Verantwortlichkeiten

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen,


    meine name ist Marco. Ich bin relativ neu hier im Forum nehme meine Tätigkeit als Branschutzbeauftragter aber breits seit 2017 wahr.


    Und trotzdem habe ich eine Frage in die Runde.


    Mein Arbeitgeber ist eigentümer eines kompletten Gewerbeparks. Fast die kompletten Gebäude sind vermietet und selbst unsere Produkrionshalle ist Provisorisch geteilt und untervermietet. Man muss dazu sagen das in dem abgetrennten Bereich eine sehr hohe Brandlast lagert (Holzpellets, Holzbriketts, Kohle, usw...) und eine baulicher Brandschutz der bei einer Feuer ein Übergreifen verhindern bzw. verzögern würde ist nicht vorhanden.


    Bin ich als Brandschutzbeauftragter für das komplette gelände zuständig oder nur für die von uns genutzen Bereiche?


    Viele Dank für eure Antworten

  • ANZEIGE
  • Hallo Marco,


    ich würde mal sagen: ja! Ja, Du bist für den Brandschutz auf dem gesamten Gelände verantwortlich. Dabei sind den Mietern Vorgaben zu machen und diese Vorgaben zu kontrollieren. Wobei die Vorgaben ja nun nichts besonderes sein sollten ,da der VdS das ja schön auflistet in seinen ASF und anderen Richtlinien.


    Viele Grüße
    Falco

  • Hallo,


    ich würde da meinem Vorredner ein Stück widersprechen.
    Letztlich ergeben sich die Zuständigkeiten, aber auch
    die Aufgaben aus der Bestellungsurkunde ggfs. auch
    Arbeitsvertrag, je nachdem in welcherm Form die BSB-
    Tätigkeit ausgeübt wird.


    Ist das nicht geregelt oder nicht eindeutig, so würde
    ich dieses mit dem Arbeitgeber entsprechend klären
    und für klare Verhältnisse sorgen. Zumal hier bei
    einem Gewerbepark auch noch andere Rechtsverhältnisse,
    je nach Verträge mit den Mietern, eine Rolle spielen
    können.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Na ja, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig der Betreiber des Gewerbeparks ist und der BSB keine Ausschlüsse oder Sonderregelungen in seiner BSB-Bestellung findet, dann ist er der BSB für alles. Selbst wenn nicht, tut der Betreiber sehr gut daran, sich um die Brandschutzbemühungen bei den Mietern zu kümmern und das dann auch im Rahmen regelmäßiger Begehungen zu kontrollieren, die dann wiederum mit dem BSB zusammen stattfinden sollten.

  • Hallo,


    Ja, das ist aber eine Annahme. Und diese Annahme wird wohl
    so nicht zutreffen, sonst würde sich diese Frage gar nicht
    stellen. Und ob es Sinn macht BSB vom ganzen Gewerbepark
    zu sein, da wäre ich vorsichtig. Da sind doch eine Reihe
    von Faktoren maßgeblich, wie z.B:


    - Größe vom Gewerbepark und Art der Betriebe
    - Art/Umfang BSB Tätigkeit (Stundenzahl/Vollzeit-BSB)
    usw.


    Wenn der BSB letztlich nämlich nur wenige Stunden zur Verfügung
    hat oder nur "Papier-BSB" ist, dann macht es nämlich keinen Sinn.
    Was wir aber nicht beurteilen können.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • In der Tat können wir einige Bedingungen nur annehmen. Da wäre es schön, wenn der MarcoR sich äußern würde.


    Für mich ist es wichtig, die gesamte Situation zu betrachten. Das ist quasi eine Berufskrankheit aus meiner Branche, der Veranstaltungssicherheit. Als BSB kann ich mich natürlich auf den Standpunkt zurückziehen, dass die anderen Mieter ihre eigene Brandschutzorga aufbauen müssen (hahahaha...). Doch das hilft mir in der Praxis relativ wenig, wenn der Mieter nebenan ein kleiner Gewerbebetrieb ist, der seine reichlich Gefahrstoffe offen lagert und dann auch noch den Wasserkocher nicht auf einer feuerfesten Unterlage stehen hat oder seine Betriesbmittel nicht prüft. Schwups, haben wir einen schönen Großbrand mit Überraschungen. Würde es mir als BSB des Gewerbepark-Vermieters dann reichen, auf meine Begehungsprotokolle im eigenen Gebäude hinzuweisen und zu sagen, es wäre doch alles dufte? MIR persönlich würde das nicht reichen und das ist auch nicht mein Ansatz.


