles machen... Kleines Ingenieurbüro... AM ARSCH! Das geht bis zu Baustellenordnungen und eben Auslandsaufenthalte.


    Meine Idee ist, ich nehme den Termin wahr und bereite mich akribisch darauf vor, mit allen Eventualitäten und allem was ich bekommen kann. Ziel ist es dann nach der "Erstaufnahme" so viel Munition zu haben um ihm den Auftrag um die Ohren zu hauen. Soll er schauen wie er da wieder rauskommt.

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    Mike

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  • So sieht es aus. Wobei im Gegensatz zu Deutschland diese Dokumente durchaus vom Auftraggeber abgefragt werden und es wird erwartet, dass die auch vorliegen. Für Frankreich gibt es gute Infos hier: cmb-sante.fr Dort bei "Espace pratique" und dann "Fiches" kommst Du zu Handlungshilfen. Der Staat: travail-emploi.gouv.fr/

    Danke.


    Mein Französisch reicht soweit als dass ich den Link öffnen kann.... :D

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    Mike

  • Bau BG hat einige plakative Unterlagen zu Arbeiten auf Baustellen.


    Aus diesen plakativen Unterlagen - Gefährdungsbeurteilung zusammenschustern, abgeben, Hände in Unschuld waschen.


    Dein Vorteil: Scheff haftet. Bei der Haftung ist eine Gefährdungsbeurteilung "besser als nichts".


    Für mich gilt: die Gefährdungsbeurteilung liegt schon vom Auftraggeber vor. Resultat: einiges an PSA (Helm, Gehörschutz, S3 Schuhe, Auffanggurt mit div. Verbindungsmitteln) vorgeschrieben. Ansonsten kann ich machen was ich will - als befähigte Person will ich natürlich NICHTS machen :)


    Ich schaue, frage und notiere - Ende Gelände.


    Heißt erstens:


    1. Eure Leute müssen die Regeln der Baustelle, wo sie arbeiten sollen, beachten. Dieses Wissen muss ihnen zukommen. Ich halte es für schriftlich am sinnvollsten. Ingenieure am Startort mündlich zu unterweisen ist reine Clownerei. In der Baustelle gibt es eigene Regeln, die werden entsprechend umgesetzt - auch die Einweisung. Wenn nicht, auch egal - dann mit dem Bauleiter sprechen. Einweisung nachweisen (durch Bauleiter oder durch die Baustellenorganisation)


    2. Normale Gefährdungsbeurteilung nach deutschem Recht soweit wie erforderlich (Tätigkeiten, Geräte usw.)


    Heißt zweitens:


    Betriebsarzt mal wieder nicht vergessen. Gesundheit im Ausland ist Betriebsarzt-Thema!

  • Wie, was und wo, konnte er mir natürlich nicht genau sagen.

    Ist doch verständlich, die müssen sich im nationalen Arbeitsschutzrecht auskennen und nicht im Arbeitsschutzrecht eines Drittlandes.

    Habt ihr vielleicht noch andere Themenblöcke?

    Ja
    Da fällt mir zunächst einmal die Dienstreise als solches ein, also wie kommt der AN an den Arbeitsort und was darf er dabei mitnehme, was nicht. Das ist ja teilweise vom Verkehrsmittel abhängig. Dann die Gesundheitsvorsorge, so was wie Krankenversicherung. Da gibt es einige Vereinbarungen zwischen den Ländern, aber eben auch Fallstricke. Hier könnte evt. die Krankenkasse nähere Infos liefern.
    Manche Länder wollen auch, dass Arbeitnehmer entsprechend angemeldet werden. Frankreich ist da ein Beispiel. Es dürfte noch einige spezifische Dinge geben.
    Bei den Bodenproben geht es dann weiter. Hier könnten Vorschriften zum Export greifen (in manchen Ländern darf man z.B. keinen Sand vom Strand mitnehmen oder Steine die zu antiken Stätten gehören könnten) und wenn der Boden belastet ist auch gefahrgutrechtliche Vorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich hab deswegen grade auch mit der BG telefoniert

    Bei denen ist noch nicht angekommen dass es Firmen gibt die Planen und Bauen mit dem Motto „Baustelle Welt –

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

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  • Komisch... ich glaube ich kenne den Ablauf von irgendwoher....

    stimmt, es ist das was wir Gefährdungsbeurteilung nennen. Das muss auch hier jeder Arbeitgeber erstellen.
    Google mal nach "document unique"
    Dann bekommst du jede Menge Vorlagen Beispiele die unsern Gefährdungsbeurteilungen sehr gleichen.


    Auf Baustellen gibt es in Frankreich 2 "Decret" die man kennen sollte. Die unter Decret 92 oder decret 94.
    Das hat mit der Baustellen Sicherheitskoordination zu tun. Ich kenne aus Erfahrung nur den 94. Da hatten wir eine Baustelle innerhalb eines Funktionierenden Betriebes eines Kraftwerkes. Da musste zwischen Betrieb und Baustelle Zäune aufgestellt werden. Betrieb und Baustelle mussten Komplett getrennt von einander sein.
    ansonsten gab es einen Sigeplan an den man sich halten musste. Nicht wie bei uns als plan sondern eher ein dickes "Buch" zum lesen.


