Erwarteter nutzen für den Betrieb

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  • Guten Abend,
    Ich habe die Tage mit der Lek 2 begonnen. Jetzt frage ich mich, was genau mit "erwarteter nutzen für den Betrieb" gemeint ist?
    Der Nutzen, dass ich die Praktikumsarbeit erstelle und quasi eine GBU übe?
    Oder,
    Der Nutzen, den der Betrieb vom Ergebniss der Praktikumsarbeit hat?


    Steh ich aufm Schlauch?
    Ich hoffe, ihr versteht :)


    Grüße Sacha

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  • Hallo Sacha,


    weiß jetzt nicht ob e das ist was du meinst aber es ist einen Versuch wert !?


    ich bin z.Zt. bei meiner Projektarbeit zu schreiben und da formuliere ich es folgendermaßen:



    1Zielsetzung für das Praktikum


    Die mögliche Gefährdung durch Lärm im Bereich der XXX, sollen bis zum Praktikumsende (09.08.2019) gemessen werden.


    Mit diesem Praktikum soll auch nachgewiesen werden, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) die erlernten Handlungsschritte beherrscht und anwenden kann.



    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • erwarteter nutzen für den Betrieb


    Würde ich schon als eigenständiger Punkt in deiner Praktikumsarbeit beschreiben

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Würde ich schon als eigenständiger Punkt in deiner Praktikumsarbeit beschreiben

    In der Vorlage für den Praktikumsbericht, den wir in unseren Unterlagen hatten, war der Punkt "Erwarteter Nutzen für den Betrieb" ein Unterkapitel der Beschreibung der Ausgangssituation.
    Das soll kein großer Roman werden. Da das Praktikum aber auf ein konkretes Problem im Betrieb angewendet werden soll, ist ein erwarteter Nutzen sowieso gegeben.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo
    Würde vielleicht in etwa so formulieren:
    Nutzen für den Betrieb.... Der Nutzen in dieser Ausarbeitung besteht darin, die erforderlichen Arbeiten, Leistungen, Aufgaben usw. noch in der Planungsphase zu erfassen.
    Dadurch werden spätere Nachträge oder Zusatzleistungen vermieden.
    Mit dieser Ausarbeitung soll auch die Grundlage zu einer Handlungsanleitung zur späteren Nutzung bei der Vertragsgestaltung und zur Handhabung im täglichen Arbeitsablauf gelegt werden.



    So etwa. mit Handlungsanleitung meine ich den Aufbau eines AMS sofern noch nicht vorhanden.
    Gruß Martin

  • Vielen Dank erstmal,
    irgendwie kann ich jede Idee von euch nachvollziehen.


    Beim Punkt Zielsetzung für das Praktikum stelle ich mir eine ähnliche Frage wie beim nutzen..


    Das Ziel, eine gbu samt allen 7 Handlungsschritten vollständig und bg konform zu erstellen...


    ...zu können und dies zu zeigen, Fähigkeit nachweisen..?


    Oder


    ...eine korrekte gbu für den Betrieb zu erstellen?



    Ich denke, ich werde, auch beim nutzen, auf beides eingehen.
    den nutzen, dass der Betrieb eine korrekte gbu erhält. (Soweit diese zum Ende gebracht wird..)
    Und den nutzen, dass ich einmal eine ganz ausführliche, detaillierte gbu erstelle und hier ebenfalls nachweis der Fähigkeiten usw..



    Ich finde ja, die Herren von der bg, könnten ruhig ein bisschen weniger sparsam mit Infos über die lek 2 und lek 3 sein...


    Grüße Sacha

  • Das Ziel bezieht sich auch auf die Umsetzung des zu lösenden Problems.
    Es geht eher darum, realistisch einzuschätzen, was man erreichen möchte. Gut formulierte Ziele sind nicht einfach zu finden.


    Ein anschauliches Beispiel findet sich bei Lärm-Problemen.
    Ein Ziel könnte da lauten: "Die Beschäftigten sollen in ihrem Arbeitssystem nicht einem Dauerschallpegel von mehr als xx dB(A) ausgesetzt sein".

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.