    Alles weitere im Detail zum angefragten Fall kann nur der MarcoR beantworten...


    Feuersichere Grüße
    Falco

  • Hallo,


    das kann schon funktionieren. Ich hatte so ein Objekt schon,
    da war in jedem Stockwerk ein anderer Mieter. Jeweils
    mit eigenem BSB etc. Eine Zusammenarbeit gab es dann nur
    hinsichtlich den gemeinsamen Bereichen (Treppenhaus etc.).
    Ob das sinnvoll ist oder nicht, lassen wir jetzt mal außen vor.

    In der Tat können wir einige Bedingungen nur annehmen. Da wäre es schön, wenn der MarcoR sich äußern würde.


    Für mich ist es wichtig, die gesamte Situation zu betrachten. Das ist quasi eine Berufskrankheit aus meiner Branche, der Veranstaltungssicherheit. Als BSB kann ich mich natürlich auf den Standpunkt zurückziehen, dass die anderen Mieter ihre eigene Brandschutzorga aufbauen müssen (hahahaha...). Doch das hilft mir in der Praxis relativ wenig, wenn der Mieter nebenan ein kleiner Gewerbebetrieb ist, der seine reichlich Gefahrstoffe offen lagert und dann auch noch den Wasserkocher nicht auf einer feuerfesten Unterlage stehen hat oder seine Betriesbmittel nicht prüft. Schwups, haben wir einen schönen Großbrand mit Überraschungen. Würde es mir als BSB des Gewerbepark-Vermieters dann reichen, auf meine Begehungsprotokolle im eigenen Gebäude hinzuweisen und zu sagen, es wäre doch alles dufte? MIR persönlich würde das nicht reichen und das ist auch nicht mein Ansatz.

    Zustimmung, dafür muss aber auch die Rechtsgrundlage zwischen
    Vermieter/Mieter klar sein. Und dann zwischen Vermieter/Arbeitgeber
    und seinem BSB. Je nach Regelung/Tätigkeitsprofil kann das schon
    ein enormer Eingriff sein.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.


    Also was genau in den Mietverträgen drin stht kann ich so im Moment noch nicht sagen. Der Gewerbepark ist ca 20 Ha groß und die Gebäude an viele verschiedenen Firmen vermietet (z.B. Oldtimerwerkstatt, Imbis, Verpackungsfirma, Stahlbau, usw...). Mir macht im Moment am meisten die Firma sorgen die, wie oben genannt sehr viel Brandlast lagert ohne das, außer ca 12 Feuerlöscher, ein wirkungsvoller Brandschutz vorhanden ist.
    Ich hoffe nicht das ich am Ende nur auf dem Papier als BSB stehe denn wenn ich diese Aufgebe warnehme dann richtig.

  • Hallo,

    Ich hoffe nicht das ich am Ende nur auf dem Papier als BSB stehe denn wenn ich diese Aufgebe warnehme dann richtig.

    Das verstehe ich jetzt nicht, Sie sind doch seit 2017 als BSB tätig, oder?
    Was steht in der Bestellungsurkunde? Da sollten alle relevanten
    Punkte (Zuständigkeiten, Aufgaben etc.) stehen. Auch zum Beispiel
    hinsichtlich den Einsatzzeiten. Wobei man gerade in der Anfangszeit
    in der Regel, einen anderen Bedarf an Einsatzzeiten hat (deutlich höher),
    bis der Brandschutz entsprechend organisiert/umgesetzt ist. Wobei
    das natürlich auch immer stark von den Aufgaben abhängig ist.


    Schauen Sie mal hier rein:
    https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/205-003.pdf


    Siehe darin auch ein Beispiel für die Bemessung der Einsatzzeiten.


    Meine Empfehlung: Informieren Sie sich und dann -DRINGEND- ins
    Gespräch mit dem Chef. Normalerweise dürfte sich nämlich Ihre Frage
    gar nicht erst stellen. Und wenn keine Klärung möglich ist oder man
    nur BSB auf dem Papier ist, würde ich die Aufgabe ablehnen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Ich habe anfang des Jahres das unternehmen gewechselt und nach dem meine Probezeit nun vorbei ist soll ich in diesem unternehmen zum BSB ernannt werden. Ich versuche mich nur vorher schon zu informieren was auf mich zukommen könnte.

