Sicherheitsschuhe für welchen Bereich?

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  • Hallo miteinadner,


    würde für KFZ-Mechaniker : S1P verfügen über Durchtrittischerheit + Kraftstoffbestädnigkeit evtl. S2 wegen Flüssigkeiten wie z.B. Kühlwasser, Öle


    für Elektriker die bis 1000 V arbeiten würde ich auch S1P vorschlagen


    für Schweißer (+ Schlosser) ebenfalss S1P bzw. es gibt hier extra Schweißerstiefel die HRO (Schutz gegen Kontaktwärme) und die HI (Wärmeisolierung) erfüllen.


    Würdet ihr auch so entscheiden?


    Gruß Jürgen

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  • Zusätzliche Frage:


    Muss ein Unternehmer nach §3 Arbeitschutzgesetz die kosten der Sicherheitsschuhe cpl. übernehmen oder muss der AN einen Teilbetrag leisten?

  • Hallo,


    ich würde nehmen:
    für die KFZ Mechaniker: S2 wegen den Flüssigkeiten
    Für die Elektriker: S2 in Leder wegen Störlichtbogenschutz


    Gruß,
    Carsten

  • KFZ-Werkstatt: beim Anbieter des Vertrauens 2-3 Modelle zum testen bestellen. Mehr als alles andere ist die RUTSCHFESTIGKEIT auf Eurem Boden wichtig, wenn Öl ausgetreten ist.


    Hierfür gibt es von einigen Herstellern gute Lösungen. Aber nicht alle funktionieren überall gleich gut. Ich bin z.B. als SiFa in einer Werkstatt drastisch mehr gerutscht, als die Mitarbeiter auf den selben Untergrund.


    Bei den Anderen habe ich keine persönliche Erfahrung, aber beim Anbieter diverse Modelle zu probieren wäre hier ebenfalls sinnvoll.


    Zuzahlung: mit Euren Anbieter festlegen, welches Budget eine 100% Erfüllung der Anforderungen leistet. Dabei ist zu beachten, dass Modelle für persönliche Einlagen oft teuer sind. Diese Einlagen kommen extra, und sind vom Arbeitgeber zu bezahlen.


    Nehmen wir an, das kompkette Paket kostet dann 80 Eur+Einlage. Dann legst Du 90 EUR als Budget fest (und zahlst zusätzlich die Einlage). Wer darüber hinaus die Meikel Dschrdän Sonderedition will, zahlt zu. Ansonsten ist Euer Anteil 100%.


    Wer Klumpsenkspreizfüße mit Überbein und Sporen hat, kriegt das Modell für 600 Eur vom Orthopäden. Musst Ihr alleine zahlen. Evtl. ist da auch die BG oder die Rentenversicherung im Boot.

  • Muss ein Unternehmer nach §3 Arbeitschutzgesetz die kosten der Sicherheitsschuhe cpl. übernehmen oder muss der AN einen Teilbetrag leisten?

    PSA muss vom Arbeitgeber gestellt werden.
    Wir bieten unseren Mitarbeitern 7 Schuhmodelle an, davon sind 2 Modelle ohne Zuzahlung und falls jemand höherwertige Schuhe möchte
    kann er sich von den 5 anderen ein Modell aussuchen muss dann aber einen kleinen Betrag drauf zahlen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • ür die KFZ Mechaniker: S2 wegen den Flüssigkeiten

    Nachtrag: S2 haben Durchtrittssicherheit, dann wäre S3 evtl. doch die bessere Wahl.

  • Nachtrag: S2 haben Durchtrittssicherheit, dann wäre S3 evtl. doch die bessere Wahl.

    Hi,


    nur mal fürs Verständnis einen S3 für eine Autowerkstatt??
    Für mein Verständnis würde ein S1 ausreichen, außer es sieht in der Werkstatt aus wie "Kraut&Rüben" ..... Wenn da mehr Öl auf dem Boden als im Motor ist
    oder das Kühlwasser überall verteilt ist, gibts in der Werkstatt andere Probleme aber in Normalfall würde ich doch denken ist ein S1 OK


    Grüße

  • Hi,


    die BGHM empfiehlt für KFZ Instandhaltung S2 Sicherheitsschuhe mit profilierter Laufsohle, da diese besseren Schutz gegenüber Flüssigkeiten (und auch bei korrekter Arbeitsweise kann da mal was herumspritzen oder auf den Fuß tropfen) bieten. Im Hinblick auf Flüssigkeitslachen, ggf. Reinigungsarbeiten und Umgang mit allerhand Flüssigkeiten kann ich S2 mit profilierter Sohle für Kfz-Werkstätten auch nur empfehlen.


    @defender27: S3 haben eine durchtrittsichere Sohle, nicht S2.


    schöne Grüße

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  • Nachtrag: S2 haben Durchtrittssicherheit, dann wäre S3 evtl. doch die bessere Wahl.

    Natürlich muss es S§ haben Durchtrittsicherheit...... Blöderweise vertippt.

  • Benötigt ein Lackierer EX-Geschützte Schuhe?

    2 Mal editiert, zuletzt von defender27 ()

  • Wer Klumpsenkspreizfüße mit Überbein und Sporen hat, kriegt das Modell für 600 Eur vom Orthopäden. Musst Ihr alleine zahlen. Evtl. ist da auch die BG oder die Rentenversicherung im Boot.

    Wenn der Klumpsenkspreizfuss aufgrund eines Arbeitsunfalles oder anerkannte BK resultiert - zahlt die BG bzw. der gesetzliche UVT.


    Ist es genetisch bedingt, kann ein Antrag zur Übernahme der Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.


    Der AG muss dann häufig den Standardpreis, also die 80€, zuzahlen - sonst hat er keine Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten.


    Sollte niemand (was eher sehr selten ist) zahlen, muss der Beschäftigte dies selber übernehmen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Sollte niemand (was eher sehr selten ist) zahlen, muss der Beschäftigte dies selber übernehmen.

    Nein, dann hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen. Siehe §3 ArbSchG in Verbindung mit §2 PSA-BV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, dann hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen. Siehe §3 ArbSchG in Verbindung mit §2 PSA-BV.

    das stimmt nicht, weder orthopädische Schuheinlagen noch orthopädische Schuhe werden vom Arbeitgeber übernommen bzw. müssen übernommen werden. Das ist i.d.R. Sache des Arbeitnehmers mit der Dt. Rentenversicherung. (das Thema war schon zig Mal hier diskutiert)


    Die von Dir aufgeführten Regelwerke werden vom Arbeitgeber ja eingehalten, er muss den „normalen“ Schuh, bspw. 80 € zahlen. Das Herrichten oder orthopädische Einlagen waren und sind nie Sache des Arbeitgebers.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Die 40 Eur für die Einlagen hat mir bisher jeder Arbeitgeber bezahlt. Der Aufwand über die Rentenversicherung kostet die mehr.


    Ist halt pragmatisch.


    Ein Arbeitgeber, der daraus Stress macht, sollte gewechselt werden.

  • das stimmt nicht, weder orthopädische Schuheinlagen noch orthopädische Schuhe werden vom Arbeitgeber übernommen bzw. müssen übernommen werden.

    Dann schau mal genau in den Gesetzestext.


    Wenn orthopädische Sicherheitsschuhe notwendig sind, stellt dies eine PSA dar. Daraus ergibt sich dann nach §2 PSA-BV

    Zitat von PSA-BV

    (1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die


    ...4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

    Wer also aus welchen Gründen auch immer, auf besondere PSA angewiesen ist, die sie Standard PSA aus ergonomischen Gründen nicht erfüllen kann, und das dürfte bei orthopädischen Schuhen zweifelsfrei feststehen, der hat einen entsprechenden Rechtsanspruch gegenüber seinem AG.
    Jetzt noch ein Blick in §3 ArbSchG

    Zitat von §3 ArbSchG

    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Daraus folgt ganz klar, dass niemals die Kosten für geeignete PSA am Mitarbeiter "hängen bleiben", sondern dies muss immer der AG übernehmen.
    Man kann natürlich auch den Weg über SGB VI wählen, aber da gibt es einige Einschränkungen z.B. eine Wartezeit und vorgegebene Versicherungszeiten, die nicht bei jedem Arbeitnehmer zutreffen. Der "Formularkrieg" ist hierbei gewaltig und der Aufwand dürfte sich durchaus im Bereich der Kosten für den speziellen Schuh+Einlagen bewegen, wenn er diese nicht sogar überschreitet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Benötigt ein Lackierer EX-Geschützte Schuhe?

    Was soll das sein?


    Meinst Du antistatische, also ableitfähige Schuhe?


    Halte ich für sinnvoll, allerdings dürfte deren Wirkung sehr schnell nachlassen, durch Schichtauftrag an der Sohle bzw. dem Boden. Somit ist auch auf andere Weise für Potentialausgleich zu sorgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Meinst Du antistatische, also ableitfähige Schuhe?

    Gemäß EN 60079-14 und EN 61241-14 müssen alle im Ex-Bereich verwendeten Geräte und Arbeitsmittel, eine Atex-Zulassung haben.Darunter fällt wohl keine Sicherheitsschuhe.
    Die antistatische Arbeitsbekleidung + Schuhe sind für die Lackierei wichtig.
    Es werden auch EX-GEschützte Sicherheitsschuhe angeboten. Ein Beipsiel siehe unten. Diese sind glaub ich nur für Tanklager und Raffinerien notwendig.Liege ich hier richtig?

  • Gemäß EN 60079-14 und EN 61241-14 müssen alle im Ex-Bereich verwendeten Geräte und Arbeitsmittel,

    Schon mal die Geltungsbereiche der von Dir erwähnten Normen angesehen? Da geht es hauptsächlich um elektrische Anlagen in entsprechenden Bereichen.

    Diese sind glaub ich nur für Tanklager und Raffinerien notwendig.Liege ich hier richtig?

    Es gibt viele Bereiche in denen ableitfähige Schuhe notwendig sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.