Händedesinfektion in Wäschereien

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  • Das hat nichts mit Arbeitssicherheit zu tun. Das ist Qualitätsmanagement.


    Wenn die Arbeitsanweisung vorliegt, muss es ebenso gemacht werden, wie der Maurer seinen Ziegelstein auf den nächsten setzen muss. - auch ohne Vorschrift bezüglich Arbeitssicherheit.


    Die Vorschrift lautet also:


    • Der Scheff will das so. Hände desinfizieren ist nicht sicherheitswidrig, nicht gesetzwidrig und nicht unmoralisch.
    • Der Scheff bezahlt Dich dafür.
    • Tust Du es nicht, ist es Arbeitsverweigerung. Und tschüß....


    ...es muss aber Unterweisungen und einen Hautschutzplan geben, evtl. auch Vorsorge. Grundlagen: TRGS 401 u.a., und die übergeordneten Rechtsnormen.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Der Scheff will das so. Hände desinfizieren ist nicht sicherheitswidrig, nicht gesetzwidrig und nicht unmoralisch

    Naja .... kann aber die Hautschädigen und somit Gesundheitsgefährdend
    Also doch was für die Sifa

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass ich vor Arbeitsbeginn im Reinraum einer Wäscherei die Hände desinfiziere?

    nein diese Vorschrift gibt es nicht .... aber achte darauf das es eine ordentliche Desinfektion ist am besten nachfettend und falls die Mitarbeiter bei Euch diese öfter benutzen wären Hautschutzmittel und Hautpflegemittel auch nicht verkehrt.



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Was ist an meiner Frage merkwürdig

    Die fehlende Unterscheidung zwischen Arbeitsaufgabe und Arbeitssicherheit.


    Wenn Du Deine Hände desinfizieren musst, dann sind sie vorher infiziert, weil Du einen Job hast, wo Du keine Handschuhe tragen darfst, und biologisch kontaminiert wirst - evtl. Tierkadaver mit blanker Haut aufräumen? Der Reinraum ist Dein nächster Arbeitsplatz, wo Du die Aufgabe hast, Dich zu verletzen, und mit dem Finger in der Wunde zu puhlen, oder in der Nase zu bohren, oder die Augen mit blanken Händen zu reiben, oder Dinge mit den Händen zu erstellen, die Du anschließend ablecken musst. DANN musst Du aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, die Hände natürlich vorher desinfizieren.


    Wahlweise ist das, was ich oben geschrieben habe, oder im nächsten Absatz schreibe, totaler Quatsch, und Du gehst als Normalbürger in den Reinraum, um irgendwelche Arbeiten zu verrichten. Die Infektionsgefahr für Dich und die Kollegen ist IM Reinraum identisch wie draußen. Dann kann die Händedesinfektion unwahrscheinlich dem Schutz der Arbeitnehmer dienen - und dann gibt es auch keine Rechtsvorschrift, aus der die Desinfektion abgeleitet werden kann. Dann gilt nur einfach: der Scheff setzt saubere Finger für den Job voraus.


    Du hast NOCH eine Option: Dein Scheff arbeitet im Reinraum, und er ist Infektionsparanoiker (wie Meikäl Dschäkksohn). Dann schützt er SICH vor Deinen Schmutzfingern, vor allem, weil er gesehen hat, dass Du nach dem Klo die Hände nicht wäschst. Das musst Du so akzeptieren.


    (Mike, nein, ich habe NICHT geraucht... Pfff...)

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  • Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass ich vor Arbeitsbeginn im Reinraum einer Wäscherei die Hände desinfiziere?

    Eine direkte Vorschrift ist mir nicht bekannt, aber der Reinraum dürfte ja einen Grund haben und somit vermute ich, dass die Desinfektion hier dem Produktschutz dient. Also eine potentielle Kontamination der Wäsche durch Dich verhindert werden soll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.