  • Ich versuche mich nur vorher schon zu informieren was auf mich zukommen könnte.

    Am besten mit dem neuen Chefe reden und klären welche Aufgaben Sie als BSB im Unternehmen übernehmen sollen ......
    dann sieht man weiter ... :thumbup:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,


    eine grundlegende Tätigkeit des BSB's ist eine IST-Aufnahme.
    Ganz stumpf, Protokoll anfertigen, in jede Ecke schauen, alles was man an roten Dingen (Löscher, etc.) sieht aufschreiben, desgleichen alles in Grün (Flucht & Rettung), erforderliche Prüfungen (Ablauf, Fälligkeit), ....
    Dieses nach Möglichkeit mit einem Partner machen. Vier Augen sehen halt mehr als zwei.


    Dann gibt es zwei Wege:
    Irgendwo Gefahr im Verzug? --> sofort handeln.
    Dann die sachlichen Punkte aufdröseln und beurteilen. Reicht für die vorhandene Brandlast die Anzahl der Löschmittel? ....


    Das ist noch nichts besonderes an Aufgaben. Das sollte jeder BSB im Gepäck haben.


    Natürlich dann die arbeitsbedingten Grenzen abklopfen. Klären, was jetzt zum Aufgabenbereich gehört (Arbeitsvertrag, Vereinbarungen, Chef).
    U.s.w.


    Im Grunde braucht es eine Struktur. Der Einzelkämpfer fängt irgendwo an und wühlt sich in das System rein.


    Das wird schon.
    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Das berührt Aufgabenbereiche, die er aber erst haben muss.
    Und das hat nicht jeder BSB automatisch im "Gepäck".


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    ich sehe die Bestellung als BSB für das gesamte Objekt auch sehr kritisch, allein schon aus Sicht der möglichen Haftunsinanspruchnahme.
    Es wäre tatsächlich zu prüfen, welche Regelungen bezüglich Brandschutz gibt es in den Mietverträgen. Gibt es ein Brandschutzkonzept, was sagt dieses überhaupt aus. Eventuell gibt es Auflagen von anderen Institutionen.
    Das muss man alles kennen, um im Ansatz eine Arbeitsorganisation aufzubauen, vorraging aber um eine Risikoeinschätzung für sich selbst vornehmen zu können - und zwar vor Bestellung.


    Viele Grüße

  • Hallo,

    ich sehe die Bestellung als BSB für das gesamte Objekt auch sehr kritisch, allein schon aus Sicht der möglichen Haftunsinanspruchnahme.

    Ich glaube wir sollten jetzt nicht, noch das Thema Haftung BSB
    aufmachen....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich glaube wir sollten jetzt nicht, noch das Thema Haftung BSB
    aufmachen....

    Das war auch icht meine Intension, ist aber ein nicht unwesentlicher Punkt. Und dass eine BSB u. U. in Haftung genommen werden kann, ist doch nichts außerirdisches. Und genau deshalb sollte man sich dessen bewusst sein - und zwar vor der Bestellung.

  • Hallo,

    Das war auch icht meine Intension, ist aber ein nicht unwesentlicher Punkt. Und dass eine BSB u. U. in Haftung genommen werden kann, ist doch nichts außerirdisches. Und genau deshalb sollte man sich dessen bewusst sein - und zwar vor der Bestellung.

    Sie haben da schon Recht. Natürlich sollte man sich dieser Möglichkeit bzw.
    Gefahr bewusst sein. Doch von einer Person mit erfolgter BSB-Ausbildung
    kann ich dieses als vorausgesetzt sehen. Und hierbei ist dann auch bekannt,
    in welchem Rahmen eine solche Gefahr überhaupt drohen könnte. Wenngleich es
    bis dato keinen öffentlich dokumentierten Fall einer Haftung in D gibt.
    Zumindest ist mir keiner bekannt. In Österreich sieht es da z.B. schon
    wieder anders aus. Letztlich ist doch hier die Problematik eine gänzlich
    andere.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE