Trennung Zwischen zwei Betrieben Abfallentsorgung

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  • Hallo,


    Mein Problem wir vermieten ein Gebäude an ein anderes Unternehmen. Es werden u. A. Laborabfälle anfallen. Ich finde nicht, das ich überwachungsbedürftige Abfälle für einen Dritten mit entsorgen kann besonders nicht über meine Erzeugernummer. Selbst der Restmüll bereitet mit ein wenig Bauchschmerzen.


    Wie sehr Ihr das.

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  • Du entsorgst ja nicht, Du beauftragst (Fachfirma). Rechnung weiterreichen, Drops gelutscht. oder?

    Nein, denn der Erzeuger ist bis zur endgültigen Entsorgung haftbar und die endgültige Entsorgung kann sehr lange dauern, wenn man nicht über einen öffentlich rechtlichen Entsorger entsorgt.


    Ich würde dem Mieter klar machen, dass er für seine Abfälle eigenständig verantwortlich ist und auch für die entsprechende Infrastruktur zu sorgen hat.
    Schaut man in die Gewerbeabfallverordnung wird klar, dass es kaum möglich ist, hier als "Dienstleistung" einfach fremde Abfälle zu übernehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Übernehmen ist relativ....


    Der Abfall bleibt ja im Verantwortungsbereich des Erzeugers. Wer den Wisch ausfüllt und die Abfuhr erst einmal bezahlt, ist doch nicht fest geregelt....? Im Endeffekt "riskiert" der Erzeuger eine Rechtsverletzung, wenn er sich nicht kümmert. Aber klein Axel oder klein azr kann doch den Wisch auch ausfüllen und den Entsorger losschicken...? Nicht?

  • Im Endeffekt "riskiert" der Erzeuger eine Rechtsverletzung

    Und wer gilt als Erzeuger, wenn der Mieter seinen Abfall über den Vermieter und dessen Erzeugernummer entsorgt?


    Der Vermieter! Und somit steht der dann auch voll in der Haftung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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