    Ist aber wohl von Baustelle zu Baustelle anders. Kenne ja nur die.
    Nun, so weit für Frankreich. Aber es gibt doch noch mehr EU Länder.


    Da würde ich in der GB einen Punkt für Arbeiten im Europäischen Ausland.
    Da kommt dann als erstes schon mal die Reisetätigkeit an sich (mit Auto, Flieger, Bahn)
    Dann die Unterkünfte und alle anderen Gefährdungen sind die auf Baustellen wie sie auch bei uns vorhanden sind.
    Gut ist wenn man diese dann entweder in der Landessprache vorweisen kann oder aber zumindest auf Englisch, damit kommt man meist überall durch.


    ach fast vergessen, einen A1 Schein benötigen die auch, damit sie im ausland kranken versichert sind. Das fragte der Sigeko in FR nach, ob man den hat.


    Informationen zu A1

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta ()

  • Mike,


    vielleicht verstehe ich die Zusammenhänge nicht ganz, aber schießt Du eventuell etwas über's Ziel hinaus?!?


    Wenn Du die "Bodenprober" zum Thema Arbeitsschutz berätst, dann sind Themen wie A1, Krankenversicherung, Sozialversicherungsausweise etc. pp. für Dich doch völlig uninteressant.


    Für mich wäre hier der Hinweis ausreichend, dass sich das Unternehmen über die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen informieren und diese einhalten muß ausreichend. Für die deutschen MA gilt, wie bereits gesagt, in erster Linie das deutsche Arbeitsschutzrecht. Im Falle eines Falles greift ja auch die deutsche Versicherung.


    Verstöße gegen ausländisches Recht sehe ich hier in erster Linie unter dem Aspekt arbeitsrechtlicher bzw. vertragsrechtlicher Gesichtspunkte. Also dass z.B. der AN deswegen von der Baustelle geworfen wird. Daher liegt es für mich beim AN, sich mit seinem Geschäftspartner in Verbindung zu setzen und entsprechende Anforderungen abzufragen. In der Regel werden solche Aspekte auch in entsprechenden Ausschreibungs- oder Vertragsunterlagen dokumentiert.


    In diesem Sinne
    Der Michael

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  • Im Falle eines Falles greift ja auch die deutsche Versicherung.

    Nicht unbedingt. Wenn der Mitarbeiter erkrankt, greift in der Regel nicht die Unfallversicherung über die BG. Da sich die Führung des Büros anscheinend keine umfassenden Gedanken macht, halte ich entsprechende Hinweise für durchaus sinnvoll. Möglicherweise wird dann erkannt, dass der tolle Auftrag betriebswirtschaftlich doch nicht so toll ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nicht unbedingt. Wenn der Mitarbeiter erkrankt, greift in der Regel nicht die Unfallversicherung über die BG. Da sich die Führung des Büros anscheinend keine umfassenden Gedanken macht, halte ich entsprechende Hinweise für durchaus sinnvoll. Möglicherweise wird dann erkannt, dass der tolle Auftrag betriebswirtschaftlich doch nicht so toll ist.

    DAS ist richtig. Eine Erkrankung und der dementsprechende Umgang damit ist aber, wie bereits erwähnt, nicht mein Problem im Sinne einer sicherheitstechnischen Beratungsleistung...


    In diesem Sinne
    Der Michael

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  • Moin zusammen.


    Danke für eure infos. Ich war gestern dort vor Ort. Das wird echt interessant. Das sind ausgebildete Sigekos, Ingenieure, Fachleute für Gefahrstoffe....
    Die haben echt Ahnung von dem was sie da tun und auch ein großes Verständnis im Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die sind aber zu 80% draußen auf Baustellen.
    Was ich noch nicht wusste; die werden auch im Falle von Havarien mit Asbest, PCP usw. geholt und sind dann im kontaminierten Bereich unterwergs.


    Ich weiß nicht wirklich wo ich da mit "Beraten" ansetzen soll.


    Naja. Egal. Ich gehe nachher mal zu meinem Chef, ich sehe nicht wirklich dass wir das leisten können.


    Mike

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    Mike

  • Hi,


    vielleicht noch Vorsorgeuntersuchungen bzw. Impfschutz prüfen.
    Welche Qualifikation der Mitarbeiter ist gefordert für die Tätigkeit.
    S3 Schuhe würde ich auch prüfen vielleicht wären da gummistiefel (gaube s5) besser geeignet.
    Ist es ein Allleinarbeitsplattz? Wie wird die Erste-Hilfe gewährleistet <- welche Qualifikation ist notwendig? Was muss als Grundausstattung sicher gestellt wetrden.
    Kommt der Rettungsdienst schnell vor Ort oder muss ggf ein Hubschrauber oder sowas organisiert werden? <-- vielleicht ein wenig übers Ziel hinaus aber ich weiß halt nicht wo der Boden liegt


    so das erstmal meine IDeen noch dazu


    Nachtrag:
    Muss ein Feuerlöscher vor Ort sein und was für einer?
    Was benötigt man als Grundausstattung für das Auto?

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

    Einmal editiert, zuletzt von Michael H. ()